Versichertenkonten der Rentenversicherungsträger
Register-ID:80
Redaktioneller Stand:07.03.2025
Allgemeines
Beschreibung
Die Träger der Rentenversicherung führen für jede versicherte Person ein elektronisches Versicherungskonto, in dem die Daten, die für die Durchführung der Versicherung sowie zur Feststellung und Erbringung von Leistungen einschließlich der Rentenauskunft erforderlich sind, gespeichert werden.
Das Versicherungskonto ist nach der Versicherungsnummer geordnet. Die Versicherungsnummer (VSNR) ist somit das zentrale Ordnungskriterium. Alle Daten einer Person sind unter einer Versicherungsnummer zusammengefasst.
Zweck und Zielsetzung der Registerführung
Die Rentenversicherungsträger dürfen die Daten nur für folgende gesetzlich vorgeschriebene Zwecke verarbeiten:
- Feststellungen eines Versicherungsverhältnisses einschließlich einer Versicherungsfreiheit oder Versicherungsbefreiung,
- Nachweise von rentenrechtlichen Zeiten,
- Festsetzung und Durchführung von Leistungen zur Teilhabe,
- Festsetzung, Zahlung, Anpassung, Überwachung, Einstellung oder Abrechnung von Renten und anderen Geldleistungen,
- Erteilung von Auskünften sowie die Führung und Klärung der Versicherungskonten sowie
- Nachweise von Beiträgen und deren Erstattung.
Kontext der Registerführung und -nutzung
Das Versicherungskonto beinhaltet sämtliche erforderliche Daten, die für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Deutschen Rentenversicherung notwendig sind sowie alle Angaben zu den von der Deutschen Rentenversicherung erteilten Auskünften (Versicherungsverläufe, Rentenauskünfte, Renteninformationen, Versorgungsausgleichsverfahren) und erbrachten Leistungen (Rehamaßnahmen, Renten: Zeiträume und Höhe der Leistungen).
Zu den erforderlichen Daten gehören neben den personenbezogenen Daten die rentenrechtlichen Zeiten, die entweder maschinell übermittelt und im Versicherungskonto gespeichert werden (z. B. Beitragszeiten aufgrund einer Beschäftigung oder der Pflege Angehöriger) oder von Versicherten selbst beantragt und nachgewiesen (z. B. Zeiten der Kindererziehung) werden.
Das Versicherungskonto bildet die Berechnungsgrundlage für die gesetzliche Rente. Arbeitgeberbeiträge werden automatisch im Konto gespeichert. Weitere rentenrechtliche Zeiten (z. B. Zeiten der Kindererziehung oder der Pflege von Angehörigen) müssen von den Versicherten selbst erklärt werden.
Absehbare Entwicklung, geplanter Ausbau
Die Daten der Versichertenkonten sind als ein für die OZG-Umsetzung relevantes Verwaltungsregister im Registermodernisierungsgesetz identifiziert. Daher wird die steuerliche Identifikationsnummer künftig als zusätzliches eindeutiges Ordnungsmerkmal eingeführt bzw. verwendet, um die Zuordnung und den Abgleich von Datensätzen einer Person im Zusammenhang mit der Erbringung von digitalen Verwaltungsleistungen zu ermöglichen
Bis Ende 2022 ist die steuerliche Identifikationsnummer in den Versicherungskonten auch für Nichtleistungsfälle ermittelt und ergänzt worden.
Internetauftritt, Quellen
Rechtsgrundlagen
Gesetzliche Ebene
EU-Recht
Rechtsgrundlagen
Inhalte des Registers
Qualität
Im Rahmen der Weiterentwicklung des Programmsystems (etwa durch gesetzliche Änderungen wie z. B. die Einführung des Grundrentenzuschlags, Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz, Pflegeunterstützungs- und - entlastungsgesetz, Vergabe der Rentenversicherungsnummer für Versicherte der privaten Krankenversicherung nach §290 SGB V i. V. m. § 362 SGB V) wird der Datenbestand laufend geprüft und bei Bedarf ergänzt.
Lücken können durch bisher nicht mit rentenrechlichen Zeiten belegte Zeiträume in den individuellen Versicherungskonten entstehen. Diese werden geklärt über die sog. Kontoklärungsverfahren, an denen die Versicherten mitwirken müssen, um die Sachverhalte aufzuklären. Zeiten müssen durch entsprechende Beweismittel nachgewiesen werden, in bestimmten Fällen reicht eine Glaubhaftmachung.
Periodizität und Aktualität
Die Daten in den Versichertenkonten werden durch laufende manuelle und maschinelle Meldungen aktualisiert. Je nach Art der Daten erfolgt die Übermittlung zu unterschiedlichen Zeitpunkten oder Anlässen (z. B. Wechsel des Wohnorts, Anmeldung, Unterbrechung und Beendigung einer Beschäftigung, Sterbemitteilung, Einkommensdaten zur Durchführung einer Rentenanpassung zum 01. Juli eines Jahres). Dies ist abhängig von der Qualität der Daten und deren Zulieferung, etwa Jahresmeldung der Arbeitgeber (fester Termin), Kontoklärung unter Mitwirkung der Versicherten (anlassbezogen).
Daten, deren Nutzung nicht mehr erforderlich ist, werden nach den gesetzlichen Vorgaben gelöscht.
Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)
Administrative Registerführung
Vergleichbare Verwaltungsebene
Land
Ressort
Zuständigkeiten
Für die Führung der Versichertenkonten sind die Träger der Rentenversicherung zuständig (14 regionale Träger sowie DRV Bund und die DRV Knappschaft-Bahn-See).
Die Versichertenkonten werden technisch in Rechenzentren der deutschen Rentenversicherung geführt.
Öffentliche Datenbereitstellung
Kein
Nicht-öffentlicher Datenzugang
Versicherte können auf Antrag kostenlos Auskunft über alle zu ihrer Person gespeicherten Daten erhalten.
Verschiedenen Behörden und weiteren öffentlichen Stellen werden unter Beachtung der gesetzlichen bzw. datenschutzrechtlichen Bestimmungen Informationen aus den Versichertenkonten übermittelt (s. "Datenlieferungen").
Durch verschiedene Online-Services der Deutschen Rentenversicherung (z. B. Kundenportal) können spezifische Daten eingesehen oder ggf. verändert werden (z. B. Anschrift).
Durch die Einführung einer Digitalen Rentenübersicht durch das Rentenübersichtsgesetz besteht für die Versicherten die Möglichkeit Informationen über die Zentrale für Digitale Rentenübersicht (ZfDR) über die individuellen Altersvorsorgeansprüche in der gesetzlichen Altersvorsorge anzufragen.
Datenlieferungen (eingehend/ ausgehend)
Dateneingang erfolgt durch Arbeitgeber, Arbeitsagenturen, gesetzliche Krankenkassen und Meldebehörden; diese melden Daten zu Beschäftigung, Zeiten der Arbeitslosigkeit und Krankheit; durch Meldebehörden zur Aktualisierung der "Persönlichen Daten"; durch das BZSt zur Übermittlung der Steuer-ID; durch Reha-Einrichtungen zur Übermittlung von Daten zu Reha-Maßnahmen. Dies erfolgt durch Datenaustauschverfahren und wird maschinell in die Versicherungskonten übernommen.
Durch Änderungsmitteilungen der Versicherten (z. B. Namens- oder Adressänderung) oder bei Antragseingang erfolgt ebenfalls ein Dateneingang.
Die Träger der Rentenversicherung unterrichten die Versicherten regelmäßig über die in ihrem Versicherungskonto gespeicherten Sozialdaten, die für die Feststellung der Höhe einer Rentenanwartschaft erheblich sind (sog. Versicherungsverlauf). Privatpersonen in Unterhaltsanspruchs- oder Versorgungsausgleichsangelegenheiten können ebenfalls Daten erhalten.
Weiterhin dürfen Daten aus dem Versicherungskonto an folgende Behörden und öffentliche Stellen übermittelt werden:
- Sozialleistungsträger (z. B. BA, Krankenkasse),
- Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften, Gerichte,
- Behörden der Gefahrenabwehr und Justizvollzugsanstalten,
- Behörden, gegenüber denen besondere gesetzliche Pflichten und Mitteilungsbefugnisse bestehen, z. B. bei Strafverfolgungsbehörden, Gesundheitsämtern, im Besteuerungsverfahren bei Finanzämtern, der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (Riester-Rente) oder bei den zur Bekämpfung von Schwarzarbeit zuständigen Behörden, Verfassungsschutz, BND, BKA, militärischer Abschirmdienst,
- öffentliche Stellen, soweit diese öffentlich-rechtliche Ansprüche geltend machen,
- Gerichtsvollziehende zur Durchführung eines Vollstreckungsverfahrens,
- Finanzverwaltung im Rahmen des sogenannten Rentenbezugsmitteilungsverfahrens und im Falle eines Anspruchs auf Grundrentenzuschlag und Rentenservice der Deutschen Post AG (zur Rentenauszahlung).
Zudem existieren verschiedene Datenaustauschverfahren mit ausländischen Stellen (z. B. zum Austausch von Einkommensdaten oder zur Durchführung eines Sterbedatenabgleichs). Mit entsprechender Einwilligung der Nutzenden (z. B. Versicherte) können die Druckprodukte über den Online-Dienst "ePostfach" bzw. "Kundenportal" der Deutschen Rentenversicherung elektronisch übermittelt werden.
Verwendung der Registerdaten
Die Daten werden für interne (z. B. Rentenstatistiken) und amtliche Statistiken verwendet und bilden ebenso die Grundlage für Berichte an interne und externe Stellen.
Open Data-Tauglichkeit (Wert)
Nein
Open Data-Tauglichkeit
Aufgrund von Ausnahmetatbeständen (Personenbezug gem. §12a Abs. 3a EGovG) ist der Datenbestand nicht Open Data-tauglich.
Technische Informationen
Datenbanken (Werte)
Datenbanken
Die Datenspeicherung der Daten des Versicherungskontos erfolgt auf Oracle Datenbanken und derzeit noch auf DB2-zOS (Großrechner).
Schnittstellen (Werte)
Schnittstellen
Es existieren eine Vielzahl von Schnittstellen für diverse elektronische Datenaustauschverfahren, die diverse unterschiedliche elektronische Datenformate und Standards unterstützen (eXTra, OSCI, E-Mail, Message-Queueing, Dialogisierung, Online, File-Transfer, Electronic Exchange of Social Security Information (EESSI)). Als DRV-intern festgelegter Standard wird auch der ODRV-SPoC (Objektbasierter Datenaustausch in der RV - Single Point of Contact) verwendet, von der DRV zu anderen Kommunikationspartnern der eXTra Kommserver RV.
Standards zur Datenhaltung (Werte)
Standards zur Datenhaltung
Von Seiten der Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) werden diverse elektronische Formate verwendet (z. B. XML).
Standards zum Datenaustausch (Werte)
Standards zum Datenaustausch
Ein Datenaustausch findet über die Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) statt; dies gilt sowohl für den internen Austausch zwischen Trägern der Rentenversicherung als auch für den Datenaustausch mit externen Stellen.
Die verschiedenen technischen Standards sind oft vorgegeben, z. B. durch die DEÜV. Es werden XÖV-Standards verwendet, insbesondere der XMeld-Standard.
Die Kommunikation zwischen den Trägern der Deutschen Rentenversicherung erfolgt über ein internes DRV eigenes Netz. Dieses ist über die Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) angebunden an andere Netze.
Fachanwendungen & Anbieter (Werte)
Fachanwendungen & Anbieter
Für das Führen der Versicherungskonten und die Abarbeitung der Geschäftsprozesse wird die rentenversicherungsinterne Anwendung rvSystem verwendet.
Bezug zur amtlichen Statistik
Nutzungen des Datenbestands
- Verteilung und Umverteilung des Nationaleinkommens (EVAS 81211)
- Statistik der Rentenbezugsmitteilungen (EVAS 73141)