Verzeichnis der gemeldeten Anbieter von Telekommunikationsdiensten und Betreibern öffentlicher Telekommunikationsnetze
Register-ID:242
Redaktioneller Stand:10.05.2023
Allgemeines
Beschreibung
Das Verzeichnis beinhaltet Informationen zu den nach § 5 Telekommunikationsgesetz (TKG) zur Meldung verpflichteten Betreibern öffentlicher Telekommunikationsnetze und Anbietern öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste.
Allerdings sind nummernunabhängige interpersonelle Telekommunikationsdienste von der Meldepflicht nach § 5 TKG ausgenommen und somit in diesem Verzeichnis nicht enthalten. Die Meldepflicht nach § 5 TKG ist keine Marktzutrittsvoraussetzung.
Zweck und Zielsetzung der Registerführung
Durch das Verzeichnis erhält die Bundesnetzagentur einen Überblick über den Gesamtmarkt der Telekommunikation und kann den stattfindenden Wettbewerb beurteilen. Es dient somit intern und extern der Information und Transparenz. Außerdem unterstützt es bei Regulierungsentscheidungen.
Absehbare Entwicklung, geplanter Ausbau
Das Verzeichnis wird fortlaufend aktualisiert und an die technische Entwicklung angepasst.
Inhalte des Registers
Qualität
Die im Verzeichnis eingetragenen Daten der Unternehmen sind vollständig. Soweit Änderungen fristgerecht mitgeteilt werden, sind die im Verzeichnis eingetragenen Daten korrekt, zumal eventuelle Abweichungen von anderen Referaten der Bundesnetzagentur, die auf diesen Datenbestand zurückgreifen, kommuniziert sowie entsprechend überprüft und eingearbeitet werden. Die Datenfelder "Telekommunikationsnetz", "Telekommunikationsdienst" und "Reseller" können jedoch sowohl einzeln als auch kumulativ befüllt sein.
Periodizität und Aktualität
Die gemeldeten Unternehmen sind verpflichtet, die beabsichtigte Änderung und Beendigung der Tätigkeit sowie Änderungen des Namens, der Firma, der Rechtsform oder der Adresse unverzüglich zu melden. Das auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlichte Verzeichnis der gemeldeten Unternehmen wird monatlich aktualisiert.
Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)
Administrative Registerführung
Vergleichbare Verwaltungsebene
Bund
Ressort
Datenhaltende Stellen
Zuständigkeiten
Zuständig für die Führung des Verzeichnisses ist die Bundesnetzagentur.
Öffentliche Datenbereitstellung
Vollständig
Öffentlicher Datenzugang
Das Verzeichnis der gemeldeten Unternehmen, das die Adresse, die DREG-Nummer sowie Angaben über die erbrachten öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienste oder betriebenen öffentlichen Telekommunikationsnetze enthält, steht auf der Internetseite der Bundesnetzagentur jedermann zur Verfügung.
Datenlieferungen (eingehend/ ausgehend)
Die Daten werden durch die Unternehmen schriftlich oder elektronisch nach einem von der Bundesnetzagentur vorgeschriebenen und veröffentlichten Formular an die Bundesnetzagentur übermittelt.
Weiterhin werden die gemeldeten Formulardaten auf elektronischem Wege an das Gremium europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation übermittelt, das u. a. die Aufgabe hat, bei der Umsetzung der EU-Telekommunikationsvorschriften zu unterstützen, die europäischen Institutionen zu beraten und die Regulierungsaufgaben der nationalen Behörden auf europäischer Ebene zu ergänzen. Das GEREK unterhält eine Unionsdatenbank, in der es die Angaben der EU-Mitgliedstaaten zusammenführt.
Open Data-Tauglichkeit (Wert)
Nein
Open Data-Tauglichkeit
Aufgrund von Ausnahmetatbeständen nach § 12a EGovG (Schutz personenbezogener Daten) ist der Datenbestand nicht Open Data-tauglich. Teile des Datenbestandes werden ohne personenbezogene Daten online in einem nicht Open Data-tauglichen Format bereitgestellt.
Technische Informationen
Datenbanken (Werte)
Datenbanken
Es existiert eine Recherchedatenbank.
Standards zur Datenhaltung (Werte)
Fachanwendungen & Anbieter
Es wird das Datenbankmanagementsystem OMNITRACKER genutzt.