Datenbestände der berufsständischen Versorgungswerke für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer
Register-ID:249
Redaktioneller Stand:15.07.2026
Allgemeines
Beschreibung
Die Versorgungswerke für Wirtschaftsprüferinnen und -prüfer sowie vereidigte Buchprüferinnen und -prüfer speichern personenbezogene Daten über ihre Mitglieder.
Eine automatische Mitgliedschaft entsteht für Wirtschaftsprüferinnen, -prüfer sowie vereidigte Buchprüferinnen und -prüfer, die ihre berufliche Niederlassung oder Zweigniederlassung im an das Versorgungswerk angeschlossenen Bundesland (Staatsverträge) haben.
Ferner sind Pflichtmitglieder Mitglieder des Vorstands, nach dem Partnerschaftsgesellschaftsgesetz verbundene Personen, Geschäftsführungen oder persönlich haftende Gesellschafterinnen und Gesellschafter von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften oder Buchprüfungsgesellschaften, sofern sie nicht selbst Wirtschafts- oder Buchprüferin und -prüfer sind, mit Hauptniederlassung oder Zweigniederlassung im an das Versorgungswerk angeschlossenen Bundesland.
Nach in der jeweiligen Satzung festgelegten Bedingungen leistet die Versorgung grundsätzlich Altersrenten, Berufsunfähigkeitsrenten, Hinterbliebenenrenten, Beitragserstattungen, Beitragsüberleitungen und ggf. Zuschüsse zu Rehabilitationsmaßnahmen.
Zweck und Zielsetzung der Registerführung
Die Datenbestände sind Vorgangsdaten, die erhoben und gespeichert werden, um das Versorgungsverhältnis - Feststellung der Mitgliedschaft, der Beitragspflicht und der Leistungsansprüche - durchführen zu können.
Kontext der Registerführung und -nutzung
Berufsständische Versorgungswerke sind Sondersysteme, die für die kammerfähigen freien Berufe die Pflichtversorgung bezüglich der Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung ihrer Mitglieder sicherstellen. Als öffentlich-rechtliche Pflichtversorgungseinrichtungen "eigener Art" basieren sie auf landesgesetzlicher Rechtsgrundlage.
In Deutschland bestehen zwei Versorgungswerke für Wirtschaftsprüferinnen, -prüfer und vereidigte Buchprüferinnen und -prüfer, die rechtlich selbstständige Anstalten des öffentlichen Rechts sind. Alle Bundesländer mit Ausnahme des Saarlandes haben sich per Staatsvertrag dem Versorgungswerk Nordrhein-Westfalens angeschlossen.
Wirtschaftsprüferinnen und -prüfer, die ihre berufliche Niederlassung ins Saarland verlegen, werden Pflichtmitglied im Versorgungswerk des Saarlandes, können aber aufgrund der Mitgliedschaft im Versorgungswerk Nordrhein-Westfalens befreit werden.
Absehbare Entwicklung, geplanter Ausbau
Die Datenbestände der berufsständischen Versorgungswerke für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer sind als ein für die OZG-Umsetzung relevantes Verwaltungsregister im Registermodernisierungsgesetz identifiziert. Daher wird die steuerliche Identifikationsnummer künftig als zusätzliches eindeutiges Ordnungsmerkmal eingeführt bzw. verwendet, um die Zuordnung und den Abgleich von Datensätzen einer Person im Zusammenhang mit der Erbringung von digitalen Verwaltungsleistungen zu ermöglichen.
Rechtsgrundlagen
Gesetzliche Ebene
Landesrecht
Rechtsgrundlagen
Inhalte des Registers
Qualität
Die für die Durchführung der Verwaltungsaufgaben notwendigen Daten sind annähernd vollständig. Freiwillige Angaben können Lücken aufweisen. Einige Angaben werden mittels Vorlage von Nachweisen validiert.
Periodizität und Aktualität
Die Daten gehen grundsätzlich anlassbezogen in den Bestand ein und werden ebenfalls anlassbezogen aktualisiert.
Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)
Administrative Registerführung
Vergleichbare Verwaltungsebene
Land
Ressort
Zuständigkeiten
Die Daten werden von den zwei bestehenden Versorgungswerken für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer verwaltet.
Öffentliche Datenbereitstellung
Kein
Nicht-öffentlicher Datenzugang
Keine übergreifenden Angaben vorhanden.
Datenlieferungen (eingehend/ ausgehend)
Keine übergreifenden Angaben vorhanden.
Open Data-Tauglichkeit (Wert)
Nein
Technische Informationen
Datenbanken
Keine übergreifenden Angaben vorhanden.
Schnittstellen
Keine übergreifenden Angaben vorhanden.
Standards zur Datenhaltung (Werte)
Keine übergreifenden Angaben vorhanden.
Standards zur Datenhaltung
Keine übergreifenden Angaben vorhanden.
Standards zum Datenaustausch (Werte)
Keine übergreifenden Angaben vorhanden.
Portale
Keine übergreifenden Angaben vorhanden.
Fachanwendungen & Anbieter
Keine übergreifenden Angaben vorhanden.