Datenbestände zu geringfügig Beschäftigten
Register-ID:223
Redaktioneller Stand:23.04.2025
Allgemeines
Beschreibung
Die Minijob-Zentrale als zuständige zentrale Einzugsstelle für den Bereich der geringfügig entlohnten Beschäftigung führt personenbezogene Daten zu allen geringfügig Beschäftigten im gewerblichen Bereich sowie geringfügig Beschäftigten im Privathaushalt.
Sie zieht Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung, die Umlagen für die Entgeltfortzahlung, das Mutterschaftsgeld sowie die Pauschsteuer ein. Zusätzlich werden für Minijobs im gewerblichen Bereich die Insolvenzgeldumlage sowie für Minijobs in Privathaushalten die Beiträge zur Unfallversicherung eingezogen.
Zweck und Zielsetzung der Registerführung
Die Datenhaltung ist für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben nach §§ 28h ff. SGB IV notwendig.
Kontext der Registerführung und -nutzung
Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung. Geringfügig bedeutet, dass es eine bestimmte Verdienstgrenze oder bestimmte Zeitgrenzen gibt. Ein Minijobber kann im gewerblichen Bereich oder im Privathaushalt beschäftigt sein. Ein Minijob kann rentenversicherungspflichtig sein.
Arbeitgebende sind verpflichtet, ihre Minijobber bei der Minijob-Zentrale anzumelden. Bei dem Meldeverfahren gibt es Unterschiede - je nachdem, ob es sich um Minijobs im gewerblichen Bereich oder im Privathaushalt handelt.
Absehbare Entwicklung, geplanter Ausbau
Innerhalb des Datenbestands erfolgt eine stetige Anpassung aufgrund ggf. gesetzlicher Neuregelungen in Bezug auf die gesetzlichen Aufgaben der Einzugsstelle.
Internetauftritt, Quellen
Rechtsgrundlagen
Gesetzliche Ebene
Bundesrecht
Rechtsgrundlagen
Inhalte des Registers
Qualität
Nach § 28a SGB IV und der DEÜV sind Arbeitgebende gesetzlich verpflichtet, insbesondere bei Beginn und Ende einer Beschäftigung gegenüber der Einzugsstelle maschinell eine Meldung zu erstatten sowie auch Jahresmeldungen zu erstatten. Darüber hinaus sind noch weitere gesetzliche Meldepflichten nach diesen Vorschriften gegeben, welche im Gesamtbestand bei der Einzugsstelle vorgehalten werden.
Der Abdeckungsgrad des Datenbestands ist als hoch zu bewerten.
Die Qualität und Vollständigkeit der Daten wird im Rahmen von jährlich stattfindenden Vollständigkeitskontrollen und auf Grundlage der Ergebnissen von Betriebsprüfungen seitens der DRV bzw. Datenabgleichen mit Datenbestand der DRV (im Rahmen des gesetzlichen Auftrages, z. B. bei Überschneidungssachverhalten) sichergestellt.
Periodizität und Aktualität
Die Meldefristen sind gesetzlich in der DEÜV normiert.
Die Daten werden durch laufende Meldungen der Arbeitgebenden aktuell übermittelt. Die Daten werden dauerhaft vorgehalten.
Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)
Administrative Registerführung
Vergleichbare Verwaltungsebene
Bund
Ressort
Datenhaltende Stellen
Zuständigkeiten
Die Datenbestände zu geringfügig Beschäftigten werden bei der Minijob-Zentrale geführt.
Zur technischen Bereitstellung wird ein lokales Rechenzentrum der KBS genutzt.
Öffentliche Datenbereitstellung
Kein
Öffentlicher Datenzugang
Lediglich die aggregierten statistischen Daten ohne Personenbezug (z. B. Quartalsberichte, Anfragen der Ministerien, Beantwortung von Presseanfragen) werden veröffentlicht oder der anfragenden Stelle zur Verfügung gestellt.
Nicht-öffentlicher Datenzugang
Die administrativen Zugriffe auf die Registerdaten ist ausschließlich der Datenverarbeitung-Verbindungsstelle der Einzugsstelle vorbehalten.
Weiterleitung der Daten im Rahmen der DEÜV an die DSRV zum Erfüllen des gesetzlichen Auftrags (Rentenberechnung, Betriebsprüfung, Weitergabe an die BA). Des Weiteren hat auch die Arbeitgeberversicherung der DRV KBS Zugriff auf die Daten, um den gesetzlichen Aufgaben im Rahmen von Erstattung der Aufwendungen an Arbeitgebende nachkommen zu können.
Datenlieferungen (eingehend/ ausgehend)
Beschäftigungsangaben im gewerblichen Bereich und im Privathaushalt gehen per elektronischer Meldung mittels Datensatz, Post, digital bzw. per Onlineeingaben ein, werden verarbeitet und entsprechende Rückmeldungen an die Arbeitgebende / Arbeitnehmende, die Rentenversicherung, die Unfallversicherung und das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt.
Verwendung der Registerdaten
Der Datenbestand wird für die Bereitstellung von Zahlen bzw. Statistiken für interne Zwecke oder auf Anfrage externer Stellen (Presse, Ministerien) verwendet.
Open Data-Tauglichkeit (Wert)
Nein
Open Data-Tauglichkeit
Der Datenbestand ist aufgrund von Ausnahmetatbeständen (Personenbezug) nicht Open Data-tauglich.
Technische Informationen
Datenbanken (Werte)
Datenbanken
Beim Verfahren für den HHS wird eine Db2-Datenbank verwendet.
Bei der gewerblichen Meldung wird ebenfalls eine Db2-Datenbank genutzt und zusätzlich der GKV-Kommunikationsserver.
Schnittstellen
Die Datensendungen der Kunden / Dienstleister werden über den GKV-Kommunikationsserver gesendet und zur Verfügung gestellt.
Standards zum Datenaustausch (Werte)
Standards zum Datenaustausch
Der Weg vom Kunden / Dienstleister zum GKV-Kommunkationsserver erfolgt im eXtra-Standard.
Der Weg vom GKV-Kommunikationsserver zur Annahmestelle erfolgt im KKS-Format.
Portale
- Melderegister der Kommunen und Länder (sofern vorhanden)
- eSolution
- Abgleich der Daten mit den Finanzverwaltungen im Rahmen der Vollstreckungstätigkeiten
Fachanwendungen & Anbieter
Oscare ® (SAP)
MJZE (Host)
LDMS (Host)