Register für Pfandrechte an Luftfahrzeugen

Register-ID:22

Redaktioneller Stand:10.04.2025

Register für Pfandrechte an Luftfahrzeugen

Register-ID:22

Redaktioneller Stand:10.04.2025

Allgemeines

Beschreibung

Die Eintragung eines Registerpfandrechts erfolgt nur, wenn das Luftfahrzeug in der Luftfahrzeugrolle beim Luftfahrt-Bundesamt eingetragen ist. Es muss zur Eintragung beim Register für Pfandrechte an Luftfahrzeugen (formlos) angemeldet werden, das Eigentum ist außerdem durch eine eidesstattliche Versicherung glaubhaft zu machen. Die Bestellung des Registerpfandrechts erfolgt durch notarielle Urkunde, die Eintragung eines Zwangsregisterpfandrechts erfolgt im Wege der Zwangsvollstreckung aufgrund eines zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titels. Die Anordnung der Zwangsversteigerung oder Teilungsversteigerung kann nur erfolgen, wenn das Luftfahrzeug vorher im Register für Pfandrechte an Luftfahrzeugen eingetragen wird.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Das Register dient der Kreditsicherung durch Verpfändung von Luftfahrzeugen.

Absehbare Entwicklung, geplanter Ausbau

Ein Programm zur elektronischen Bearbeitung der Luftfahrtsachen ist eingeführt. Die Möglichkeit der Online-Einsichtnahme des Registers gibt es nicht, diese soll jedoch eingeführt werden. Eine konkrete Planung hierfür gibt es noch nicht.

Rechtsgrundlagen

Gesetzliche Ebene

Bundesrecht

Rechtsgrundlagen

AV d. MJ v. 04.04.2024 (3821 - 204. 19)

Inhalte des Registers

Qualität

Nicht alle im Luftfahrzeugpfandrechtsregister eingetragenen Luftfahrzeuge sind noch mit Pfandrechten belastet. Es existieren Luftfahrzeuge, bei denen die Pfandrechte gelöscht, die aber trotzdem noch im Register eingetragen sind. Es gibt außerdem eingetragene Luftfahrzeuge, die evtl. nicht mehr existieren. Es werden keine Qualitätskontrollen oder Plausibilitätsprüfungen vorgenommen.

Periodizität und Aktualität

Neue Daten werden nur auf Anmeldung oder Antrag aufgenommen. Bestehende Einträge werden ebenfalls nur auf Antrag geändert oder gelöscht. Änderungen, die sich bei der Registrierung der Luftfahrzeuge in der Luftfahrzeugrolle ergeben (z. B. eine neue Eigentümerin / ein neuer Eigentümer) werden auf Ersuchen des Luftfahrt-Bundesamtes in das Pfandrechtsregister eingetragen.

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Bund

Ressort

Datenhaltende Stellen

Zuständigkeiten

Das Register für Pfandrechte an Luftfahrzeugen wird zentral beim Amtsgericht Braunschweig geführt.

Öffentliche Datenbereitstellung

Vollständig

Öffentlicher Datenzugang

Die Einsicht in das Register ist jedem gestattet. Dies ist durch persönliche Einsicht vor Ort oder Bestellen eines Auszugs aus dem Register möglich. Auch die Anforderung einer Negativbescheinigung ist möglich zur Bestätigung, dass ein Luftfahrzeug nicht registriert ist. Ein digitaler Abruf von Daten ist jedoch nicht möglich.

Datenlieferungen (eingehend/ ausgehend)

Eine neue Eigentümerin / ein neuer Eigentümer, die Löschung des Luftfahrzeugs in der Luftfahrzeugrolle (z. B. bei Verkauf ins Ausland, Kennzeichenwechsel etc.) werden auf Ersuchen des Luftfahrt-Bundesamtes in das Pfandrechtsregister eingetragen. Die Eintragung von Zwangsversteigerungs- und Insolvenzvermerken erfolgt auf Ersuchen des Zwangsversteigerungs- bzw. Insolvenzgerichts. Alle Eintragungen in das Register werden der Eigentümerin / dem Eigentümer, evtl. der Notarin / dem Notar und dem Gläubiger bekanntgemacht. Eintragungen, die auch die Eintragung in der Luftfahrzeugrolle betreffen (z. B. Eigentümerwechsel, Löschung im Register, etc.) werden auch dem Luftfahrt-Bundesamt bekanntgemacht.

Verwendung der Registerdaten

Die Daten werden überwiegend zu privatrechtlichen Zwecken genutzt.

Technische Informationen

Standards zur Datenhaltung

Die Bearbeitung erfolgt über die Fachanwendung EUREKA-Text. Darüber sind auch maschinelle Ausdrucke der Registerblätter möglich.