Verkehrsunternehmensdatei

Register-ID:46

Redaktioneller Stand:15.04.2025

Verkehrsunternehmensdatei

Register-ID:46

Redaktioneller Stand:15.04.2025

Allgemeines

Beschreibung

Die Verkehrsunternehmensdatei (VUDat) führt als elektronisches Zentralregister allgemeine Informationen zu den im Inland ansässigen Güter- und Personenkraftverkehrsunternehmen.

Unberührt der vom Bundesamt für Justiz geführten Zentralregister - Gewerbezentralregister und Bundeszentralregister - bleibt die vom BALM auf Grundlage des § 16 GüKG geführte Datei über abgeschlossene Bußgeldverfahren. Hier werden Zuwiderhandlungen sowie schwerwiegende Verstöße gegen die Unionsvorschriften zur Beurteilung der Zuverlässigkeit des Unternehmers und des Verkehrsleiters / der Verkehrsleiterin erfasst, soweit die Geldbuße nicht mehr als 200 € beträgt.

Als nationale Kontaktstelle kommuniziert das BALM auch mit anderen Behörden der EU-Mitgliedstaaten. So können beispielsweise geahndete Verstöße im Ausland registriert werden. Oder es werden Informationen über die Zuverlässigkeit von Verkehrsleitern / Verkehrsleiterinnen an anfragende Stellen (aus dem EU-Ausland) zugeleitet.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Das Register wird zur Verwaltung von Unternehmensdaten des Straßengüter- sowie Werkverkehrs geführt und um unmittelbar feststellen zu können, über welche Berechtigungen sowie Genehmigungen die jeweiligen Unternehmer / Unternehmerinnen verfügen.

Kontext der Registerführung und -nutzung

Die Verkehrsunternehmensdatei wird seit 2012 geführt.

Seit dem 01. Oktober 2013 ist der öffentliche Teil der VUDat über die Internetseite des Bundesamtes für Logistik und Mobilität einsehbar.

Inhalte des Registers

Qualität

Für die Richtigkeit und die Aktualität des öffentlich zugänglichen Inhalts der Verkehrsunternehmensdatei sind die Landesverkehrsbehörden verantwortlich.
Der Abdeckungsgrad ist als vollständig einzustufen, da die Verkehrsunternehmen zur Auskunft verpflichtet sind.
Die Pflege des Datenbestandes liegt bei den zuständigen Länderbehörden. Die Zielsetzung ist ein vollständiger Datenbestand. Zur weiteren Qualitätssicherung wird eine Applikationslogik durchgeführt.

Periodizität und Aktualität

Die nach Landesrecht zuständige Behörde übermittelt dem Bundesamt für Logistik und Mobilität unverzüglich die zu speichernden oder zu einer Änderung einer Eintragung führenden Daten im Wege der Datenfernübertragung.
Der Bestand wird fortlaufend ergänzt. Bestehende Einträge werden dann zeitnah aktualisiert, wenn dafür Bedarf besteht. In der Datenbank sind Löschfristen hinterlegt. Die Daten werden spätestens nach Ablauf von zwei Jahren nach Betriebsaufgabe aus der Datei gelöscht.

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Bund

Ressort

Datenhaltende Stellen

Zuständigkeiten

Das Bundesamt für Logistik und Mobilität ist für die Administration zuständig. Die zuständigen Erteilungsbehörden der Länder sind für die Qualitätssicherung und Datenpflege verantwortlich.

Öffentliche Datenbereitstellung

Kein

Öffentlicher Datenzugang

Der öffentliche Teil (gesonderter Datenbestand als Filterextrakt aus dem Gesamtbestand) wird für die Öffentlichkeit zugänglich über die Homepage des BALM bereitgestellt.

Nicht-öffentlicher Datenzugang

Erteilungsbehörden dürfen im Rahmen ihrer Zuständigkeit nicht öffentlich zugängliche Daten der Verkehrsunternehmensdatei im automatisierten Verfahren abrufen, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist.

Das Bundesamt für Logistik und Mobilität teilt auf Ersuchen inländischen Behörden und zuständigen Stellen in einem Mitgliedstaat der EU zur Überprüfung der Einhaltung der Zugangsvoraussetzungen zum Beruf des / der Güter- und Personenkraftverkehrsunternehmers / -unternehmerin bestimmte Daten des Registers mit.

Auskünfte aus dem Register werden ausschließlich über das Internet erteilt.

Auskunftsersuchen von zugriffsberechtigten Stellen (Genehmigungsbehörden, EU-Ausland) erfolgen auf den Gesamtbestand der Verkehrsunternehmensdatei.

Datenlieferungen (eingehend/ ausgehend)

Die Erteilungsbehörden übermitteln dem Bundesamt für Logistik und Mobilität die zu speichernden Daten entweder per Direkteintrag in die Anwendung via Webbrowser oder über Datenfernübertragung (nur für freigegebene Schnittstellen zur Standardanwendung der Behörden).
Die Daten aus dem Register werden von den zuständigen Behörden automatisiert abgerufen.

Verwendung der Registerdaten

Die Daten des Registers dürfen vom Bundesamt für Logistik und Mobilität für die Durchführung einer Unternehmensstatistik verwendet werden.

Open Data-Tauglichkeit (Wert)

Nein

Open Data-Tauglichkeit

Aufgrund von Ausnahmetatbeständen nach § 12a EGovG (Schutz personenbezogener Daten) ist der Datenbestand nicht Open Data-tauglich.

Technische Informationen

Datenbanken (Werte)

Datenbanken

Zur Verwaltung der Verkehrsunternehmensdatei wird ein Oracle-Datenbankmanagementsystem verwendet.

Schnittstellen (Werte)

Schnittstellen

Der Datentransfer zu den Behörden / Kopfstellen, die Daten mittels XML eintragen bzw. übertragen, erfolgt über openFT. Ferner sind ein Filetransfer zum DWD (Daten für den öffentlichen Teil der VUDat) sowie ein WebService von und zu EUCARIS implementiert.

Standards zur Datenhaltung (Werte)

Standards zur Datenhaltung

Die Kommunikation zwischen den zuständigen Behörden der Länder und den beim BALM eingerichteten Dateien erfolgt ausschließlich elektronisch.

Standards zum Datenaustausch (Werte)

Standards zum Datenaustausch

Es kommen Standards wie Java, XÖV und openFT zum Einsatz.

Fachanwendungen & Anbieter

Auf den Seiten des Bundesamtes für Logistik und Mobilität wird eine Suche nach Verkehrsunternehmen bereitgestellt.

Verwaltungsdaten-Informationsplattform
Kontakt
Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Deutschland
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