Datenbestände zum Mutterschaftsgeld

Register-ID:236

Redaktioneller Stand:14.03.2025

Datenbestände zum Mutterschaftsgeld

Register-ID:236

Redaktioneller Stand:14.03.2025

Allgemeines

Beschreibung

Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) ist in bestimmten Fällen bundesweit für die Zahlung von Mutterschaftsgeld und Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zuständig. Gesetzlich versicherte erwerbstätige Frauen erhalten Mutterschaftsgeld von ihrer zuständigen Krankenkasse. Lediglich für privat- oder familienversicherte erwerbstätige Frauen übernimmt das BAS die Antragsbearbeitung und Auszahlung.

Anträge auf Mutterschaftsgeld können mittlerweile mithilfe der BundID gestellt werden.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Die Datenbestände zum Mutterschaftsgeld sind Vorgangsdaten: Sie werden zur Bearbeitung des Antrags auf Mutterschaftsgeld bzw. Zuschuss zum Mutterschaftsgeld sowie zur Auszahlung desselben benötigt.

Kontext der Registerführung und -nutzung

Mutterschaftsgeld ist eine Entgeltersatzleistung für erwerbstätige Frauen während der gesetzlichen Schutzfristen vor und nach der Entbindung eines Kindes.
Anspruchsberechtigt sind Frauen, die zu Beginn der sechswöchigen Mutterschutzfrist nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, sondern privat krankenversichert oder familienversichert sind. Außerdem muss ein Beschäftigungsverhältnis bestehen oder der Arbeitgeber muss das Beschäftigungsverhältnis während der Schwangerschaft oder der Schutzfrist nach der Entbindung zulässig gekündigt haben. Das Mutterschaftsgeld wird in einer Summe ausgezahlt und beläuft sich auf maximal 210 Euro.

Rechtsgrundlagen

Gesetzliche Ebene

Bundesrecht

Rechtsgrundlagen

§§ 19 Abs. 2 und 20 Abs. 3 Mutterschutzgesetz (MuSchG)

Inhalte des Registers

Qualität

Angaben der Antragstellerinnen sind bei positiven Bescheiden vollständig. Die Antragstellung ist freiwillig, daher ist davon auszugehen, dass nicht alle berechtigten Personen enthalten sind.

Periodizität und Aktualität

Die personenbezogenen Daten werden so lange aufbewahrt, wie sie zur Entscheidung über den Antrag, zur Erfüllung gesetzlicher Meldepflichten und im Rahmen bestehender Aufbewahrungsfristen benötigt werden. Sie werden gelöscht, sobald die Bearbeitung des Antrags abgeschlossen ist und alle Melde- und Aufbewahrungspflichten erfüllt sind.

Unterlagen, die zu einer Zahlung geführt haben, sind nach den geltenden Haushaltsbestimmungen bis zu fünf Jahre aufzubewahren. Das BAS hat Zahlungen im Zusammenhang mit dem Mutterschaftsgeld nach Einkommenssteuergesetz bis zum Ablauf des siebten auf den Besteuerungszeitraum folgenden Kalenderjahres aufzubewahren.

Der Leistungsanspruch auf Mutterschaftsgeld verjährt grundsätzlich vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem er entstanden ist.

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Bund

Ressort

Datenhaltende Stellen

Zuständigkeiten

Die fachliche Führung des Datenbestands obliegt der Mutterschaftsgeldstelle, die technische Registerführung der IT-Abteilung des Bundesamts für Soziales Sicherung (BAS).

Öffentliche Datenbereitstellung

Kein

Öffentlicher Datenzugang

Kein öffentlicher Datenzugang.

Nicht-öffentlicher Datenzugang

Bevollmächtigte Personen können einen Ausdruck der elektronischen Akte anfordern.

Über das Portal können Antragstellerinnen den elektronischen Status der Akte abfragen, allerdings ist eine Einsicht in die erfassten Daten auf diesem Wege nicht möglich.

Datenlieferungen (eingehend/ ausgehend)

Folgenden Stellen können Daten übermittelt werden:

  • steuerrelevante Daten auf elektronischem Wege an die Finanzämter,
  • Anspruchszeiträume über ein ausgefülltes Formular per Post an die Bundesagentur für Arbeit sowie
  • Anspruchsdaten per Post an die Jobcenter.

Open Data-Tauglichkeit (Wert)

Nein

Open Data-Tauglichkeit

Aufgrund von Ausnahmetatbeständen (Personenbezug) ist der Datenbestand nicht Open Data-tauglich.

Technische Informationen

Datenbanken (Werte)

Datenbanken

Für die Datenbearbeitung kommen Softwareprodukte von Fabasoft und MACH zum Einsatz.

Schnittstellen

Bisher kein automatisierter Nachweisabruf. Abfragen auf Selbständigkeit (DRV Bund) und geringfügige Beschäftigung (KBS) könnten in Reifegrad D2 erfolgen.

Standards zur Datenhaltung (Werte)

Standards zur Datenhaltung

Als Standards werden PDF und Textverarbeitungs-Dokumente verwendet.

Fachanwendungen & Anbieter (Werte)

Fachanwendungen & Anbieter

Die Fachanwendung "Mutterschaftsgeldstelle" sowie das Workflow-Management-System Camunda werden zur Bearbeitung genutzt.

Verwaltungsdaten-Informationsplattform
Kontakt
Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Deutschland
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