Ladesäulenregister
Register-ID:70
Redaktioneller Stand:01.08.2025
Allgemeines
Beschreibung
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) führt ein Verzeichnis über die ihr im Rahmen des § 5 Ladesäulenverordnung (LSV) angezeigten öffentlich zugänglichen Ladepunkte für Elektrofahrzeuge.
Zweck und Zielsetzung der Registerführung
Öffentlich zugängliche Ladepunkte für Elektrofahrzeuge müssen technische Mindestanforderungen einhalten. Um die Einhaltung dieser Anforderungen gemäß der LSV überprüfen zu können, sind die Betreiber zur Anzeige ihrer öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur bei der BNetzA verpflichtet.
Kontext der Registerführung und -nutzung
Mit der Ladesäulenverordnung werden die Vorgaben der Verordnung (EU) 2023/1804 in Bezug auf Vorgaben für Ladestecksysteme an Ladepunkten für Elektromobile in deutsches Recht umgesetzt.
Internetauftritt, Quellen
Rechtsgrundlagen
Gesetzliche Ebene
EU-Recht
Inhalte des Registers
Qualität
Betreiber von öffentlich zugänglichen Ladepunkten sind nach § 5 LSV gegenüber der BNetzA anzeigepflichtig. Sie müssen den Aufbau und die Außerbetriebnahme von Ladepunkten sowie den Wechsel des Betreibers bei der BNetzA anzeigen. Die Anzeige erfolgt ausschließlich über das Meldeportal der BNetzA, im Rahmen der Erfassung finden Plausibilitätskontrollen statt.
Die Anzeigepflicht für öffentlich zugängliche Normalladepunkte gilt erst seit dem 17. März 2016. Ältere Normalladepunkte sind nicht meldepflichtig. Ladepunkte bis 3,7 kW Nennleistung sind zudem nicht meldepflichtig. Das Anzeigeverfahren wurde 2022 um Bezahlsysteme und eine Angabe zum Vorhandensein einer Datenschnittstelle erweitert, sodass für ältere Einrichtungen nicht alle Informationen vorliegen.
Aufgrund bestehender Drittanreize zur Anzeige (Förderung, THG-Quote), welche auch die nicht meldepflichtigen Normalladepunkte betreffen, wird die Vollständigkeit des Datenbestandes von der BNetzA als gut eingeschätzt.
Periodizität und Aktualität
Der Aufbau von Normal- und Schnellladepunkten sowie der Nachweis technischer Sicherheit bei Schnellladepunkten ist spätestens zwei Wochen nach Inbetriebnahme des Ladepunktes durch dessen Betreiber bei der BNetzA anzuzeigen. Die Außerbetriebnahme von Ladepunkten sowie der Wechsel des Betreibers sind unverzüglich zu melden.
Die von der BNetzA erstellte Ladesäulenkarte und die statistische Auswertung "Ladeinfrastruktur in Zahlen" werden monatlich aktualisiert.
Über eine Webserviceschnittstelle kann auf eine tagesaktuelle Liste der Ladesäulen zugegriffen werden.
Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)
Administrative Registerführung
Vergleichbare Verwaltungsebene
Bund
Ressort
Datenhaltende Stellen
Zuständigkeiten
Das Ladesäulenregister wird von der BNetzA geführt.
Öffentliche Datenbereitstellung
Teilweise
Öffentlicher Datenzugang
Alle öffentlichen Ladepunkte, die das Anzeigeverfahren der BNetzA vollständig abgeschlossen haben, sind in der Ladesäulenkarte und der herunterladbaren Liste der Ladesäulen verzeichnet.
Anonymisierte Informationen zum kumulierten (vollständigen) Datensatz werden zusätzlich zum Ladesäulenregister regelmäßig zur Verfügung gestellt.
Datenlieferungen (eingehend/ ausgehend)
Die Daten werden durch die Betreiber von öffentlichen Ladepunkten oder deren Dienstleister online über ein Meldeportal an die BNetzA übermittelt.
Verwendung der Registerdaten
Die Daten des Ladesäulenregisters werden von der BNetzA zur Erstellung der Ladesäulenkarte verwendet. Drittanbieter können die von der BNetzA bereitgestellten Daten für die Erstellung von eigenen Onlinekarten oder in Geo-Informationssystemen verwenden.
Open Data-Tauglichkeit (Wert)
Ja
Open Data-Tauglichkeit
Ein Teil des Datenbestandes ist Open Data-tauglich und auf GovData als Open Data (Lizenz: CC-BY-4.0) verzeichnet.
Für Daten zu Betreibern von Ladeeinrichtungen liegen teilweise Ausnahmentatbestände nach § 12a EGovG (Schutz personenbezogener Daten) vor.
Technische Informationen
Datenbanken (Werte)
Datenbanken
Es existiert eine webbasierte Datenbank.
Schnittstellen (Werte)
Schnittstellen
Austausch über Webservice-Schnittstelle möglich.
Standards zur Datenhaltung (Werte)
Standards zur Datenhaltung
Das Meldeportal wird durch das Formular Management System (FMS) mit angeschlossenen Schnittstellen betrieben. Die Ladesäulenkarte wird über ArcGIS bereitgestellt.
Die Liste der Ladesäulen kann im Excel- und CSV-Dateiformat auf der Internetseite der BNetzA heruntergeladen werden.
Bezug zur amtlichen Statistik
Nutzungen des Datenbestands
- Klimaschutzausgabenrechnung (EVAS 85412)
- Umweltbezogene Subventionen und ähnliche Transfers (EVAS 85431)