Ausbildungsstättenverzeichnis
Register-ID:217
Redaktioneller Stand:13.01.2023
Allgemeines
Beschreibung
Schülerinnen, Schüler und Studierende haben unter bestimmten persönlichen Voraussetzungen die Möglichkeit, staatliche Unterstützung während der Ausbildung oder des Studiums zu erhalten. Dabei ist jedoch nicht jede Ausbildungsform und Ausbildungsstätte förderungsfähig.
Jedes Bundesland führt ein Verzeichnis aller nach dem BAföG förderfähigen Ausbildungsgänge. In dem Verzeichnis werden u. a. die rechtliche Stellung der Ausbildungsstätte, die Schulgattung sowie die Dauer der Ausbildung aufgeführt.
Zweck und Zielsetzung der Registerführung
Das Verzeichnis wird geführt, um bei Antrag auf Ausbildungsförderung feststellen zu können, ob der Besuch der Ausbildungsstätte und der Ausbildungsgang grundsätzlich förderungsfähig sind. Daneben wird auch die Förderungsfähigkeit der Ausbildung eines Geschwisterkindes und ggf. eines Elternteils mithilfe des Ausbildungsstättenverzeichnisses festgestellt. Darüber hinaus ist eine länderübergreifende Möglichkeit der Prüfung gegeben, ob die grundsätzliche Förderfähigkeit für eine Ausbildung besteht.
Absehbare Entwicklung, geplanter Ausbau
Keine übergreifenden Angaben vorhanden.
Internetauftritt, Quellen
Rechtsgrundlagen
Gesetzliche Ebene
Bundesrecht
Rechtsgrundlagen
Inhalte des Registers
Qualität
Der Datenbestand kann nicht als hinreichend vollständig und aktuell eingestuft werden, da nur bekannt werdende Änderungen / Ergänzungen berücksichtigt werden können. Datenabgleiche auf Aktualität, Qualitätskontrollen und Plausibilitätsprüfungen finden überwiegend nicht statt, in einzelnen Bundesländern werden die Eintragungen jedoch in regelmäßigen bzw. unregelmäßigen Abständen überprüft sowie aktualisiert.
Da jedoch nur vollständige Angaben aufgenommen werden, sind die Daten zu den einzelnen Einträgen vollständig.
Periodizität und Aktualität
Der Datenbestand wird fortlaufend anlassbezogen ergänzt.
Die Datenhaltung ist derzeit unbegrenzt, teilweise sind Löschroutinen in Planung. In manchen Bundesländern werden die Einträge nach Bekanntwerden gelöscht, sobald die Ausbildungsstätte ihren Betrieb eingestellt hat bzw. ein Ausbildungsgang / eine Fachrichtung nicht mehr angeboten wird oder die Anerkennung der Gleichwertigkeit nach § 2 Abs. 2 BAföG widerrufen wurde.
Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)
Administrative Registerführung
Vergleichbare Verwaltungsebene
Land
Ressort
Zuständigkeiten
Die Verzeichnisse werden von den von der jeweiligen Landesregierung bestimmten Stellen geführt (z. B. Oberste Landesbehörden, Landesverwaltungsamt, Studierendenwerk, Schullandesamt).
Die technische Registerführung wird teilweise von kommunalen bzw. übergeordneten Behörden, sowie landeseigenen oder privaten IT-Dienstleistern wahrgenommen.
Öffentliche Datenbereitstellung
Vollständig
Öffentlicher Datenzugang
Die Verzeichnisse der Ausbildungsstätten sind auf den Internetseiten der Landesregierungen oder nachgeordneten Behörden öffentlich zugänglich. Ein Datenabruf ist meist als Download einzelner oder aller Daten in PDF und CSV möglich.
Datenlieferungen (eingehend/ ausgehend)
Die per E-Mail oder Briefpost eingehenden, die per Internetrecherche gefundenen oder die durch Ämter für Ausbildungsförderung, Ausbildungsträger oder Ministerien übermittelten Daten werden manuell in die Verzeichnisse eingetragen.
Technische Informationen
Datenbanken (Werte)
Keine übergreifenden Angaben vorhanden.
Datenbanken
Keine übergreifenden Angaben vorhanden.
Schnittstellen
Schnittstellen sind nicht vorhanden.
Standards zur Datenhaltung (Werte)
Standards zur Datenhaltung
Zur Veröffentlichung bzw. auf Anfrage werden die Daten im Format CSV oder PDF zur Verfügung gestellt.
Standards zum Datenaustausch
Datenaustauschformate sind nicht vorhanden.
Fachanwendungen & Anbieter
Die Ausbildungsverzeichnisse sind auf den jeweiligen Landesportalen öffentlich zugänglich.
Baden-Württemberg nutzt die Fachanwendung Ausbildungsstättenverzeichnis der BITBW.