Seediensttauglichkeitsverzeichnis

Register-ID:27

Redaktioneller Stand:26.02.2026

Seediensttauglichkeitsverzeichnis

Register-ID:27

Redaktioneller Stand:26.02.2026

Allgemeines

Beschreibung

Alle deutschen Seetauglichkeitsuntersuchungen sind in einer Datenbank des Seeärztlichen Dienstes erfasst.
Da auf Seereisen eine medizinische Versorgung nur eingeschränkt verfügbar ist, müssen gewisse gesundheitliche Anforderungen von zur See fahrenden Personen erfüllt werden. Hierbei werden unterschiedliche Anforderungen angelegt, je nach geplanter Funktion an Bord (Dienstzweig). Das Seediensttauglichkeitsverzeichnis erlaubt hier einen aktuellen Überblick über die Tauglichkeit sowie die Einschränkungen der Tauglichkeit von zur See fahrenden Personen.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Das Seediensttauglichkeitsverzeichnis wird zur Speicherung von Daten geführt, um

  • die Durchführung der Seediensttauglichkeitsuntersuchungen und die Ausstellung der Seediensttauglichkeitszeugnisse zu gewährleisten,
  • die Überwachung der Tätigkeit der zugelassenen Ärzte sicherzustellen,
  • die Abrechnung der Seediensttauglichkeitsuntersuchungen mit den zugelassenen Ärzten zu gewährleisten,
  • Mehrfach-Seediensttauglichkeitsuntersuchungen bei unterschiedlichen zugelassenen Ärzten zu vermeiden,
  • die Echtheit und die Gültigkeit von Seediensttauglichkeitszeugnissen festzustellen,
  • in anonymisierter Form statistische oder wissenschaftliche Auswertungen zu ermöglichen.

Rechtsgrundlagen

Gesetzliche Ebene

Bundesrecht

Rechtsgrundlagen

§ 19 Seearbeitsgesetz (SeeArbG)
§§ 11 Abs. 1 und 12 Maritime-Medizin-Verordnung (MariMedV)

Inhalte des Registers

Qualität

Die Seediensttauglichkeitszeugnisse sowie die dazugehörigen Untersuchungen sind gesetzlich vorgegeben und somit vereinheitlicht. Alle Untersuchungen, sowie die benötigten Dokumente, werden erfasst.

Periodizität und Aktualität

Die Ergebnisse der Seediensttauglichkeitsuntersuchungen sind unverzüglich von den Ärzten an das Verzeichnis zu übermitteln.

Die gespeicherten und übermittelten personenbezogenen Daten sind zu löschen, soweit sie für die Aufgaben nicht mehr erforderlich sind, spätestens jedoch zehn Jahre nach dem Tag, an dem das letzte Ereignis eingetreten ist, das zur Speicherung der Daten geführt hat. Im Falle der Ablehnung eines Arztes / einer Ärztin als zugelassene(r) Arzt / Ärztin sind die diesen betreffenden Daten mit Eintritt der Unanfechtbarkeit der Entscheidung über den Antrag unverzüglich zu löschen.

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Bund

Ressort

Datenhaltende Stellen

Zuständigkeiten

Zuständig ist der Seeärztliche Dienst der Berufsgenossenschaft Verkehr.

Öffentliche Datenbereitstellung

Kein

Nicht-öffentlicher Datenzugang

Die Daten dürfen von der Berufsgenossenschaft Verkehr verarbeitet werden.

Die Daten dürfen an von der Berufsgenossenschaft zugelassene Ärzte übermittelt und von diesen verwendet werden, soweit dies zur Erfüllung der ihnen obliegenden Aufgaben erforderlich ist.

Dem Besatzungsmitglied oder dem zugelassenen Arzt wird auf Antrag schriftlich über den ihn betreffenden Inhalt des Seediensttauglichkeitsverzeichnisses unentgeltlich Auskunft erteilt. Die antragstellende Person hat dem Antrag einen Identitätsnachweis beizufügen.

Die Daten dürfen in anonymisierter Form an Einrichtungen, die wissenschaftliche Forschung betreiben, übermittelt werden.

Datenlieferungen (eingehend/ ausgehend)

Wer eine Seediensttauglichkeitsuntersuchung beantragt, hat dem zugelassenen Arzt / der zugelassenen Ärztin einen Identitätsnachweis vorzulegen sowie die benötigten Angaben mitzuteilen und auf Verlangen zu belegen. Die Eingabe der Daten wird durch die zugelassenen Ärzte / Ärztinnen vorgenommen (User-Zugang) und/oder durch den Seeärztlichen Dienst (Admin-Zugang). Die Generierung der fälschungssicheren Zeugnisse ist ausschließlich direkt aus dem System möglich.

Ein Zugriff zur Zeugnisverifikation durch autorisierte Nutzer ist nach Registrierung möglich (z.B. Verwaltung von Drittstaaten, BSH). Hierbei kann nur die Zeugnisnummer sowie dessen Gültigkeit und Status abgefragt werden.

Verwendung der Registerdaten

Neben der Erstellung der Zeugnisse sowie deren Verifikation erfolgen statistische Auswertungen der anonymisierten Daten. Außerdem dienen diese dem Qualitätsmanagement, der Kontrolle der Laufzeit der Zulassungen sowie im Fall von Überprüfungsanträgen gemäß SeeArbG der Kontaktaufnahme mit Ärzten und/oder Seeleuten.

Technische Informationen

Datenbanken (Werte)

Datenbanken

Das Register wird in Form einer MySQL-Datenbank geführt.

Standards zur Datenhaltung (Werte)

Standards zur Datenhaltung

Die gespeicherten Daten werden für Abrufe durch automatisierte Verfahren bereitgehalten. Solche Abrufe dürfen nur zugelassen werden, wenn sich die berechtigten Nutzerinnen und Nutzer durch Angabe ihrer jeweiligen Kennung mit Passwort identifizieren. Diese liegen im PDF-Format vor.

Fachanwendungen & Anbieter

Das Seediensttauglichkeitsverzeichnis wird von der Berufsgenossenschaft Verkehr zur Verfügung gestellt.

Verwaltungsdaten-Informationsplattform
Kontakt
Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Deutschland
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