Triebfahrzeugführerscheinregister
Register-ID:43
Redaktioneller Stand:26.02.2026
Allgemeines
Beschreibung
Das EBA führt ein Register aller Triebfahrzeugführerscheine, die nach der Triebfahrzeugführerschein-Verordnung (TfV) ausgegeben wurden. Daneben gibt es (immer) noch Führerscheine nach der Schrift 753 des VDV (Verband der Verkehrsunternehmen), die ebenfalls (allerdings eingeschränkt) zum Führen von Eisenbahnfahrzeugen auf öffentlichen Infrastrukturen berechtigen. Über diese sogenannten VDV-Führerscheine führt das EBA kein Register.
Zweck und Zielsetzung der Registerführung
Das Register wird geführt, um für Triebfahrzeugführerscheine die Echtheits- und Gültigkeitsfeststellung zu gewährleisten und das Vorliegen der Voraussetzungen des § 5 TfV festzustellen.
Kontext der Registerführung und -nutzung
Verweis auf die Erwägungsgründe der RL 2007/59/EG.
Internetauftritt, Quellen
Rechtsgrundlagen
Gesetzliche Ebene
Bundesrecht
Rechtsgrundlagen
Inhalte des Registers
Qualität
Das EBA führt im Register alle erteilten, verlängerten, geänderten, abgelaufenen, ausgesetzten, entzogenen oder als verloren, entwendet oder zerstört gemeldeten Triebfahrzeugführerscheine nach TfV. Das Register ist somit als vollständig einzustufen.
Periodizität und Aktualität
Das EBA wird anhand des § 2 TfV dazu angehalten, das Register stets auf dem neuesten Stand zu halten.
Sämtliche Daten des Registers sind nach Ablauf von zehn Jahren ab der Ungültigkeit des Triebfahrzeugführerscheins zu löschen. Wird der registerführenden Stelle innerhalb dieser Frist die Einleitung von Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder Strafgesetze bei der Tätigkeit als Triebfahrzeugführer / -führerin bekannt, so endet die Frist nicht vor Ablauf der Ermittlungen.
Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)
Administrative Registerführung
Vergleichbare Verwaltungsebene
Bund
Ressort
Datenhaltende Stellen
Zuständigkeiten
Das EBA ist zum einen für das Führen des Registers als auch für die Erteilung von Triebfahrzeugführerscheinen nach TfV verantwortlich.
Öffentliche Datenbereitstellung
Kein
Nicht-öffentlicher Datenzugang
Dem / der Triebfahrzeugführer / -führerin ist auf Antrag schriftlich Auskunft über seine / ihre im Register gespeicherten Daten zu erteilen.
Schriftliche Auskunft aus dem Register erhalten auf begründeten Antrag:
- Unternehmerinnen und Unternehmer,
- Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber von Triebfahrzeugführern / -führerinnen,
- zuständige Behörden der anderen Mitgliedstaaten,
- Europäische Eisenbahnagentur,
- Untersuchungsbehörden nach § 5 Abs. 1f AEG, Untersuchungsstellen anderer Mitgliedstaaten im Sinne der Richtlinie 2004/49/EG und
- Eisenbahnaufsichtsbehörden der Länder.
Datenlieferungen (eingehend/ ausgehend)
Die Eintragungen erfolgen im Zusammenhang mit dem Antrag auf Erteilung, Änderung oder Aktualisierung eines Triebfahrzeugführerscheins, die Angaben werden vom Antragsteller / von der Antragstellerin gemacht und vom EBA überprüft. Die Angaben werden derzeit schriftlich bzw. postalisch gemacht.
Verwendung der Registerdaten
Verwendung der Registerdaten erfolgt im Rahmen der Eisenbahnaufsicht, Erstellung von Berichten und Statistiken sowie zur Überprüfung der Gültigkeit der Fahrerlaubnisse.
Open Data-Tauglichkeit (Wert)
Nein
Open Data-Tauglichkeit
Aufgrund von Ausnahmetatbeständen nach § 12a EGovG (Schutz personenbezogener Daten) ist der Datenbestand nicht Open Data-tauglich.
Technische Informationen
Datenbanken
Relationales Datenbanksystem, interne Schnittstelle zu DOWEBA (Vorgangsverarbeitungssystem des Eisenbahn-Bundesamtes).
Schnittstellen
Eine Schnittstelle zum e-Service (elektronische Antragstellung) ist vorbereitet. Die Produktivsetzung des e-Service ist für März 2026 geplant.
Standards zur Datenhaltung
Datenhaltung in APEX