Bundesstraßenverzeichnis (BVerz)
Register-ID:92
Redaktioneller Stand:11.04.2025
Allgemeines
Beschreibung
Das Bundesstraßenverzeichnis (BVerz) enthält alle Straßen, die gemäß § 2 des FStrG als Bundesstraßen gewidmet sind.
Es enthält für jede Bundesstraße den Streckenverlauf, beschrieben durch die im Verlauf der Bundesstraße liegenden (verkehrsbedeutenden) Fern- und Nahziele ggf. mit verkehrlichen Verknüpfungen, und die Entfernungen zwischen benachbarten Zielen. Als Fern- und Nahziele kommen sowohl Orte als auch verkehrliche Verknüpfungen in Frage. Daneben enthält es die Fernziele gesondert vom Streckenverlauf, getrennt für beide Fahrtrichtungen, die Überlagerungsbereiche mit anderen Bundesstraßen sowie die Unterbrechungen von Bundesstraßen mit Angabe der Unterbrechungslänge und Bezeichnung der Straßen, die den weiteren Verlauf ersetzen.
Bisher wurde das BVerz durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) im Auftrag des BMV gepflegt. Zur kontinuierlichen Aktualisierung, benutzerfreundlichen Bereitstellung und regelmäßigen Veröffentlichung wurde ein webbasiertes Erfassungsprogramm "Straßenverzeichnisse" entwickelt. Es enthält eine Kartendarstellung und ist mit dem Bundesinformationssystem Straße (BISStra) verknüpft, das die zentrale Datenhaltung übernimmt.
Änderungen am Straßennetz werden quartalsweise von den Bundesländern und der Autobahn GmbH an die BASt übermittelt und in BISStra eingepflegt. Das Erfassungsprogramm „Straßenverzeichnisse“ dient der Bearbeitung sowohl des BVerz als auch zukünftig des Autobahnverzeichnisses (AVerz). Die Entwicklung wurde durch die BASt beauftragt.
Mit Gründung des Fernstraßen-Bundesamtes (FBA) wurde die Aufgabenverteilung neu geregelt: Zukünftig wird das FBA die Verantwortung für die Veröffentlichung und Aktualisierung des AVerz und BVerz übernehmen. Dies schließt die Koordinierung zwischen den Straßenbauverwaltungen der Länder und der Autobahn GmbH des Bundes, einschließlich der fachlichen Abstimmung, mit ein.
Die Fortschreibung des Bundesstraßenverzeichnisses wurde im Jahr 2024 begonnen. Die Veröffentlichung der überarbeiteten Fassung ist im Oktober 2025 durch das Fernstraßen-Bundesamt erfolgt. Der Link ist unten stehend unter "Internetauftritt, Quellen" abrufbar.
Zweck und Zielsetzung der Registerführung
Das Verzeichnis stellt ein Gesamtverzeichnis der Bundesstraßen dar und dient als streckenstatistische Grundlage. Das BVerz liefert den für die Wegweisung nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zuständigen Behörden die Grundlage für die Auswahl einheitlicher, plausibler Zielangaben auch über Verwaltungs- und Ländergrenzen hinweg, womit die Konsistenz in der Zielführung gewährleistet werden soll.
Internetauftritt, Quellen
Rechtsgrundlagen
Gesetzliche Ebene
Bundesrecht
Rechtsgrundlagen
Inhalte des Registers
Qualität
Das Verzeichnis ist vollständig: Es enthält alle Bundesstraßen, Fern- und Nahziele, verkehrliche Verknüpfungen sowie Entfernungen zwischen benachbarten Zielen.
Die Streckenverläufe des Bundesstraßenverzeichnisses (BVerz) wurden auf Grundlage des aktuellen Bundesstraßennetzes aus BISStra generiert. Dabei kam das Knoten-Kanten-Modell nach ASB unter Einbeziehung amtlicher Abschnittslängen sowie der Datenbasis des BVerz 2009 zum Einsatz.
Im Erfassungsprogramm ist für jede Bundesstraße ein initialer Streckenverlauf mit verkehrswichtigen Zielen und Knotenpunkten hinterlegt. Ein regelmäßiger Datenabgleich zwischen BISStra und dem Erfassungsprogramm gewährleistet die Konsistenz der Informationen.
Die Straßenbauverwaltungen der Länder bzw. die zuständigen Niederlassungen der Autobahn GmbH, die einen Zugang mit Schreibrechten zum Erfassungsprogramm "Straßenverzeichnisse" besitzen, prüfen die vorgegebenen Daten, nehmen erforderliche Korrekturen vor und ergänzen fehlende Angaben. Die Datenpflege gilt als abgeschlossen, wenn der Streckenverlauf vollständig und korrekt ist – einschließlich Fern- und Nahzielen sowie verkehrswichtiger Knotenpunkte – und die Bezeichnungen den festgelegten Namenskonventionen entsprechen.
Jeder Bearbeitende kann für diejenigen Fachobjekte, die er gemäß seiner Rolle und seinen Berechtigungen bearbeiten darf, eine Integritätsprüfung durchführen. Hierbei werden die im Verzeichnis vorhandenen Informationen auf Plausibilität geprüft. Darüber hinaus erfolgen stichprobenartige Plausibilitätsprüfungen durch das Fernstraßen-Bundesamt (FBA) und die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt).
Periodizität und Aktualität
Die letzte Veröffentlichung des Bundesstraßenverzeichnisses erfolgte im Jahr 2009. Eine Neuveröffentlichung ist für das Jahr 2025 vorgesehen; anschließend soll eine Aktualisierung im zweijährigen Turnus erfolgen.
Änderungen am Straßennetz werden fortlaufend automatisch in das Erfassungsprogramm „Straßenverzeichnisse“ übernommen und den Anwenderinnen und Anwendern über Änderungsmeldungen angezeigt. Diese Daten können gezielt geprüft werden, bevor sie quittiert und endgültig übernommen werden.
Bei festgestellten Unplausibilitäten in den Straßendaten sind gegebenenfalls die ursprünglichen Datenlieferungen der Länder bzw. der Autobahn GmbH des Bundes an das BISStra in Abstimmung mit der BASt zu überprüfen und zu korrigieren.
Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)
Administrative Registerführung
Vergleichbare Verwaltungsebene
Bund
Ressort
Datenhaltende Stellen
Zuständigkeiten
Für die Fortschreibung und Herausgabe des Bundesstraßenverzeichnisses ist das Fernstraßen-Bundesamt im Auftrag des für Verkehr zuständigen Bundesministeriums verantwortlich, wobei die fachliche Mitwirkung der für die Auftragsverwaltung zuständigen Bundesländer erfolgt. Die BASt trägt die Verantwortung für den systemtechnischen Betrieb und die Weiterentwicklung des Erfassungsprogramms, mit dem das BVerz fortgeschrieben wird.
Öffentliche Datenbereitstellung
Vollständig
Öffentlicher Datenzugang
Das Bundesstraßenverzeichnis (BVerz) ist öffentlich zugänglich und wurde bislang auf der Internetseite der Bundesanstalt für Straßenwesen veröffentlicht. Ab 2025 wird es auf der Internetseite des Fernstraßen-Bundesamtes bereitgestellt.
Datenlieferungen (eingehend/ ausgehend)
Wenn im BISStra-System Änderungen vorgenommen werden, die das Straßenverzeichnis betreffen, wird die betroffene Straße in der Straßenliste markiert. Ein Bearbeitender (mit Schreibrechten) kann dann das Straßenverzeichnis im Erfassungsprogramm anhand dieser markierten Änderungen aktualisieren und anpassen.
Verwendung der Registerdaten
Das BVerz ist insbesondere bei Neuplanung der Wegweisung zu überprüfen und mit den betreffenden Behörden abzustimmen.
Open Data-Tauglichkeit (Wert)
Ja
Open Data-Tauglichkeit
Es bestehen keine Ausnahmetatbestände nach § 12a EGovG. Aufgrund des Datenformats und des Veröffentlichungsstands steht der Datenbestand gegenwärtig nicht als Open Data zur Verfügung. Die Bereitstellung einer aktuelleren Veröffentlichung befindet sich derzeit im Umbau und ist für 2025 geplant.
Technische Informationen
Datenbanken (Werte)
Standards zur Datenhaltung (Werte)
Standards zur Datenhaltung
Die Datenerhaltung erfolgt derzeit in einer Access-Datenbank.
Datengenerierung erfolgt aus dem geografischen Bundesinformationssystem-Straße (BISStra) und wird in das Erfassungsprogramm Straßenverzeichnisse gespielt.
Fachanwendungen & Anbieter
Fachregister zur Erfassung, Verwaltung und Erstellung von Straßenverzeichnissen.