Datenbestände der berufsständischen Versorgungswerke für Ärzte

Register-ID:243

Redaktioneller Stand:11.05.2026

Datenbestände der berufsständischen Versorgungswerke für Ärzte

Register-ID:243

Redaktioneller Stand:11.05.2026

Allgemeines

Beschreibung

Die Versorgungswerke für Ärztinnen und Ärzte speichern personenbezogene Daten über ihre Mitglieder.

Mit der Zulassung zu einem Kammerberuf ist die Pflichtmitgliedschaft in einer Berufskammer verbunden. Für Ärztinnen und Ärzte gilt, dass spätestens mit der Eintragung in die Kammerliste der jeweils zuständigen Ärztekammer gleichzeitig die (Pflicht-)Mitgliedschaft im dazugehörigen Versorgungswerk entsteht.

Nach den in der jeweiligen Satzung festgelegten Bedingungen leistet die Versorgung grundsätzlich Alters- und Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrenten, sowie ggf. Kinderzuschüsse, Sterbegeld, Kapitalabfindungen und Zuschüsse zu Rehabilitationsmaßnahmen.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Die Datenbestände sind Vorgangsdaten, die erhoben und gespeichert werden, um das Versorgungsverhältnis - Feststellung der Mitgliedschaft, der Beitragspflicht und der Leistungsansprüche - durchführen zu können.

Kontext der Registerführung und -nutzung

Berufsständische Versorgungswerke sind Sondersysteme, die für die kammerfähigen Freien Berufe die Pflichtversorgung bezüglich der Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung ihrer Mitglieder und deren Angehöriger sicherstellen. Als öffentlich-rechtliche Pflichtversorgungseinrichtungen "eigener Art" basieren sie auf landesgesetzlicher Rechtsgrundlage.

In Deutschland bestehen 18 Versorgungseinrichtungen für Ärztinnen und Ärzte, die entweder – meist als Einrichtung der Landesärztekammer - Körperschaften des öffentlichen Rechts oder rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts sind.

Ärztinnen und Ärzte werden Pflichtmitglied kraft Gesetzes. Beamtinnen und Beamte, Zeitsoldatinnen und -soldaten sowie Berufssoldatinnen und -soldaten können sich von der Pflichtmitgliedschaft auf Antrag befreien lassen. Angestellte Ärztinnen und Ärzte können sich auf Antrag von der gesetzlichen Rentenversicherung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI befreien lassen.

Absehbare Entwicklung, geplanter Ausbau

Die Datenbestände der berufsständischen Versorgungswerke für Ärzte sind als ein für die OZG-Umsetzung relevantes Verwaltungsregister im Registermodernisierungsgesetz identifiziert. Daher wird die steuerliche Identifikationsnummer künftig als zusätzliches eindeutiges Ordnungsmerkmal eingeführt bzw. verwendet, um die Zuordnung und den Abgleich von Datensätzen einer Person im Zusammenhang mit der Erbringung von digitalen Verwaltungsleistungen zu ermöglichen.

Rechtsgrundlagen

Gesetzliche Ebene

Landesrecht

Rechtsgrundlagen

Satzungen der Versorgungswerke
Heilberufsgesetze der Länder
Ärzteversorgungsgesetze der Länder
Kammergesetze der Länder

Inhalte des Registers

Qualität

Keine übergreifenden Angaben vorhanden.

Länderspezifische Unterschiede
Details anzeigen

Periodizität und Aktualität

Keine übergreifenden Angaben vorhanden.

Länderspezifische Unterschiede
Details anzeigen

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Land

Ressort

Zuständigkeiten

Die Daten werden von den 18 bestehenden Versorgungswerken für Ärztinnen und Ärzte verwaltet.

Öffentliche Datenbereitstellung

Kein

Nicht-öffentlicher Datenzugang

Keine übergreifenden Angaben vorhanden.

Länderspezifische Unterschiede
Details anzeigen

Datenlieferungen (eingehend/ ausgehend)

Die jeweilige Ärztekammer informiert das Versorgungswerk erstmalig über den erfolgten Kammereintrag.

Dateneingang und -ausgang kann von folgenden Stellen erfolgen:

  • Mitglieder,
  • Berufskammern,
  • Arbeitgeber,
  • Arbeitsagenturen,
  • Sozialversicherungsträger,
  • Finanzverwaltung,
  • Gerichte und Insolvenzverwalter.
Länderspezifische Unterschiede
Details anzeigen

Open Data-Tauglichkeit (Wert)

Nein

Verwaltungsdaten-Informationsplattform
Kontakt
Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Deutschland
Seite teilen