Unternehmensregister
Register-ID:45
Redaktioneller Stand:27.06.2025
Allgemeines
Beschreibung
Das Unternehmensregister dient als zentrale Plattform für die Speicherung rechtlich relevanter Unternehmensdaten. Im Register werden alle wichtigen veröffentlichungspflichtigen Daten über Unternehmen zentral zusammengeführt und für Interessenten elektronisch abrufbar bereitgestellt.
Über das Unternehmensregister kann auf die Inhalte des Handelsregisters, des Genossenschaftsregisters, des Gesellschaftsregisters und des Partnerschaftsregisters zugegriffen werden.
Zweck und Zielsetzung der Registerführung
Durch das Unternehmensregister wurde die vorher bestehende Vielfalt von Datenbanken mit Unternehmensinformationen an einer Stelle zentral zusammengeführt. Das Register stellt eine wichtige Informationsquelle für die Transparenz im Geschäftsverkehr dar.
Kontext der Registerführung und -nutzung
Die Einführung des Unternehmensregisters als zentrale Stelle für rechtlich relevante Unternehmensdaten ist auf die Empfehlungen der Regierungskommission „Corporate Governance – Unternehmensführung – Unternehmenskontrolle – Modernisierung des Aktienrechts“ aus dem Jahr 2001 zurückzuführen.
Das Unternehmensregister dient als zentrale Sicher- und Zugänglichmachungsplattform aller Unternehmensinformationen Deutschlands und wurde aufgrund einer EU-Richtlinie eingeführt.
Absehbare Entwicklung, geplanter Ausbau
Das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) wurde am 13. August 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet und zum 01.08.2022 umgesetzt. Es dient zur Stärkung des Unternehmensregisters in seiner Funktion als zentrale Plattform für die Speicherung von Unternehmensinformationen und ist damit erstmals auch Offenlegungsorgan für Rechnungslegungsunterlagen.
Internetauftritt, Quellen
Rechtsgrundlagen
Gesetzliche Ebene
Bundesrecht
Inhalte des Registers
Qualität
Die einzelnen Stellen, die die Daten an das Unternehmensregister übermitteln, sind zur Übermittlung verpflichtet. Es ist dementsprechend von einem hohen Abdeckungsgrad des Registers auszugehen.
Periodizität und Aktualität
Die Daten des Unternehmensregisters werden fortlaufend aktualisiert.
Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)
Administrative Registerführung
Vergleichbare Verwaltungsebene
Bund
Ressort
Datenhaltende Stellen
Zuständigkeiten
Die fachliche sowie technische Registerführung liegt bei der Bundesanzeiger Verlag GmbH.
Öffentliche Datenbereitstellung
Teilweise
Öffentlicher Datenzugang
Die Daten des Registers sind der Öffentlichkeit grundsätzlich über die Suchfunktion auf der Internetseite des Unternehmensregisters zugänglich.
Nicht-öffentlicher Datenzugang
Für das Abrufen bestimmter Daten oder das Veröffentlichen von Informationen wird jedoch eine Registrierung vorausgesetzt. Ferner können für das Abrufen von hinterlegten Bilanzen von Kleinstkapitalgesellschaften Kosten entstehen.
Datenlieferungen (eingehend/ ausgehend)
Die Daten des Unternehmensregisters werden aus unterschiedlichen Quellen zusammengeführt. Die Landesjustizverwaltungen übermitteln zudem dem Unternehmensregister auch Indexdaten zu Eintragungen, Bekanntmachungen und Übermittlungen aus dem Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister sowie zu Insolvenzbekanntmachungen. Damit wird die Unternehmensidentifikation unterstützt und der Zugang zu den Eintragungen, Bekanntmachungen und Übermittlungen der Register und zu den Bekanntmachungen der Insolvenzgerichte gewährleistet. Unterlagen der Rechnungslegung werden durch das zuständige Registergericht an das Unternehmensregister übermittelt und als elektronisches Dokument im Unternehmensregister zugänglich gemacht. Veröffentlichungen und Bekanntmachungen im Bundesanzeiger werden durch den Betreiber des Bundesanzeigers an das Unternehmensregister übermittelt. Veröffentlichungen und sonstige der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellte Informationen nach den §§ 5, 26 Abs. 1 und 2, § 40 Abs. 1, den §§ 41, 46 Abs. 2, den §§ 50, 51 Abs. 2, § 114 Abs. 1 bis § 116 Abs. 2, den §§ 117, 118 Abs. 4 und § 127 WpHG sowie Mitteilungen über kapitalmarktrechtliche Veröffentlichungen an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) werden durch Veröffentlichungspflichtige oder mit der Veranlassung der Veröffentlichung beauftragte Dritte in elektronischer Form über die eingerichtete Serviceplattform an das Unternehmensregister übermittelt, sofern sie noch nicht in anderer Weise in das Unternehmensregister eingestellt sind. Das Unternehmensregister ist Teil des Justizregisterverbundes und zentrales Register nach Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie 2017/1732 sowie OAM nach der Transparenzrichtlinie. Es ist über BRIS und ESAP europäisch verknüpft.
Verwendung der Registerdaten
Die Daten des Registers werden zu unterschiedlichen Zwecken genutzt, wie zum Beispiel die Einsicht in die Rechnungslegungs- und Finanzberichte oder die Auskunft über Unternehmensveränderungen wie zum Beispiel Sitzverlegungen oder Umfirmierungen.
Open Data-Tauglichkeit (Wert)
Nein
Open Data-Tauglichkeit
Aufgrund von Ausnahmetatbeständen nach § 12a EGovG (Schutz personenbezogener Daten, eingeschränktes Zugangsrecht) ist der Datenbestand nicht Open Data-tauglich.
Technische Informationen
Datenbanken (Werte)
Datenbanken
Die Internetseite des Unternehmensregisters bietet ein eigenes Suchportal, über das auf die Inhalte des Unternehmensregisters zugegriffen werden kann. Verschiedene Informationen können über eine eingerichtete Serviceplattform an das Unternehmensregister übermittelt werden.
Schnittstellen (Werte)
Schnittstellen
Das Unternehmensregister dient als Speicher- und Zugänglichmachungsmedium. Die Einreichungen erfolgen über die Webanwendung "Publikations-Plattform", einen Webservice für autorisierte Dritte und Großkunden sowie durch automatische Übermittlung aus dem Bundesanzeiger nach entsprechender dortiger Veröffentlichung. Es ist Teil des Justizregistersystems und das zentrale Register nach Art. 16 der Richtlinie 2017/1132 sowie OAM nach der Transparenzrichtlinie. Es bestehen Verknüpfungen zu BfJ, BRIS und dem europäischen Justizregistersystem und ESAP.
Standards zur Datenhaltung (Werte)
Standards zur Datenhaltung
Für die Übermittlung von Unterlagen ist eine einmalige Registrierung auf einer Web-Plattform der Bundesanzeiger Verlag GmbH erforderlich. Unterlagen können, je nach Bereich, in den Formaten XML, XBRL, ESEF (iXBRL), PDF, Office-Formate, ZIP oder über ein Webformular übermittelt werden. Es ist mit Inkrafttreten der Digitalisierungsrichtlinie für die Übermittlung von Unterlagen gemäß der Digitalisierungsrichtlinie eine einmalige Identifizierung der übermittelnden Person gem. eIDAS-Richtlinie erforderlich.
Portale
Gemeinsames Registerportal der Länder, Insolvenzbekanntmachungsportal, Bundesanzeiger, BRIS, ESAP
Fachanwendungen & Anbieter
Keine Verwendung von oben genannten Standardfachanwendungen. Alle Fachanwendungen sind eigens entwickelte Softwareanwendungen.