Vermittlerregister

Register-ID:48

Redaktioneller Stand:09.07.2021

Vermittlerregister

Register-ID:48

Redaktioneller Stand:09.07.2021

Allgemeines

Beschreibung

Versicherungsvermittler und -berater, Finanzanlagenvermittler und Immobiliendarlehensvermittler bedürfen einer gewerberechtlichen Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Die Erlaubnis wird erteilt, wenn die persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, eine Berufshaftpflichtversicherung und die entsprechende Sachkunde nachgewiesen wurden.
Im Vermittlerregister sind alle eintragungspflichtigen Vermittler gespeichert. Eingetragen werden auch Personen, die bei der Versicherungsvermittlung oder -beratung in leitender Position verantwortlich sind sowie die unmittelbar bei der Finanzanlagenberatung und -vermittlung mitwirken und gebundene Versicherungsvermittler ohne eigene Erlaubnis, die im Auftrag eines Versicherungsunternehmens handeln.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Das Register wird geführt, um der Allgemeinheit, vor allem Anlegern und Versicherungsunternehmen sowie Darlehensnehmern und Darlehensgebern, die Überprüfung der Zulassung sowie des Umfangs der zugelassenen Tätigkeit der Eintragungspflichtigen zu ermöglichen.

Absehbare Entwicklung, geplanter Ausbau

Da das Vermittlerregister explizit im Registermodernisierungsgesetz Erwähnung findet, wird künftig voraussichtlich ein Abruf der steuerlichen Identifikationsnummer möglich sein.

Rechtsgrundlagen

Gesetzliche Ebene

Bundesrecht

Rechtsgrundlagen

§§ 11a, 34d, 34i, 34f, 34h Gewerbeordnung (GewO)

Inhalte des Registers

Qualität

Die Ausübung als Versicherungsvermittler, Finanzanlagenvermittler und Immobiliendarlehensvermittler bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubniserteilung ist im Vermittlerregister nicht eintragungspflichtig, aber unverzüglich nach Aufnahme der Tätigkeit muss der Gewerbetreibende eingetragen werden. Das Register verfügt somit über einen hohen Abdeckungsgrad. Es ist nicht unüblich, dass die Erlaubnis beantragt wird, die Tätigkeit aber vorerst ruht (sog. Schubladenerlaubnis). In diesem Fall erfolgt noch keine Eintragung in das Register.

Periodizität und Aktualität

Die für die Erlaubniserteilung zuständige Behörde teilt der Registerbehörde unverzüglich die für die Eintragung erforderlichen Angaben mit. Im Falle einer Versagung der Erlaubnis wird die Registerbehörde ebenfalls unverzüglich darüber informiert. Bei Aufhebung der Erlaubnis oder Erlaubnisbefreiung erfolgt die Löschung der Daten.

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Land

Zuständigkeiten

Das Vermittlerregister wird jeweils von den Industrie- und Handelskammern geführt. Diese haben eine gemeinsame Stelle beim DIHK e.V. eingerichtet.

Zuständig für die Erlaubniserteilung ist im Falle der Versicherungsvermittler und -berater die in jedem Bundesland zuständige IHK.

Die Erlaubniserteilung für Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater sowie Immobiliendarlehensvermittler gestaltet sich unterschiedlich: Hier sind je nach Landesrecht Industrie- und Handelskammern, Gewerbeämter, Ordnungsämter oder Landkreise zuständig.

Öffentliche Datenbereitstellung

Kein

Öffentlicher Datenzugang

Gewerbebezogene Daten sind online im Vermittlerregister frei einsehbar.

Nicht-öffentlicher Datenzugang

Auf Verlangen werden der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung alle Informationen zur Verfügung gestellt, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich sind.

Datenlieferungen (eingehend/ ausgehend)

Es erfolgt bei Erlaubniserteilung oder -versagung ein Dateneingang (Eintragung / Änderung / Löschung) durch die für die Erlaubnis zuständigen Stellen.

Verwendung der Registerdaten

Im Wesentlichen werden die Daten genutzt, um die Überprüfung der Zulassung sowie des Umfangs der zugelassenen Tätigkeiten der Eintragungspflichtigen zu ermöglichen.

Die Daten werden für quartalsweise durch den DIHK e.V. veröffentlichte Statistiken über die in dem Register eingetragenen Vermittler und Berater verwendet.

Technische Informationen

Schnittstellen

Vorgesehen ist eine Schnittstelle zur BaFin.

Standards zur Datenhaltung (Werte)

Standards zur Datenhaltung

Der Datenaustausch erfolgt über eine dezidierte XML-Schnittstelle.

Standards zum Datenaustausch (Werte)

Standards zum Datenaustausch

Online können über eine Recherchedatenbank gewerbebezogene Daten abgerufen werden.

Fachanwendungen & Anbieter

Der Betrieb erfolgt über ein Cloud-System der IHK DIGITAL GmbH.

Verwaltungsdaten-Informationsplattform
Kontakt
Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Deutschland
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