Werkverkehrsdatei
Register-ID:59
Redaktioneller Stand:17.04.2025
Allgemeines
Beschreibung
Die Werkverkehrsdatei führt alle im Inland niedergelassenen Unternehmen, die Werkverkehr mit Lastkraftwagen, Zügen (Lastkraftwagen und Anhänger) und Sattelkraftfahrzeugen durchführen, deren zulässiges Gesamtgewicht 3,5 Tonnen übersteigt. Der Datenbestand ist Teil der Verkehrsunternehmensdatei.
Gemäß § 1 Abs. 2 GüKG handelt es sich um Werkverkehr, wenn die Beförderungen für eigene Zwecke durchgeführt werden.
Zweck und Zielsetzung der Registerführung
Das Bundesamt für Logistik und Mobilität darf die Angaben
1. zur Vorbereitung verkehrspolitischer Entscheidungen durch die zuständigen Stellen,
2. zur Überwachung der Einhaltung der für Werkverkehrsunternehmer / -innen geltenden Pflichten einschließlich der Verfolgung und Ahndung von Zuwiderhandlungen,
3. als Auswahlgrundlage für Unternehmensbefragungen im Rahmen der Marktbeobachtung nach § 14 GüKG sowie für die Durchführung der Unternehmensstatistik im Werkverkehr,
4. zur Durchführung von Beihilfeverfahren im Sinne des § 14a GüKG und
5. für die Erledigung der Aufgaben, die ihm nach dem Gesetz zur Sicherstellung des Verkehrs sowie durch das Gesetz zur Sicherstellung von Verkehrsleistungen übertragen sind,
verarbeiten, soweit dies zur Erfüllung der genannten Aufgaben erforderlich ist.
Kontext der Registerführung und -nutzung
Es handelt sich um ein Instrument zur Unterstützung der Kontrollbehörden.
Internetauftritt, Quellen
Inhalte des Registers
Qualität
Jeder / jede Unternehmer / Unternehmerin, der / die Werkverkehr im Sinne der Werkverkehrsdatei betreibt, ist verpflichtet, sein / ihr Unternehmen vor Beginn der ersten Beförderung beim Bundesamt für Logistik und Mobilität anzumelden.
Die Angaben werden durch den / die Unternehmer / Unternehmerin an das Bundesamt für Logistik und Mobilität übermittelt, sind jedoch auf Verlangen zu belegen. Zur An-, Ab- und Änderungsmeldung ist ein vollständig ausgefüllter Vordruck vorzulegen.
Periodizität und Aktualität
Der Bestand wird fortlaufend ergänzt. Ändern sich die Angaben, so hat der Unternehmer / die Unternehmerin dies dem Bundesamt unverzüglich mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen. Nach Eingang einer Änderungsmitteilung wird der Eintrag aktualisiert. Führt der Unternehmer / die Unternehmerin keinen Werkverkehr im Sinne der Werkverkehrsdatei mehr durch, hat er / sie sich unverzüglich beim Bundesamt für Logistik und Mobilität abzumelden.
Die gespeicherten Daten sind zu löschen, wenn sie für die genannten Aufgaben nicht mehr benötigt werden, spätestens aber ein Jahr, nachdem sich der Unternehmer / die Unternehmerin beim Bundesamt für Logistik und Mobilität abgemeldet hat.
Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)
Administrative Registerführung
Vergleichbare Verwaltungsebene
Bund
Ressort
Datenhaltende Stellen
Zuständigkeiten
Zuständig ist das Bundesamt für Logistik und Mobilität sowie dessen Außenstellen.
Öffentliche Datenbereitstellung
Kein
Nicht-öffentlicher Datenzugang
Zugriff hat allein das Bundesamt für Logistik und Mobilität, es handelt sich um eine interne Datenbank.
Datenlieferungen (eingehend/ ausgehend)
Die Daten werden im Rahmen der Anmeldung durch den Unternehmer / die Unternehmerin an das Bundesamt für Logistik und Mobilität übermittelt. Die schriftlichen Anträge werden manuell von Beschäftigten des BALM über ein Browser-Frontend erfasst. Die Werkverkehrsdatei ist Bestandteil der Verkehrsunternehmensdatei, jedoch führt erst eine zusätzliche Zuweisung einer gültigen Berechtigung (Lizenz, Erlaubnis) dazu, dass die Unternehmensdaten auch für die Landesbehörden sichtbar sind. Die Sichtbarkeit eines Unternehmens ist für die Länderbehörden auch dann gegeben, wenn nur Werkverkehr betrieben wird.
Verwendung der Registerdaten
Der Datenbestand wird zur Erstellung der Güterkraftverkehrsstatistik genutzt. Es handelt sich um ein Instrument zur Unterstützung der Kontrollbehörden.
Open Data-Tauglichkeit (Wert)
Nein
Open Data-Tauglichkeit
Aufgrund von Ausnahmetatbeständen nach § 12a EGovG (Schutz personenbezogener Daten) ist der Datenbestand nicht Open Data-tauglich.
Technische Informationen
Datenbanken (Werte)
Datenbanken
Für die Verwaltung der Werkverkehrsdatei wird ein Oracle-Datenbankmanagementsystem verwendet.
Innerhalb des DBMS kommt Java zum Einsatz.
Standards zur Datenhaltung (Werte)
Bezug zur amtlichen Statistik
Nutzungen des Datenbestands
- Auf Grundlage von § 6 VerkStatG wird die Werkverkehrsdatei als Auswahlgrundlage der Erhebung für die Güterverkehrsstatistik genutzt.