Datenbestände zum Elterngeld
Register-ID:72
Redaktioneller Stand:27.04.2023
Allgemeines
Beschreibung
Bei den kommunalen Elterngeldstellen der jeweiligen Bundesländer werden systematisch geführte personenbezogene Daten über Elterngeldbeziehende, Elterngeldanspruch auslösende Kinder und Elternteile, die kein Elterngeld beziehen für Fach- und Statistikzwecke erhoben und gespeichert.
Zweck und Zielsetzung der Registerführung
Die Datenbestände zum Elterngeld sind Vorgangsdaten, die zur Leistungsfeststellung, -gewährung oder -ablehnung erhoben und gespeichert werden.
Kontext der Registerführung und -nutzung
Das Elterngeld ist eine einkommensabhängige Transferzahlung als Ausgleich für Einkommenseinbußen in der Frühphase der Familiengründung und somit eine elternbezogene, zeitlich befristete Entgeltersatzleistung. Das Elterngeld tritt an die Stelle des früheren Erziehungsgeldes.
Anspruch auf Elterngeld haben Eltern, die wegen der Betreuung eines Kindes nicht oder nicht voll erwerbstätig sind oder ihre Erwerbstätigkeit für die Betreuung ihres Kindes unterbrechen. Eltern ohne vorgeburtliches eigenes Einkommen haben einen Anspruch auf den sog. Mindestbetrag.
Können die Eltern wegen einer schweren Krankheit, Schwerbehinderung oder Todes der Eltern ihr Kind nicht betreuen, haben Verwandte bis zum dritten Grad und ihre Ehegatten oder Ehegattinnen Anspruch auf Elterngeld.
Absehbare Entwicklung, geplanter Ausbau
Die Datenbestände zum Elterngeld sind als ein für die OZG-Umsetzung relevantes Verwaltungsregister im Registermodernisierungsgesetz identifiziert. Daher wird die steuerliche Identifikationsnummer künftig als zusätzliches eindeutiges Ordnungsmerkmal eingeführt bzw. verwendet, um die Zuordnung und den Abgleich von Datensätzen einer Person im Zusammenhang mit der Erbringung von digitalen Verwaltungsleistungen zu ermöglichen.
In allen Bundesländern ist ein elektronischer Datenaustausch mit Standesämtern, Krankenkassen und der Rentenversicherung geplant.
Der Online-Antrag „ElterngeldDigital“, der in einigen Bundesländern bereits zur Verfügung steht, soll im Zusammenhang mit der OZG-Umsetzung demnächst volldigitalisiert werden (Nachweisabruf, Upload-Funktionalität, Servicekonto-Anbindung und Bescheidzustellung).
Internetauftritt, Quellen
Rechtsgrundlagen
Gesetzliche Ebene
Bundesrecht
Rechtsgrundlagen
Inhalte des Registers
Qualität
Für die abschließende Bearbeitung bzw. Auszahlung von Leistungsansprüchen ist ein vollständiger Datensatz Voraussetzung, demnach ist der Datenbestand in Bezug auf Pflichtfelder, die für eine Elterngeldgewährung auszufüllen sind, vollständig. Freiwillige Angaben (z. B. Telefonnummer) können lückenhaft sein.
Der Großteil der erhobenen Daten ist durch entsprechende Belege nachzuweisen.
Eine Plausibilisierung der Daten findet innerhalb der Fachanwendung und ergänzend durch das Vier-Augen-Prinzip (z. B. vor Zahlbarmachung) statt.
Periodizität und Aktualität
Die Daten werden bei Antragstellung erstmalig, dann fortlaufend erfasst und anlassbezogen aktualisiert.
Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)
Administrative Registerführung
Vergleichbare Verwaltungsebene
Kommunal
Ressort
Zuständigkeiten
Die Datenbestände zum Elterngeld werden von den Elterngeldstellen, die durch die jeweilige Landesregierung bestimmt werden, verwaltet.
Öffentliche Datenbereitstellung
Kein
Nicht-öffentlicher Datenzugang
Betroffene Personen haben über das Informationsfreiheitsgesetz im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen Anspruch auf Einsicht ihrer Daten.
Ein direkter Zugriff externer Stellen auf die Registerdaten erfolgt nicht.
In Bedarfsfällen (bei grenzüberschreitenden EU-Fällen) werden ausgewählte Daten über das Electronic Exchange of Social Security Information (EESSI) System von europäischen Behörden angefordert bzw. dorthin übermittelt.
Datenlieferungen (eingehend/ ausgehend)
Der Dateneingang erfolgt über manuelle Erfassung aus den Antragsunterlagen oder über „ElterngeldDigital“ in das jeweilige Fachverfahren.
Eine regelmäßige Übermittlung ausgewählter Daten erfolgt an:
- Bundeskasse,
- Krankenkassen (bei gesetzlich Pflichtversicherten),
- Finanzämter,
- Jobcenter bzw. kommunale Sozialhilfeträger (bei Leistungsbeziehenden),
- andere Elterngeldstellen und Familienkassen (bei grenzüberschreitenden EU-Fällen).
Vierteljährlich werden ausgewählte Angaben nach § 22 BEEG in anonymisierter Form zum Zwecke einer Bundesstatistik den Berichtsstellen des jeweiligen Bundeslandes und danach direkt ans Statistische Bundesamt bzw. den Statistischen Landesämtern und nach Prüfung der Einzeldatensätze ans Statistische Bundesamt übermittelt.
Verwendung der Registerdaten
Die Elterngeld-Datenbestände dienen neben dem Fachverfahren und der Bekämpfung von Leistungsmissbrauch auch der amtlichen Statistik, etwa für die Statistik zum Elterngeld. Ferner werden die Daten für interne Statistiken oder Auswertungen und für politische bzw. gesetzgeberische Zwecke verwendet, zum Beispiel zur Beantwortung von Anfragen der Bundesregierung oder anderer Ministerien.
Technische Informationen
Datenbanken (Werte)
Keine übergreifenden Angaben vorhanden.
Datenbanken
Keine übergreifenden Angaben vorhanden.
Schnittstellen (Werte)
Keine übergreifenden Angaben vorhanden.
Schnittstellen
Keine übergreifenden Angaben vorhanden.
Standards zur Datenhaltung (Werte)
Standards zur Datenhaltung
Die Datenübermittlung an die Krankenkassen erfolgt in der Regel (noch) in Papierform.
Standards zum Datenaustausch
Der Online-Antrag „ElterngeldDigital“ verwendet den Standard XFall (hier soll mittelfristig ebenfalls auf XFamilie umgestellt werden).
Portale (Werte)
Keine übergreifenden Angaben vorhanden.
Portale
Keine übergreifenden Angaben vorhanden.
Fachanwendungen & Anbieter (Werte)
Keine übergreifenden Angaben vorhanden.
Fachanwendungen & Anbieter
Für die Statistikmeldungen wird der CORE.reporter des Meldeverfahrens .CORE bzw. eSTATISTIK.core der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder genutzt.
Für den elektronischen Austausch von Sozialversicherungsdaten im europäischen Raum (EESSI) wird die Referenzimplmentierung RINA genutzt.
Bezug zur amtlichen Statistik
Nutzungen des Datenbestands
- Statistik zum Elterngeld (EVAS 22922)