Ladesäulenregister

Register-ID:70

Redaktioneller Stand:01.08.2025

Ladesäulenregister

Register-ID:70

Redaktioneller Stand:01.08.2025

Allgemeines

Beschreibung

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) führt ein Verzeichnis über die ihr im Rahmen des § 5 Ladesäulenverordnung (LSV) angezeigten öffentlich zugänglichen Ladepunkte für Elektrofahrzeuge.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Öffentlich zugängliche Ladepunkte für Elektrofahrzeuge müssen technische Mindestanforderungen einhalten. Um die Einhaltung dieser Anforderungen gemäß der LSV überprüfen zu können, sind die Betreiber zur Anzeige ihrer öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur bei der BNetzA verpflichtet.

Kontext der Registerführung und -nutzung

Mit der Ladesäulenverordnung werden die Vorgaben der Verordnung (EU) 2023/1804 in Bezug auf Vorgaben für Ladestecksysteme an Ladepunkten für Elektromobile in deutsches Recht umgesetzt.

Rechtsgrundlagen

Gesetzliche Ebene

EU-Recht

Rechtsgrundlagen

§ 49 Abs. 4 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Inhalte des Registers

Qualität

Betreiber von öffentlich zugänglichen Ladepunkten sind nach § 5 LSV gegenüber der BNetzA anzeigepflichtig. Sie müssen den Aufbau und die Außerbetriebnahme von Ladepunkten sowie den Wechsel des Betreibers bei der BNetzA anzeigen. Die Anzeige erfolgt ausschließlich über das Meldeportal der BNetzA, im Rahmen der Erfassung finden Plausibilitätskontrollen statt.

Die Anzeigepflicht für öffentlich zugängliche Normalladepunkte gilt erst seit dem 17. März 2016. Ältere Normalladepunkte sind nicht meldepflichtig. Ladepunkte bis 3,7 kW Nennleistung sind zudem nicht meldepflichtig. Das Anzeigeverfahren wurde 2022 um Bezahlsysteme und eine Angabe zum Vorhandensein einer Datenschnittstelle erweitert, sodass für ältere Einrichtungen nicht alle Informationen vorliegen.

Aufgrund bestehender Drittanreize zur Anzeige (Förderung, THG-Quote), welche auch die nicht meldepflichtigen Normalladepunkte betreffen, wird die Vollständigkeit des Datenbestandes von der BNetzA als gut eingeschätzt.

Periodizität und Aktualität

Der Aufbau von Normal- und Schnellladepunkten sowie der Nachweis technischer Sicherheit bei Schnellladepunkten ist spätestens zwei Wochen nach Inbetriebnahme des Ladepunktes durch dessen Betreiber bei der BNetzA anzuzeigen. Die Außerbetriebnahme von Ladepunkten sowie der Wechsel des Betreibers sind unverzüglich zu melden.

Die von der BNetzA erstellte Ladesäulenkarte und die statistische Auswertung "Ladeinfrastruktur in Zahlen" werden monatlich aktualisiert.

Über eine Webserviceschnittstelle kann auf eine tagesaktuelle Liste der Ladesäulen zugegriffen werden.

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Bund

Ressort

Datenhaltende Stellen

Zuständigkeiten

Das Ladesäulenregister wird von der BNetzA geführt.

Öffentliche Datenbereitstellung

Teilweise

Öffentlicher Datenzugang

Alle öffentlichen Ladepunkte, die das Anzeigeverfahren der BNetzA vollständig abgeschlossen haben, sind in der Ladesäulenkarte und der herunterladbaren Liste der Ladesäulen verzeichnet.

Anonymisierte Informationen zum kumulierten (vollständigen) Datensatz werden zusätzlich zum Ladesäulenregister regelmäßig zur Verfügung gestellt.

Datenlieferungen (eingehend/ ausgehend)

Die Daten werden durch die Betreiber von öffentlichen Ladepunkten oder deren Dienstleister online über ein Meldeportal an die BNetzA übermittelt.

Verwendung der Registerdaten

Die Daten des Ladesäulenregisters werden von der BNetzA zur Erstellung der Ladesäulenkarte verwendet. Drittanbieter können die von der BNetzA bereitgestellten Daten für die Erstellung von eigenen Onlinekarten oder in Geo-Informationssystemen verwenden.

Open Data-Tauglichkeit (Wert)

Ja

Open Data-Tauglichkeit

Ein Teil des Datenbestandes ist Open Data-tauglich und auf GovData als Open Data (Lizenz: CC-BY-4.0) verzeichnet.

Für Daten zu Betreibern von Ladeeinrichtungen liegen teilweise Ausnahmentatbestände nach § 12a EGovG (Schutz personenbezogener Daten) vor.

Technische Informationen

Datenbanken (Werte)

Datenbanken

Es existiert eine webbasierte Datenbank.

Schnittstellen (Werte)

Schnittstellen

Austausch über Webservice-Schnittstelle möglich.

Standards zur Datenhaltung (Werte)

Standards zur Datenhaltung

Das Meldeportal wird durch das Formular Management System (FMS) mit angeschlossenen Schnittstellen betrieben. Die Ladesäulenkarte wird über ArcGIS bereitgestellt.

Die Liste der Ladesäulen kann im Excel- und CSV-Dateiformat auf der Internetseite der BNetzA heruntergeladen werden.

Bezug zur amtlichen Statistik

Nutzungen des Datenbestands

  • Klimaschutzausgabenrechnung (EVAS 85412)
  • Umweltbezogene Subventionen und ähnliche Transfers (EVAS 85431)

Ziele der Nutzung

Klimaschutzausgabenrechnung (EVAS 85412)

Verfolgte Ziele:

Ersetzen von Erhebungen / Erhebungsmerkmalen, Ergänzen der Erhebung / Schaffung neuer Analysemöglichkeiten

Nicht verfolgte Ziele:

Zwecke der Qualitätssicherung / Qualitätsverbesserung, Definition / Pflege des Berichtskreises

Umweltbezogene Subventionen und ähnliche Transfers

Verfolgte Ziele:

Ersetzen von Erhebungen / Erhebungsmerkmalen, Ergänzen der Erhebung / Schaffung neuer Analysemöglichkeiten

Nicht verfolgte Ziele:

Zwecke der Qualitätssicherung / Qualitätsverbesserung, Definition / Pflege des Berichtskreises
Verwaltungsdaten-Informationsplattform
Kontakt
Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
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