Register der anerkannten Personen und Stellen für die Prüfung, Ausbildung und Tauglichkeitsuntersuchung von Triebfahrzeugführern
Register-ID:275
Redaktioneller Stand:27.03.2025
Allgemeines
Beschreibung
Die vier Register führen alle anerkannten Prüferinnen und Prüfer / Prüfungsorganisationen, Ausbilderinnen und Ausbilder / Ausbilderorganisationen, Ärzte und Ärztinnen / medizinische Stellen sowie Psychologen und Psychologinnen / Stellen zur psychologischen Untersuchung von Triebfahrzeugführern bzw. -führerinnen.
Zweck und Zielsetzung der Registerführung
Die Register dienen der Informationsbereitstellung für interessierte Dritte und Personen / Stellen, die Tätigkeiten nach der Triebfahrzeugführerscheinverordnung durchführen dürfen.
Kontext der Registerführung und -nutzung
Wer Triebfahrzeugführer und -führerinnen ausbilden, prüfen oder auf Tauglichkeit untersuchen will, bedarf der Anerkennung beim EBA. Diese Anerkennung kann für Einzelpersonen (Prüferinnen und Prüfer, Ausbilderinnen und Ausbilder, Ärztinnen und Ärzte, Psychologinnen und Psychologen) oder für Organisationen beantragt werden. Die Anerkennung für Ärzte / Ärztinnen bzw. entsprechende Stellen gilt vorerst zeitlich unbegrenzt.Die Anerkennung von Ärzten und Psychologen (Personen und Stellen) ist seit der Änderung der Triebfahrzeugführerschein-Verordnung zum 1. Januar 2024 auf fünf Jahre begrenzt. Es bestehen Übergangsregelungen. Interessierte Dritte können anhand der Register erkennen, ob entsprechende Tätigkeiten mit Bezug zu Triebfahrzeugführern bzw. -führerinnen durchgeführt werden dürfen bzw. ob es hier Einschränkungen gibt. Die Register gelten für Deutschland; die Eisenbahnsicherheitsbehörden der anderen Mitgliedstaaten führen eigene Register, wobei eine gegenseitige Anerkennung bisher nicht oder nur eingeschränkt gegeben ist. Seit der Änderung der Triebfahrzeugführerschein-Verordnung zum 1. Januar 2024 gibt es zudem eine vereinfachte Anerkennung für bereits im Ausland anerkannte Personen und Stellen für die Ausbildung und Prüfung
Rechtsgrundlagen
Gesetzliche Ebene
EU-Recht
Rechtsgrundlagen
Inhalte des Registers
Qualität
Die Angaben sind vollständig und aktuell. Hinsichtlich der Ausbildung ist zu beachten, dass die Ausbildung von Triebfahrzeugführern und -führerinnen auch anderen erlaubt ist, die keine Anerkennung nach TfV benötigen. Dies sind nur Eisenbahnen mit Sicherheitsbescheinigung oder Sicherheitsgenehmigung und nur noch für Personal, das die Eisenbahn verantwortlich einsetzt.
Periodizität und Aktualität
Das Register wird stets aktuell gehalten, beim zeitlichen Ablauf wird der entsprechende Eintrag entfernt, ebenso bei Entziehung. Neuanerkennungen werden eingetragen. Aktualisierungen und Änderungen werden anlassbezogen eingepflegt. Das Register trägt das Datum der letzten Änderung.
Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)
Administrative Registerführung
Vergleichbare Verwaltungsebene
Bund
Ressort
Datenhaltende Stellen
Zuständigkeiten
Für die Registerführung sowie das Anerkennungsverfahren für Prüferinnen und Prüfer, Ausbilderinnen und Ausbilder sowie Personen und Stellen für die Tauglichkeitsuntersuchung ist das EBA zuständig.
Öffentliche Datenbereitstellung
Vollständig
Öffentlicher Datenzugang
Das Register ist öffentlich auf der Internetseite der EBA einsehbar.
Betroffene Personen haben ein Auskunftsrecht auf ihre personenbezogenen Daten im Register und das Recht auf Berichtigung der Daten, die fehlerhaft oder unvollständig sind.
Nicht-öffentlicher Datenzugang
Über eine Änderungsberechtigung verfügen nur Beschäftigte des EBA.
Datenlieferungen (eingehend/ ausgehend)
Nach bewilligtem Antrag des Ausbilders / der Ausbilderin bzw. der Ausbildungsorganisation sowie der Personen und Stellen für die Tauglichkeitsuntersuchung nimmt das EBA die Einträge in Register vor. Angaben werden entsprechend der Anträge ins Register übernommen. Personenbezogene Daten werden nur bei Zustimmung aufgenommen.
Verwendung der Registerdaten
Die Registerdaten dienen der Information für interessierte Dritte, Personalbedarfsermittlung sowie Berichterstellung.
Open Data-Tauglichkeit (Wert)
Ja
Open Data-Tauglichkeit
Der Datenbestand ist auf GovData verzeichnet und wird in der Mobilithek des BMV bereitgestellt.
Technische Informationen
Schnittstellen
Technisch handelt es sich um vier separate Register.
Standards zur Datenhaltung (Werte)
Standards zur Datenhaltung
Das Register wird elektronisch geführt. Verwendete Standards: XLSX und PDF.
Fachanwendungen & Anbieter
Auf der Internetseite des EBA werden die Register als Liste einzeln zum Download bereitgestellt:
- Register anerkannter Ausbilder/-organisationen
- Register anerkannter Prüfer/-organisationen
- Register anerkannter Ärzte
- Register anerkannter Psychologen