Veröffentlichungsdaten zur Zahlung von Mitteln aus den Europäischen Fonds für Landwirtschaft und Fischerei
Register-ID:56
Redaktioneller Stand:26.03.2025
Allgemeines
Beschreibung
Im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) der EU werden Informationen über Zahlungen zu Maßnahmen und Vorhaben aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL), aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie aus dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) veröffentlicht.
Zweck und Zielsetzung der Registerführung
Mit der Veröffentlichung von Zahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und der Gemeinsamen Fischereipolitik soll die Verwendung finanzieller Mittel nachvollziehbarer und transparenter werden. Sie dient auch dem Schutz der finanziellen Interessen der Union und hebt die Leistungen der Begünstigten bei der Bereitstellung von öffentlichen Gütern hervor.
Absehbare Entwicklung, geplanter Ausbau
Für Ende Mai 2025 sind aufgrund der neuen Förderperiode Anpassungen gemäß Kapitel VI der Verordnung (EU) 2022/128 vorgesehen.
Rechtsgrundlagen
Gesetzliche Ebene
Bundesrecht
Rechtsgrundlagen
Inhalte des Registers
Qualität
Es gibt keine unvollständigen Einträge bzw. leeren Datenfelder.
Periodizität und Aktualität
Die Informationen der Maßnahmen aus EU-Agrarfonds werden bis zum 31. Mai jeden Jahres für das vorangegangene Haushaltsjahr veröffentlicht.
Das EU-Haushaltsjahr entspricht nicht dem Kalenderjahr und bildet den Zeitraum 16. Oktober bis einschließlich 15. Oktober des Folgejahres ab.
Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)
Administrative Registerführung
Vergleichbare Verwaltungsebene
Bund
Ressort
Datenhaltende Stellen
Zuständigkeiten
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ist für den Betrieb der gemeinsamen Internetseite zuständig. Die für die Zahlung von Mitteln aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft, dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums zuständigen Stellen des Bundes und, soweit diese Mittel von den Ländern gezahlt werden, die hierfür zuständigen Stellen der Länder und im Fall des Europäischen Fischereifonds die zuständige Verwaltungsbehörde sind für die Veröffentlichung der Informationen auf dem Internetportal verantwortlich.
Öffentliche Datenbereitstellung
Vollständig
Öffentlicher Datenzugang
Die Einsicht in die Internetseite steht jedem zu. Die veröffentlichten Informationen der Maßnahmen aus EU-Agrarfonds sind über eine Suchfunktion zugänglich, die es den Nutzerinnen und Nutzern ermöglicht, eine Suche nach Name, nach Gemeinde, nach den erhaltenen Beträgen oder nach Maßnahmen oder einer Kombination dieser Kriterien durchzuführen. Die entsprechenden Informationen können auch als Datensatz entnommen werden.
Datenlieferungen (eingehend/ ausgehend)
Die für die Zahlungen zuständigen Stellen des Bundes, der Länder und im Fall des Europäischen Fischereifonds die zuständige Verwaltungsbehörde veröffentlichen die Informationen im Wege der Direkteingabe auf der von der BLE betriebenen Internetseite.
Open Data-Tauglichkeit (Wert)
Nein
Open Data-Tauglichkeit
Aufgrund von Ausnahmetatbeständen nach § 12a EGovG (Schutz personenbezogener Daten) ist der Datenbestand nicht Open Data-tauglich.
Technische Informationen
Datenbanken (Werte)
Datenbanken
Überwachungsdatenbank ganzheitliche Fischerei-Informationstechnologie (FIT)
Schnittstellen (Werte)
Schnittstellen
Es gibt eine Schnittstelle zwischen den Bundesländern und der BLE.
Standards zur Datenhaltung (Werte)
Standards zur Datenhaltung
Die Vorhaben, die durch den Europäischen Fischereifonds unterstützt werden, werden pro Mitgliedsstaat als Liste im Dateiformat CSV veröffentlicht.
Fachanwendungen & Anbieter
Überwachungsdatenbank ganzheitliche Fischerei-Informationstechnologie (FIT)