Whitelist über Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen
Register-ID:213
Redaktioneller Stand:16.04.2025
Allgemeines
Beschreibung
Gemäß § 9 Abs. 8 GlüStV 2021 veröffentlicht die zuständige Behörde im Internet eine gemeinsame amtliche Liste, in der die Veranstalterinnen / Veranstalter und Vermittlerinnen / Vermittler von Glücksspielen aufgeführt werden, die über eine Erlaubnis oder Konzession verfügen.
Zweck und Zielsetzung der Registerführung
Mithilfe der Whitelist können am Rechtsverkehr Beteiligte sowie Behörden unerlaubte Glücksspielanbieterinnen und -anbieter kurzfristig erkennen und entsprechende Maßnahmen ergreifen. Insbesondere können Landesmedienanstalten und die für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zuständige Rechtsaufsicht unerlaubte Glücksspielanbieterinnen und -anbieter auf diese Weise erkennen und frühzeitig Maßnahmen gegenüber Rundfunkveranstaltern und Anbieterinnen und Anbietern von Telemedien zur Unterbindung von Werbung für unerlaubte Glücksspielanbieterinnen und -anbieter ergreifen.
Auch anderen am Glücksspiel Beteiligten kann durch die Whitelist die Überprüfung erleichtert werden, ob ihnen nachteilige rechtliche Folgen einschließlich besonderer Sorgfalts- und Hinweispflichten dadurch entstehen können, dass die Glücksspielanbieterinnen und -anbieter nicht über eine glücksspielrechtliche Erlaubnis verfügen.
Kontext der Registerführung und -nutzung
Die White-List wurde im Rahmen des Glücksspielstaatsvertrages 2021 (GlüStV 2021) geschaffen.
Absehbare Entwicklung, geplanter Ausbau
Ab 01. Januar 2023 hat die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) die Zuständigkeit über die Whitelist übernommen, bis zum 31. Dezember 2022 wurde das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt als zuständige Behörde bestimmt.
Internetauftritt, Quellen
Rechtsgrundlagen
Gesetzliche Ebene
Bundesrecht
Rechtsgrundlagen
Inhalte des Registers
Qualität
Unter der Annahme der korrekten Datenlieferung der Informationen durch die zuständigen Aufsichtsbehörden ist das Register vollständig und die Inhalte korrekt.
Periodizität und Aktualität
Die Whitelist wird anlassbezogen, mindestens jedoch einmal monatlich, aktualisiert.
Die Merkmalsaktualisierung aller Informationsobjekte erfolgt anlassbezogen.
Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)
Administrative Registerführung
Vergleichbare Verwaltungsebene
Bund
Ressort
Datenhaltende Stellen
Zuständigkeiten
Ab dem 01. Januar 2023 übernahm die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder die Verwaltung.
Bis zum 31. Dezember 2022 verwaltete das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt im Auftrag aller Bundesländer die Whitelist.
Öffentliche Datenbereitstellung
Vollständig
Öffentlicher Datenzugang
Die Liste wird auf der Internetseite der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder veröffentlicht und ist vollständig öffentlich einsehbar.
Datenlieferungen (eingehend/ ausgehend)
Die Daten werden von den zuständigen Glücksspielaufsichtsbehörden übermittelt.
Technische Informationen
Datenbanken
Es erfolgt keine Nutzung von Datenbanken oder Datenbankmanagementsystemen.
Schnittstellen
Es erfolgt keine Nutzung von Schnittstellen.
Standards zur Datenhaltung
Die Liste wird in Form einer Webanwendung zugänglich gemacht.