Rechtsanwaltsverzeichnisse der Rechtsanwaltskammern

Register-ID:252

Redaktioneller Stand:11.08.2021

Rechtsanwaltsverzeichnisse der Rechtsanwaltskammern

Register-ID:252

Redaktioneller Stand:11.08.2021

Allgemeines

Beschreibung

Die Rechtsanwaltskammern führen elektronische Verzeichnisse der in ihren Bezirken zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte einschließlich der Syndikusrechtsanwältinnen und -rechtsanwälte. Ferner sind von ihnen aufgenommene niedergelassene europäische Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte einschließlich Syndikusrechtsanwältinnen und -rechtsanwälte, von ihnen aufgenommene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte einschließlich Syndikusrechtsanwältinnen und -rechtsanwälte aus anderen Staaten, von ihnen aufgenommene Inhaberinnen und Inhaber einer Erlaubnis zur geschäftsmäßigen Rechtsbesorgung nach § 209 BRAO in den Verzeichnissen zu führen. Ferner sind gem. § 1 Nr. 4 RAVPV zu führen: dienstleistende europäische Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte einschließlich dienstleistender europäischer Syndikusrechtsanwältinnen und -anwälte, sofern für diese ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach einzurichten und dies nach § 27a Abs. 1 S. 1 in Verbindung mit § 32 Abs. 4 EuRAG bei ihr zu beantragen ist.

Die Rechtsanwaltskammern können ihre Verzeichnisse als Teil des von der Bundesrechtsanwaltskammer zu führenden Gesamtverzeichnisses führen.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Die Verzeichnisse dienen der Information der Behörden und Gerichte, der Rechtsuchenden sowie anderer am Rechtsverkehr Beteiligter.

Absehbare Entwicklung, geplanter Ausbau

Nach dem seit 07. Juli 2021 geltenden Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe werden voraussichtlich ab dem 01. August 2022 neben natürlichen Personen (Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte) im Register auch Berufsausübungsgesellschaften geführt.

Rechtsgrundlagen

Gesetzliche Ebene

Bundesrecht

Inhalte des Registers

Qualität

Die Datenbestände sind weitgehend vollständig und richtig. Nicht immer teilen die Kammermitglieder, trotz entsprechender Mitteilungsverpflichtung, die Änderungen ihrer Daten mit. Da sich aus diesem Datenbestand auch das Verzeichnis für das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) zusammensetzt, fallen in Zeiten des elektronischen Rechtsverkehrs unvollständige oder unrichtige Angaben häufiger auf. Sie können jedoch nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Die Plausibilität der Angaben wird bei Erstanlage, jeder Änderung und anlassbezogen durchgeführt.

Periodizität und Aktualität

Das Bundesweite Amtliche Anwaltsverzeichnis wird tagesaktuell geführt. Berichtigungen im Verzeichnis werden auf entsprechenden Hinweis hin unverzüglich vorgenommen. In Einzelfällen kann es bei Zulassungen oder Widerrufen wegen Verzichts zu einer Verzögerung von einigen Tagen bei der Eintragung / Löschung kommen, da die Rechtsanwaltskammer erst das Empfangsbekenntnis zurückerhalten muss, bevor die Eintragung bzw. Löschung vorgenommen werden kann.

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Land

Ressort

Zuständigkeiten

Die BRAK führt die Regionalverzeichnisse der Rechtsanwaltskammern als Teil des Gesamtverzeichnisses gem. § 31 Abs. 1 S. 2 BRAO.

Die technische Registerführung erfolgt länderspezifisch durch externe IT-Dienstleister, die BRAK führt das Gesamtverzeichnis.

Öffentliche Datenbereitstellung

Vollständig

Öffentlicher Datenzugang

Die Einsichtnahme in ein Verzeichnis ist ausschließlich über das Internet sowie jederzeit kostenlos ohne vorherige Registrierung möglich. Die Daten werden über Recherchedatenbanken zur Verfügung gestellt.

Datenlieferungen (eingehend/ ausgehend)

Nach Zulassung bzw. Aufnahme werden die Daten in der internen Personenverwaltung gespeichert und tagesaktuell direkt im automatisierten Verfahren an das Bundesweite Amtliche Anwaltsverzeichnis übertragen.

Verwendung der Registerdaten

Die Daten werden für Mitgliederstatistiken, Jahresstatistiken, zur Speisung des Anwaltsverzeichnisses sowie für Geschäftsberichte verwendet. Ferner erfolgt die Anbindung der Adressdaten der besonderen elektronischen Anwaltspostfächer an die Infrastruktur für den elektronischen Rechtsverkehr.

Technische Informationen

Datenbanken

Einsichtnahme in das Verzeichnis der Rechtsanwaltskammern ist ausschließlich über das Internet möglich.

Die Daten werden über Recherchedatenbanken im Internet zur Verfügung gestellt.

Schnittstellen

Die Rechtsanwaltskammern geben die in ihren Verzeichnissen gespeicherten Daten im automatisierten Verfahren in das Bundesweite Amtliche Anwaltsverzeichnis ein.