Beschäftigtenverzeichnis für die ambulante Pflege
Register-ID:220
Redaktioneller Stand:20.11.2023
Allgemeines
Beschreibung
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist seit dem 31. Dezember 2021 dafür verantwortlich, ein bundesweites Verzeichnis der in der ambulanten Pflege tätigen Personen zu führen.
Dieses Verzeichnis umfasst die ambulanten Leistungserbringer, die Verträge mit Krankenkassen oder Verbänden der Krankenkassen und Ersatzkassen abgeschlossen haben oder die als zugelassene Pflegeeinrichtungen gelten. Darin sind die Personen erfasst, die bei diesen Anbietern arbeiten und Leistungen wie häusliche Krankenpflege, außerklinische Intensivpflege oder häusliche Pflegehilfe erbringen, sowie die Pflegekräfte, mit denen die Pflegekassen Verträge abgeschlossen haben.
Zweck und Zielsetzung der Registerführung
Das BeVaP wurde errichtet, um ambulante Leistungserbringer und deren Beschäftigte zu erfassen und den Letzteren eine eindeutige lebenslang gültige Beschäftigtennummer (LBNR) zuzuweisen.
Kontext der Registerführung und -nutzung
Die durch das Verzeichnis eindeutig zuordenbare Beschäftigtennummer ermöglicht ab dem 01. Januar 2023 die Einführung eines digitalen Leistungsnachweises gegenüber den Kranken- und Pflegekassen. In den Abrechnungsunterlagen ist spätestens ab diesem Datum die Beschäftigtennummer der Person anzugeben, die die Leistung erbracht hat. Diese Beschäftigtennummer ersetzt das vorherige Handzeichen.
Das BfArM ist beauftragt, im Benehmen mit relevanten Organisationen ein bundesweites Verzeichnis der zu erfassenden Leistungserbringer und deren Beschäftigten zu errichten, weiterzuentwickeln und zu pflegen. Des Weiteren obliegt es dem BfArM, für jede im Register erfasste Person eine eindeutige LBNR zu vergeben, die ab dem 01. Januar 2023 im Abrechnungsverfahren mit den Leistungsträgern verwendet werden soll und im Rahmen der Umstellung auf eine elektronische Abrechnung die handschriftlich abgezeichneten Leistungsnachweise ablösen wird. Falls keine LBNR vorliegt, ist bis zum 30. September 2023 die Verwendung einer sogenannten „Ersatz-Beschäftigtennummer“ möglich. Nach Ende dieses Zeitraums ist die LBNR in der Abrechnung anzugeben. Diese Regelung geht auf eine Absprache zwischen relevanten Gesundheitsorganisationen zurück.
Absehbare Entwicklung, geplanter Ausbau
Das Verzeichnis befindet sich derzeit im Aufbau. Ab dem 01. Januar 2023 werden von den Leistungserbringern die Beschäftigtennummern gemeldet.
Die Registrierung von ambulanten Leistungserbringern im BeVaP und die Vergabe der LBNR an deren Beschäftigten ist seit dem 01. August 2022 möglich. Eine gesicherte Schnittstelle zur Übermittlung von Datensätzen an die Kranken- und Pflegekassen zur Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Prüfaufgaben befindet sich derzeit in der Testphase.
Rechtsgrundlagen
Gesetzliche Ebene
Bundesrecht
Rechtsgrundlagen
Inhalte des Registers
Qualität
Die technischen Voraussetzungen für einen vollständigen Datenbestand sind vorhanden und die Nutzenden werden aufgefordert alle erforderlichen Daten bei der Registrierung einer Pflegeperson zu erfassen oder diese spätestens vor der ersten Abrechnung mit den Kranken- oder Pflegekassen zu vervollständigen. Die Vollständigkeit des Datenbestands wird anhand von Datenbank-Abfragen durch die BeVaP-Verzeichnisstelle überprüft und der Anteil der lückenhaften Angaben am Gesamtbestand mithilfe von statistischen Auswertungen geschätzt.
Es liegt in der Verantwortung der Pflege- und Betreuungsdienste bzw. der Einzelpflegekräfte sicherzustellen, dass die Datensätze korrekt sind. Die BeVaP-Verzeichnisstelle überprüft derzeit nicht die Korrektheit der Angaben.
Periodizität und Aktualität
Die Daten werden anlassbezogen in das Register aufgenommen und bestehende Daten werden anlassbezogen aktualisiert.
Datensätze zu aktiven LBNR, die im Abrechnungsverfahren mit den Leistungsträgern verwendet werden, werden nicht gelöscht.
Datensätze zu inaktiven LBNR, die in der Vergangenheit im Abrechnungsverfahren mit den Leistungsträgern verwendet wurden, werden für 10 Jahre aufbewahrt und nach Ablauf dieser Frist im Rahmen eines Clearingverfahrens durch die BeVaP-Verzeichnisstelle aus dem Bestand gelöscht.
Deaktivierte Organisationen werden nach 10 Jahren durch die BeVaP-Verzeichnisstelle aus dem Bestand entfernt.
Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)
Administrative Registerführung
Vergleichbare Verwaltungsebene
Bund
Ressort
Datenhaltende Stellen
Zuständigkeiten
Verantwortlich für die Erstellung, Weiterentwicklung und Führung des BeVaP ist das BfArM im Benehmen mit dem GKV-Spitzenverband und den Verbänden der Pflegedienste auf Bundesebene. Die Pflege der Daten zu den Pflegepersonen obliegt den ambulanten Leistungserbringern.
Der technische Betrieb des BeVaP erfolgt durch die Bundesdruckerei Gruppe GmbH.
Öffentliche Datenbereitstellung
Kein
Nicht-öffentlicher Datenzugang
Die Kranken- und Pflegekassen können Angaben aus dem BeVaP über eine Schnittstelle abfragen. Sie dürfen nur Angaben abfragen, wenn dies zur Erfüllung ihrer gesetzlich geregelten Aufgaben erforderlich ist.
Ambulante Leistungserbringer können sich an die Verzeichnisstelle wenden, wenn sie eine Auskunft über die LBNR von ihnen neu eingestellten Mitarbeitenden benötigen. Dazu müssen diese sich in das BeVaP einloggen und die LBNR einer neueingestellten Person via Kontaktformular erfragen. Im Rahmen eines Rückrufservice der Verzeichnisstelle erhält man die gewünschte Auskunft per Telefon.
Eine Einsicht oder ein eigenständiger digitaler Abruf von Registerdaten durch Dritte ist nicht möglich.
Verzeichnisinformationen werden nur in dem vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Umfang an berechtigte externe Stellen weitergegeben. Die Berechtigung ergibt sich aus den entsprechenden gesetzlichen Regelungen.
Datenlieferungen (eingehend/ ausgehend)
Die Leistungserbringer sowie die Pflegekräfte, mit denen die Pflegekassen Verträge abgeschlossen haben, sind verpflichtet, dem BfArM die Angaben der zu speichernden Merkmale zu übermitteln sowie jede Veränderung dieser Angaben mitzuteilen.
Die Datenerfassung im BeVaP erfolgt über das Webportal www.bevap-bund.de durch die ambulanten Leistungserbringer.
Die Kranken- und Pflegekassen können über eine Schnittstelle Angaben aus dem BeVaP abfragen, sofern diese zur Erfüllung ihrer gesetzlich geregelten Aufgaben erforderlich ist.
Verwendung der Registerdaten
Es werden verschiedene Kennzahlen, wie die Anzahl der registrierten Leistungserbringer und die Anzahl der erfassten Pflegepersonen, berechnet und ggf. dem Bundesministerium für Gesundheit, den Kranken- und Pflegekassen sowie den ambulanten Leistungserbringern bzw. deren Verbänden zur Verfügung gestellt.
Open Data-Tauglichkeit (Wert)
Nein
Open Data-Tauglichkeit
Aufgrund von Ausnahmetatbeständen nach § 12a EGovG (Schutz personenbezogener Daten) ist der Datenbestand nicht Open Data-tauglich.
Technische Informationen
Datenbanken (Werte)
Datenbanken
Als Datenbankmanagementsystem wird PostgreSQL verwendet.
Schnittstellen (Werte)
Schnittstellen
Die Schnittstelle zum Abruf von Informationen durch die Krankenkassen ist auf Basis von OpenAPI implementiert.
Die Daten einer Organisation, ihrer registrierten Benutzer sowie ihrer registrierten Einrichtungen und deren Beschäftigten kann die Verzeichnisstelle als XML- oder JSON-Datei erhalten bzw. abrufen.
Standards zur Datenhaltung (Werte)
Standards zur Datenhaltung
Registrierte Organisationen können jeweils ein PDF-Dokument mit Urkundencharakter für ihre Beschäftigten bzw. im Fall von Einzelpflegekräften für sich selbst erstellen. Dieses Dokument weist für eine Pflegeperson deren lebenslange Beschäftigtennummer aus.
Portale (Werte)
Portale
Organisationen benötigen, um sich für ihre Registrierung im BeVaP zu authentifizieren, ein ELSTER-Zertifikat. Ambulante Pflegedienste oder Träger mehrerer Einrichtungen authentifizieren sich mittels ELSTER-Organisationszertifikat. Einzelpflegekräfte haben die Option, stattdessen ein ELSTER-Zertifikat für Privatpersonen zu verwenden.
Fachanwendungen & Anbieter
Das Frontend wird mittels React entwickelt.
Das User-Management findet mittels Keycloak statt.