Dateisystem der Beschäftigungsbetriebe
Register-ID:90
Redaktioneller Stand:30.08.2021
Allgemeines
Beschreibung
Die Betriebsnummer sowie die erforderlichen Betriebsdaten zum Beschäftigungsbetrieb werden bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) im Dateisystem der Beschäftigungsbetriebe (DdB) gespeichert und arbeitstäglich an die anderen Sozialversicherungsträger zu deren Aufgabenerledigung elektronisch übermittelt.
Die Betriebsnummer dient der eindeutigen Identifizierung des einzelnen Beschäftigungsbetriebs in den Systemen aller Sozialversicherungsträger.
Zweck und Zielsetzung der Registerführung
Das Dateisystem der Beschäftigungsbetriebe wird geführt, um über die Betriebsnummer die Beschäftigungsbetriebe eindeutig identifizieren zu können und im Sinne der verpflichtenden Teilnahme am Meldeverfahren der Sozialversicherungen einen Datenaustausch zu ermöglichen.
Ferner ermöglicht das Dateisystem der BA im Zusammenspiel mit den einzelnen Beschäftigungsmeldungen, ihren gesetzlichen Auftrag zur Erstellung einer nach Regionen und Branchen gegliederten Beschäftigungsstatistik zu erfüllen.
Absehbare Entwicklung, geplanter Ausbau
Durch gesetzliche Neuerungen werden mittelfristig weitere Merkmale im Dateisystem der Beschäftigungsbetriebe zu berücksichtigen sein, insbesondere die Identifikationsnummer nach § 139b Abgabenordnung (AO) aufgrund des Registermodernisierungsgesetzes und die Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c AO aufgrund des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes.
Die steuerliche Identifikationsnummer wird künftig als zusätzliches eindeutiges Ordnungsmerkmal eingeführt bzw. verwendet, um die Zuordnung und den Abgleich von Datensätzen einer Person im Zusammenhang mit der Erbringung von digitalen Verwaltungsleistungen zu ermöglichen.
Internetauftritt, Quellen
- Handbuch der Bundesagentur für Arbeit zu elektronischen Änderungsmeldungen
- Flyer "Betriebsnummer online beantragen"
- Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit zum Entscheidungsschema der Betriebsnummernvergabe
- Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit zu den Grundsätzen der Vergabe einer Betriebsnummer
- Informationen rund um die Betriebsnummer auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit
Rechtsgrundlagen
Gesetzliche Ebene
Bundesrecht
Rechtsgrundlagen
Inhalte des Registers
Qualität
Der Datenbestand ist als vollständig einzustufen, da einem Arbeitgeber eine Teilnahme am Meldeverfahren zur Sozialversicherung nur möglich ist, wenn er für seinen Beschäftigungsbetrieb über eine Betriebsnummer verfügt. Es besteht die gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers, für jeden seiner Beschäftigungsbetriebe eine Betriebsnummer zu beantragen (§ 18i Abs. 1 SGB IV).
Die einzelnen betrieblichen Angaben im Dateisystem sind ebenfalls als vollständig einzustufen, da die Vergabe einer Betriebsnummer an Pflichtfelder gebunden ist, demnach ist ohne vollständige Angabe aller notwendigen Daten keine Vergabe der Betriebsnummer möglich.
Spätere Änderungen an betrieblichen Angaben sind vom Arbeitgeber unverzüglich elektronisch zu übermitteln (§ 18i Abs. 4 SGB IV).
Sowohl bei Erstanlage betrieblicher Datensätze als auch bei späteren Änderungen führt die BA qualitätssichernde Maßnahmen durch (z. B. Dublettenprüfungen, Plausibilisierungen). Hinzu kommen gezielte Qualitätsstichproben im Bestand.
Periodizität und Aktualität
Die erstmalige Speicherung der Daten erfolgt bei Beantragung der Betriebsnummer durch den Arbeitgeber.
Änderungen, die den Beschäftigungsbetrieb betreffen, sind gegenüber der BA unverzüglich, spätestens innerhalb von sechs Wochen, elektronisch anzuzeigen.
Das Dateisystem wird kumulativ geführt. Eine Löschung von Beschäftigungsbetrieben ist (bislang) nicht vorgesehen, da die betrieblichen Angaben im Bereich der Sozialversicherung zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben auf unbestimmte Zeit benötigt werden (z. B. im Kontext der Führung von Rentenkonten).
Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)
Administrative Registerführung
Vergleichbare Verwaltungsebene
Bund
Ressort
Datenhaltende Stellen
Zuständigkeiten
Das Dateisystem der Beschäftigungsbetriebe wird inhaltlich und technisch von der BA geführt.
Öffentliche Datenbereitstellung
Kein
Nicht-öffentlicher Datenzugang
Die BA übermittelt Daten aus der Datei der Beschäftigungsbetriebe an folgende Stellen, die am System der Sozialversicherung teilnehmen:
- Allgemeine Ortskrankenkassen,
- Verband der Ersatzkassen e.V.,
- Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See,
- Künstlersozialkasse,
- Bitmarck Service GmbH,
- Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau,
- Datenservice für berufsständische Versorgungseinrichtungen,
- Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung,
- Deutsche Rentenversicherung,
- Datenstelle der Rentenversicherung sowie
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung.
Die Datenübermittlung an die benannten Stellen ist in § 18m Abs. 1 SGB IV normiert und erfolgt durch gesicherte Datenübertragung mittels des Datensatzes Betriebsdaten Export (DSBT).
Eine direkte Einsichtnahme in das Dateisystem oder ein digitaler Abruf ist für Stellen außerhalb der BA nicht möglich (Sozialdatenschutz). Im Rahmen der allgemeinen normierten Informations- und Auskunftspflichten erteilt die BA aber im Einzelfall Auskünfte an die Betroffenen (Arbeitgeber oder deren Dienstleister) zu ihren gespeicherten betrieblichen Angaben.
Datenlieferungen (eingehend/ ausgehend)
Der Dateneingang erfolgt durch Angaben von Arbeitgebern bei der elektronischen Beantragung der Betriebsnummer per "Betriebsnummer Online" (BNO) sowie bei der späteren elektronischen Übermittlung von Änderungen per Datensatz Betriebsdatenpflege (DSBD).
Ferner erfolgt der Dateneingang durch Angaben von der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, die in bestimmten Fällen (knappschaftliche Beschäftigungsbetriebe, Seefahrtsbetriebe, Privathaushalte im Haushaltscheckverfahren) Betriebsnummern im Auftrag der BA vergibt (§ 18k SGB IV).
Die BA führt Datenübermittlungen an Stellen, die am Meldeverfahren der Sozialversicherung teilnehmen, durch (siehe Abschnitt "Nicht-öffentlicher Datenzugang").
Verwendung der Registerdaten
Die Daten aus dem Dateisystem der Beschäftigungsbetriebe werden für folgende Verwendungszwecke genutzt:
- Erstellung der Beschäftigungsstatistik und weitere Arbeitsmarktstatistiken (Stellen- und Arbeitslosenstatistik, Statistik über Kurzarbeit und über Insolvenzgeld) der BA,
- Arbeitsvermittlung und Leistungsgewährung der BA und
- Analyse- und Forschungszwecke des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).
Die Betriebsnummer hat eine Primärschlüsselfunktion, sie stellt das eindeutige Identifikationsmerkmal für Beschäftigungsbetriebe eines Arbeitgebers dar. Beitragszahlungen für die Beschäftigten in den Betrieben eines Arbeitgebers können dem betreffenden Arbeitgeberkonto zugeordnet werden. Darüber hinaus dient die Betriebsnummer im Meldeverfahren der Identifizierung des Absenders sowie des Empfängers einer Datenübermittlung.
Auch andere Sozialversicherungsträger benötigen die Betriebsnummer als Ordnungsmerkmal sowie die betrieblichen Daten zur Erfüllung ihrer jeweiligen gesetzlichen Aufgaben (wie etwa für die Prüfung der Melde- und Abgabepflichten nach § 28p SGB IV).
Open Data-Tauglichkeit (Wert)
Nein
Open Data-Tauglichkeit
Aufgrund von Ausnahmetatbeständen nach § 12a EGovG (Schutz personenbezogener Daten) ist der Datenbestand nicht Open Data-tauglich.
Technische Informationen
Schnittstellen (Werte)
Schnittstellen
Für die Erfassung und Pflege von Betriebsdaten stehen folgende Schnittstellen zur Verfügung: Datei-Schnittstellen; als Batch wird der Import-Batch Datensatz Betriebsdatenpflege (DSBD) verwendet, SOA; Betriebserfassung und Vergabe der Betriebsnummer erfolgen über das Portal Betriebsnummer Online (BNO); BA-IT-Verfahren und STEP-Client.
Für den Datenexport werden folgende Schnittstellen genutzt: Datei-Schnittstelle (Batches), Datensatz Betriebsdaten Export (DSBT); Lieferung von Betriebsdaten im Rahmen einer täglichen Delta- und einer jährlichen Gesamtlieferung an die SV-Partner, Betriebsdatenexport für die Landesarbeitsschutzbehörden, Betriebsdatenexport für die zugelassenen kommunalen Träger, Betriebsdatenexport für den PSV (Pensionssicherungsverein) sowie Betriebsdatenexport für die Generalzolldirektion (GD).
Standards zur Datenhaltung (Werte)
Standards zur Datenhaltung
Als Medium ist das elektronische Mitteilungsverfahren Datensatz Betriebsdatenpflege (DSBD) vorgeschrieben. Optional kann auch die Ausfüllhilfe SV-Net genutzt werden.
Verwendet werden Text- und CSV-Dateiformate.
Fachanwendungen & Anbieter (Werte)
Fachanwendungen & Anbieter
Die Betriebserfassung und Vergabe der Betriebsnummer erfolgen über das Portal Betriebsnummer Online (BNO).
Das Dateisystem der Beschäftigungsbetriebe ist Bestandteil der BA-Fachanwendung STEP.