Daten der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K)
Register-ID:240
Redaktioneller Stand:02.05.2025
Allgemeines
Beschreibung
Die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) erfasst Daten über die aktuellen Preise der Kraftstoffsorten Super E5, Super E10 und Diesel an deutschen Tankstellen in Echtzeit. Der Datenbestand enthält die aktuellen Preisdaten der Kraftstoffsorten sowie die Grunddaten zu Tankstellen in Deutschland. Darüber hinaus erhebt die Markttransparenzstelle im Zuge der Registrierung Meldepflichtiger sowie der Zulassung als Anbieter von Verbraucher-Informationsdiensten weitere Informationen über diese Personen bzw. Unternehmen, die nicht für die Veröffentlichung bestimmt sind.
Zweck und Zielsetzung der Registerführung
Durch die Daten der Markttransparenzstelle können sich Verbraucherinnen und Verbraucher über die aktuellen Kraftstoffpreise in Deutschland informieren. Hierzu werden die Daten an zugelassene Anbieter von Verbraucher-Informationsdiensten weitergegeben, die diese jeweils mittels eines bundesweit verfügbaren Informationsdienstes veröffentlichen.
Zudem sollen die Eingriffsmöglichkeiten des Bundeskartellamts bei möglichen Verstößen gegen kartellrechtliche Bestimmungen verbessert werden.
Kontext der Registerführung und -nutzung
Die Einrichtung der Markttransparenzstelle, die Anfang Dezember 2013 den Regelbetrieb aufgenommen hat, erfolgte mit dem Ziel der Stärkung des Wettbewerbs im Kraftstoffbereich, nachdem das Bundeskartellamt insoweit im Rahmen seiner im Frühjahr 2011 abgeschlossenen Sektoruntersuchung Kraftstoffe Defizite festgestellt hatte. Der Markttransparenzstelle wurde zum einen die Aufgabe übertragen, die Herstellung von und den Handel mit Kraftstoffen zu beobachten, um den Kartellbehörden die Aufdeckung und Sanktionierung von Verstößen gegen kartellrechtliche Bestimmungen zu erleichtern. Hauptgrundlage der Beobachtung des Kraftstoffhandels bilden die Preisdaten zu Otto- und Dieselkraftstoffen, deren Änderungen Betreiber öffentlicher Tankstellen, die Letztverbraucherinnen und -verbrauchern Kraftstoffe zu selbst festgesetzten Preisen anbieten (Preishoheitsinhaber), der Markttransparenzstelle „in Echtzeit“ übermitteln müssen.
Weitere Kernaufgabe der Markttransparenzstelle ist es, die Echtzeit-Preisdaten an von ihr zugelassene Anbieter von Verbraucher-Informationsdiensten weiterzugeben, um Verbraucherinnen und Verbrauchern zu ermöglichen, sich über aktuelle Kraftstoffpreise zu informieren, mit dem Ziel, den Wettbewerb zwischen Tankstellenbetreibern zu fördern.
Absehbare Entwicklung, geplanter Ausbau
Das Gesetz sieht vor, dass Meldepflichtige auch die zu bestimmten Zeiten abgesetzten Kraftstoffmengen melden, um die Möglichkeit des Bundeskartellamts, das Wettbewerbsgeschehen zu beobachten, weiter zu verbessern. Die Regelung ist derzeit noch nicht anwendbar.
Internetauftritt, Quellen
Rechtsgrundlagen
Gesetzliche Ebene
Bundesrecht
Rechtsgrundlagen
Inhalte des Registers
Qualität
Alle Unternehmen, die Betreibern von öffentlichen Tankstellen die Verkaufspreise vorgeben und damit über die Preissetzungshoheit verfügen, und Betreiber von öffentlichen Tankstellen, die Letztverbraucherinnen und -verbrauchern Kraftstoffe zu selbst festgesetzten Preisen anbieten, sind zur Meldung von Grund- und Preisdaten an die Markttransparenzstelle verpflichtet.
Für kleine Tankstellen mit einem Jahresgesamtdurchsatz von Otto- und Dieselkraftstoffen von 750 Kubikmetern oder weniger oder Tankstellen, bezüglich derer die Einhaltung der Meldepflicht eine unzumutbare Härte bedeuten würde, können sich Meldepflichtige gemäß § 3 MTSKraftV auf Antrag von der Meldepflicht befreien lassen.
Da die Voraussetzungen zur Befreiung von der Meldepflicht nur von einer geringen Anzahl an Tankstellen erfüllt werden, kann von einer annähernd vollständigen Abdeckung des Datenbestands ausgegangen werden.
Periodizität und Aktualität
Änderungen der Grunddaten sind der Markttransparenzstelle in der Woche vor ihrer Geltung zu übermitteln. Preisänderungen sind der Markttransparenzstelle unter Angabe ihres Änderungszeitpunktes innerhalb von fünf Minuten nach der Änderung zu übermitteln.
Der Datenbestand wird fortlaufend aktualisiert und bildet die jeweils aktuellen Grund- und Preisdaten ab.
Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)
Administrative Registerführung
Vergleichbare Verwaltungsebene
Bund
Ressort
Datenhaltende Stellen
Zuständigkeiten
Die Zuständigkeit für die Daten liegt bei der Marktransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) beim Bundeskartellamt (BKartA).
Öffentliche Datenbereitstellung
Teilweise
Öffentlicher Datenzugang
Die Markttransparenzstelle gibt fortlaufend die Grund- und Preisdaten an zugelassene Anbieter von Verbraucher-Informationsdiensten zum Zweck der Verbraucherinformation weiter. Verbraucherinnen und Verbraucher können die aktuellen Preisdaten über diese Dienste einsehen.
Nicht-öffentlicher Datenzugang
Anlassbezogen bzw. auf Anforderung übermittelt die Markttransparenzstelle die von ihr erhobenen Daten unter bestimmten Voraussetzungen an bestimmte im Gesetz genannte staatliche Stellen: Bei konkreten Anhaltspunkten dafür, dass ein Unternehmen gegen kartellrechtliche Bestimmungen verstößt oder auf Anfrage einer Kartellbehörde leitet sie alle von dieser für deren Aufgaben nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) benötigten oder angeforderten Daten oder Informationen an diese weiter.
Daneben stellt sie die Grund- und Preisdaten dem Bundeswirtschaftsministerium für statistische Zwecke und zu Evaluierungszwecken und der Monopolkommission für deren Aufgaben nach dem GWB zur Verfügung. Standortinformationen, aggregierte oder ältere Daten kann sie auch an weitere Behörden und Stellen der unmittelbaren Bundes- oder Landesverwaltung für die Erfüllung von deren Aufgaben weitergeben.
Datenlieferungen (eingehend/ ausgehend)
Die Grund- und Preisdaten werden durch die Meldepflichtigen selbst oder die Erfüllungsgehilfen der Meldepflichtigen elektronisch über eine Standardschnittstelle an die Markttransparenzstelle übermittelt.
Die Markttransparenzstelle stellt zugelassenen Anbietern von Verbraucher-Informationsdiensten die jeweils aktuellen Grunddaten der Tankstellen sowie die Preisdaten zur Information der Verbraucherinnen und Verbraucher gemäß § 7 MTSKraftV in regelmäßigen Intervallen von höchstens einer Minute über eine Standardschnittstelle zur Verfügung.
Außerdem übermittelt die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) quartalsweise die Quartalsdurchschnittspreise sowie derzeit dem Statistischen Bundesamt für die Erfüllung von Aufgaben nach dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) wöchentlich die Tagesdurchschnittspreise der Vorwoche. Die Übermittlung erfolgt jeweils per E-Mail.
Verwendung der Registerdaten
Die Markttransparenzstelle nutzt die von ihr erhobenen Daten zur Erstellung von regelmäßigen Berichten, um die Öffentlichkeit unter anderem über die Preisentwicklungen zu informieren sowie für Pressemitteilungen. In diesem Zusammenhang erfolgt indes kein Zugriff Externer auf die Daten.
Open Data-Tauglichkeit (Wert)
Nein
Open Data-Tauglichkeit
Aufgrund von Ausnahmetatbeständen nach § 12a EGovG (Schutz personenbezogener Daten, eingeschränktes Zugangsrecht) ist der Datenbestand nicht Open Data-tauglich.
Technische Informationen
Datenbanken (Werte)
Schnittstellen (Werte)
Schnittstellen
Für die elektronische Übermittlung der Grund- und Preisdaten wird die Mobilithek des Bundesministerium für Verkehr (BMV) genutzt.
Die Datenübertragung zwischen der Mobilithek und den Datengeber- bzw. Datennehmersystemen erfolgt bevorzugt über eine REST-ähnliche API. Zusätzlich wird die Übertragung über SOAP-basierte Webservices oder per OCIT-C-Protokoll angeboten.
Standards zur Datenhaltung (Werte)
Standards zur Datenhaltung
Das Datenmodell für die MTS-K im Rahmen der Mobilithek wurde zusammen mit den Schema-Dateien, separaten Dateien mit den Beispielen für die zu erstellenden XML-Dokumente und mit dem Datenmodell in Form einer EAP-Datei auf den Internetseiten der Mobilithek bereitgestellt.
Standards zum Datenaustausch (Werte)
Fachanwendungen & Anbieter (Werte)
Fachanwendungen & Anbieter
Zur Datenübermittlung im Rahmen der Meldepflicht ist die von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) betriebene technische Plattform „Mobilithek“ des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) zu nutzen, die an die Stelle des Mobilitäts Daten Marktplatz (MDM) der BASt getreten ist.
Wie der MDM ermöglicht die Mobilithek den Austausch von Echtzeitdaten des Straßenverkehrs zwischen öffentlicher Hand und Privatwirtschaft und übernimmt die Funktion des MDM als Nationaler Zugangspunkt (National Access Point - NAP) für Straßenverkehrsdaten i. S. der europäischen Richtlinie zur Einführung intelligenter Verkehrssysteme. Sie fungiert als „B2B“-Anwendung mit definierten Mechanismen zur Zugangskontrolle, definierten Datenformaten, Protokollspezifikationen und Service-Levels. Als Nachfolgerin des MDM kann die Mobilithek dabei insbesondere den aktuellen und zukünftigen Anforderungen an die Skalierbarkeit, die Verarbeitung von Echtzeitdaten sowie die Anbindung sicherer Umgebungen für Datenverarbeitung begegnen. Die MTS-K, die Meldepflichtigen sowie die Anbieter von Verbraucherinformationsdiensten nutzen die Mobilithek im Rahmen der gesetzlichen Pflichten und Aufgaben nach § 47k GWB, d. h., die von den Meldepflichtigen übermittelten Daten sind über die Mobilithek nur der MTS-K und den Anbieterin von Verbraucher-Informationsdiensten.
Zur sicheren Übermittlung von personen- und unternehmensbezogenen Informationen an die MTS-K sowie zur Mitteilung von Informationen, die der MTS-K eine Zuordnung des Meldepflichtigen zu konkreten Datengebern im Rahmen der Mobilithek und zu Tankstellen ermöglichen, bei denen der Meldepflichtige über die Preissetzungshoheit verfügt, nutzen die Meldepflichtigen das FMS (Formularmanagementsysten) des Bundeskartellamts. Es handelt sich um eine Eigenentwicklung.