Wirtschafts-Identifikationsnummernregister

Register-ID:61

Redaktioneller Stand:07.01.2025

Wirtschafts-Identifikationsnummernregister

Register-ID:61

Redaktioneller Stand:07.01.2025

Allgemeines

Beschreibung

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) teilt jedem Steuerpflichtigen ein dauerhaftes Identifikationsmerkmal zur eindeutigen Identifizierung in Besteuerungsverfahren zu. Für natürliche Personen, die wirtschaftlich tätig sind, juristische Personen und Personenvereinigungen ist dies die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.). Zur Vermeidung von Mehrfachvergaben, Feststellung der jeweils zuständigen Finanzbehörden und zur Erfüllung der Aufgaben in der Finanzverwaltung werden personen- und unternehmensbezogene Daten zusammen mit der Identifikationsnummer gespeichert. Zudem werden einzelne wirtschaftliche Tätigkeiten, Betriebe sowie Betriebsstätten durch ein fünfstelliges Unterscheidungsmerkmal differenziert und die jeweils zugehörigen Daten gespeichert.

Die W-IdNr. bleibt für die Dauer der gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit bestehen und ändert sich nicht. Die W-IdNr. gilt gleichzeitig auch als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer nach dem Unternehmensbasisdatenregistergesetz (UBRegG). Identifikationsnummer (IdNR.), Steuernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) bleiben neben der W-IdNr. bestehen.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Die Registerführung erfolgt, um:

  • sicherzustellen, dass eine vergebene W-IdNr. nicht noch einmal für einen anderen wirtschaftlich Tätigen verwendet wird,

  • für einen wirtschaftlich Tätigen die vergebene W-IdNr. festzustellen,

  • zu erkennen, welche Finanzbehörden zuständig sind,

  • Daten, die auf Grund eines Gesetzes oder nach über- und zwischenstaatlichem Recht entgegenzunehmen sind, an die zuständigen Stellen weiterleiten zu können,

  • den Finanzbehörden die Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschrift zugewiesenen Aufgaben zu ermöglichen.

Bestimmte Stammdaten werden nach § 4 Abs. 1 Nr. 3 Unternehmensbasisdatenregistergesetz (UBRegG) zum Aufbau und zur Führung des Basisregisters an das Statistische Bundesamt übermittelt.

Kontext der Registerführung und -nutzung

Die W-IdNr. dient - wie auch die IdNr. für natürliche Personen - der eindeutige Identifizierung aller potentiellen Steuersubjekte in Deutschland und stellt damit Steuergerechtigkeit im Sinne des § 85 der Abgabenordnung sicher.

Als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer nach dem UBRegG stellt die W-IdNr. einen wichtigen Baustein zur Vereinheitlichung und Modernisierung der fragmentierten Registerlandschaft dar.

Absehbare Entwicklung, geplanter Ausbau

Die W-IdNr. wird ab November 2024 stufenweise ohne Antragsstellung zugeteilt. Die erstmalige Zuteilung in Stufen soll Ende 2026 abgeschlossen sein.

Rechtsgrundlagen

Gesetzliche Ebene

Bundesrecht

Rechtsgrundlagen

§ 139c Abgabenordnung (AO)

Inhalte des Registers

Qualität

Der Datenbestand umfasst ab Dezember 2024 (erste Befüllungswelle) zunächst alle wirtschaftlich Tätigen, die zur Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung verpflichtet sind sowie alle Kleinunternehmer. Weitere Ausbaustufen mit weiteren wirtschaftlich Tätigen erhalten 2025 und 2026 ihre W-IdNr. Zum Start des Verfahrens im November 2024 ist der Datenbestand deshalb noch nicht vollständig. Der Grad der Abdeckung wird aber dennoch zum Start des Verfahrens voraussichtlich bei über 80% liegen, da die Mehrheit der wirtschaftlich Tätigen zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung verpflichtet ist.

Die Landesfinanzbehörden übermitteln alle Daten, die zur Vergabe einer W-IdNr. erforderlich sind. Die Daten sind entsprechend vollständig.

Es gibt strenge (automatisierte) Plausibilitätsprüfungen, die dafür sorgen, dass Datensätze, die nicht zur Vergabe einer W-IdNr. geeignet sind, abgewiesen werden. Darüber hinaus gibt es Plausibilitätsprüfungen, die Datensätze zur manuellen Nachbearbeitung markieren, wenn eine vollständig automatisierte Bereinigung nicht möglich ist

Periodizität und Aktualität

Die Neuaufnahme der Daten erfolgt bei neu angelegten Steuerkonten täglich. Es gibt feste Termine auf Basis einer mit den Landesfinanzbehörden geschlossenen Schnittstellenvereinbarung. Damit ist sichergestellt, dass die Stammdatenbestände zu den wirtschaftlich Tätigen auf Bundes- und Landesseite synchron gehalten werden.

Aktualisierte Daten werden täglich (auch bei Änderungen) dem Basisregister für Unternehmen zur Verfügung gestellt.

Die Daten werden gem. § 2 der Verordnung zur Vergabe steuerlicher Wirtschafts-Identifikationsnummern (WIdV) 20 Jahre nach Beendigung der wirtschaftlichen Tätigkeit gelöscht.

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Bund

Ressort

Datenhaltende Stellen

Zuständigkeiten

Das Register wird durch das BZSt geführt.

Öffentliche Datenbereitstellung

Kein

Öffentlicher Datenzugang

Es gibt keinen öffentlichen Datenzugang zu den beim BZSt gespeicherten Daten.

Nicht-öffentlicher Datenzugang

Zugriffsberechtigt sind ausschließlich die Finanzbehörden zur Erfüllung ihrer Aufgaben. Die Finanzbehörden dürfen die W-IdNr. verarbeiten, wenn die Verarbeitung zur Erfüllung der ihnen obliegenden Aufgaben erforderlich ist oder eine Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet. Andere öffentliche oder nicht-öffentliche Stellen dürfen die W-IdNr. nur verarbeiten, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben oder Geschäftszwecke oder für Datenübermittlungen zwischen ihnen und den Finanzbehörden erforderlich ist.

Datenlieferungen (eingehend/ ausgehend)

Der Dateneingang erfolgt über verschlüsselte Datenübertragung durch die Länderfinanzbehörden per abgestimmter, vollautomatisierter Datensätze im XML-Format.

Es finden regelmäßige, ausgehende Rücklieferungen an die Länderfinanzbehörden statt, mit dem Ziel den Datenbestand auf Bund- und Landesseite ständig synchron zu halten und die W-IdNr. zu vergeben. Außerdem erfolgt eine Übermittlung an ELSTER, um die W-IdNr. elektronisch den wirtschaftlich Tätigen mitzuteilen.

Open Data-Tauglichkeit (Wert)

Nein

Open Data-Tauglichkeit

Aufgrund von Ausnahmetatbeständen nach § 12a EGovG ist der Datenbestand nicht Open Data-tauglich.

Technische Informationen

Datenbanken (Werte)

Schnittstellen (Werte)

Schnittstellen

Die W-IdNr. wird ohne Antrag entweder im Wege der öffentlichen Mitteilung oder elektronisch über das ELSTER Benutzerkonto mitgeteilt. Ergänzende Informationen finden sich im bereits erwähnten Internetauftritt des BZSt.

Standards zur Datenhaltung (Werte)

Standards zur Datenhaltung

Die Datenhaltung erfolgt mittels strukturierter Ablage der Daten in einer relationalen Datenbank. Der Datenaustausch erfolgt über das XML-Format respektive im JSON-Format via Webservice.

Standards zum Datenaustausch (Werte)

Portale (Werte)

Portale

Anfang Oktober 2024 verwendet das Verfahren Wirtschaftsidentifikationsnummer noch kein Portal. Für die Mitteilung der W-IdNr. wird bei Bedarf das ELSTER-Portal genutzt.

Fachanwendungen & Anbieter

Das Verfahren Wirtschaftsidentifikationsnummer nutzt aktuell keine Fachanwendung für die Registerführung.

Verwaltungsdaten-Informationsplattform
Kontakt
Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Deutschland
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