Datenbank der gemeldeten Biozidprodukte

Register-ID:87

Redaktioneller Stand:06.05.2025

Datenbank der gemeldeten Biozidprodukte

Register-ID:87

Redaktioneller Stand:06.05.2025

Allgemeines

Beschreibung

Die Datenbank der gemeldeten Biozidprodukte enthält alle Biozidprodukte mit Altwirkstoffen, die die Übergangsregelung nach § 28 Abs. 8 ChemG in Anspruch nehmen. Diese Biozidprodukte dürfen nach Meldung des Produktes und Erteilung einer Registriernummer für eine Übergangszeit zulassungsfrei auf dem Markt bereitgestellt werden.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Durchführung des in der Biozidrechts-Durchführungsverordnung (ChemBiozidDV) geregelten Meldeverfahrens für Biozidprodukte, die die Übergangsregelungen in Anspruch nehmen. Information der für die Überwachung zuständigen Behörden der Bundesländer und der Öffentlichkeit über gemeldete Biozidproudkte.

Kontext der Registerführung und -nutzung

Bevor ein Biozidprodukt auf dem Markt bereitgestellt werden darf, muss es zugelassen werden. Hierfür ist ein nationales oder EU-weites Zulassungs- bzw. Notifizierungsverfahren vorgesehen, das jedes Biozidprodukt durchlaufen muss.

Für bestimmte Biozidprodukte, die ausschließlich Altwirkstoffe enthalten, können Übergangsregelungen nach § 28 Abs. 8 ChemG gelten. Diese Biozidprodukte dürfen für eine Übergangszeit zulassungsfrei auf dem Markt bereitgestellt werden. Die Inanspruchnahme der Übergangsregelung setzt die Meldung des Biozidproduktes gemäß § 4 ChemBiozidDV und die Erteilung einer Registriernummer gemäß § 5 ChemBiozidDV durch die Bundesstelle für Chemikalien (BfC) voraus. Biozidprodukte, für die eine Registriernummer erteilt wurde, sind in der Datenbank der gemeldeten Biozidprodukte aufgeführt.

Informationen zu zugelassenen Biozidprodukten werden in einer separaten Datenbank erfasst, die durch die ECHA (Europäische Chemikalienagentur) bereitgestellt wird

Absehbare Entwicklung, geplanter Ausbau

Aktuell sind keine weiteren Entwicklungen oder ein weiterer Ausbau geplant.

Rechtsgrundlagen

Gesetzliche Ebene

EU-Recht

Inhalte des Registers

Qualität

Die grundsätzliche Vollständigkeit der Datensätze wird durch das Vorliegen von Pflichtfeldern in den Eingabemasken sichergestellt.

Einzelne Angaben werden systemseitig bei der Eingabe geprüft, darüber hinaus unterliegen die Selbstauskünfte der Meldepflichtigen keiner Überprüfung.

Periodizität und Aktualität

Meldepflichtige haben ihre Meldung unverzüglich zu aktualisieren, wenn sich eine zu meldende Angabe ändert. Die Aktualisierung hat elektronisch unter Verwendung des zur Verfügung gestellten Formulars zu erfolgen. Meldepflichtige haben die Richtigkeit der Angaben bis zum Ablauf des 31. März des zweiten auf die Meldung folgenden Kalenderjahres und danach alle zwei Kalenderjahre jeweils bis zum Ablauf des 31. März elektronisch zu bestätigen. Daneben werden dauerhaft neue Produkte gemeldet und deaktiviert und der regulatorische Status der hinterlegten Wirkstoffe in Abhängigkeit des Fortschritts des Bewertungsverfahrens aktualisiert. Der Datenbestand ist daher sehr dynamisch.

Die Daten werden für die Dauer des EU-Wirkstoffverfahrens gehalten, Stand jetzt ist dies bis 2030 der Fall.

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Bund

Ressort

Datenhaltende Stellen

Zuständigkeiten

Die Bundesstelle für Chemikalien (BfC) ist für die Datenbank der gemeldeten Biozidprodukte zuständig.

Öffentliche Datenbereitstellung

Vollständig

Öffentlicher Datenzugang

Die Datenbank der gemeldeten Biozidprodukte ist öffentlich auf der Internetseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) einsehbar.

Nicht-öffentlicher Datenzugang

Auf Grundlage von § 21 ChemG verfügen die für die Überwachung zuständigen Behörden der Bundesländer mittelbar über geschützte Zugänge zu den vorliegenden Datensätzen der gemeldeten Biozidprodukte.

Datenlieferungen (eingehend/ ausgehend)

Die in der Datenbank der gemeldeten Biozidprodukte enthaltenen Informationen werden im Rahmen des Meldeverfahrens durch die Meldepflichtigen unter Verwendung des auf der Internetseite der BAuA zur Verfügung gestellten elektronischen Formulars an die BfC geliefert.

Verwendung der Registerdaten

Die Daten können auch im Rahmen der Bearbeitung und / oder dem Erstellen von Berichten verwendet werden.

Open Data-Tauglichkeit (Wert)

Nein

Technische Informationen

Datenbanken (Werte)

Datenbanken

Wir ermöglichen eine Dateneingabe und -bearbeitung der Datenbankinhalte über verschiedene HTML Formulare.

Schnittstellen

Im geschützten Bereich (Überwachungsbehörden der Bundesländer) und im Administrationsbereich können Informationen über einen CSV-Export abgerufen werden.

Der CSV-Export ist aber keine Schnittstelle in dem Sinne, sondern nur ein Mittel um Datenbankinhalte "strukturiert" auszulesen.

Standards zur Datenhaltung

Für das Meldeverfahren für Biozidprodukte stellt die BfC ein elektronisches Meldeformular zur Verfügung.

Die Eingaben erfolgen über ein HTML Formular, das bei Übergabe mit dem "Senden"-Button dafür sorgt, dass die Werte in verschiedene Datenbanktabellen geschrieben werden.

Fachanwendungen & Anbieter

Gemäß § 7 ChemBiozidDV stellt die BfC auf der Internetseite der BAuA die Datenbank der gemeldeten Biozidprodukte bereit.

Verwaltungsdaten-Informationsplattform
Kontakt
Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Deutschland
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