Bestandsdateien der Einzugsstellen für Sozialversicherungsbeiträge
Register-ID:97
Redaktioneller Stand:12.12.2023
Allgemeines
Beschreibung
Im Rahmen des Sozialversicherungssystems sind die Gesamtversicherungsbeiträge von den Arbeitgebern an die Krankenkassen zu zahlen.
Die hierfür bei den Krankenkassen, der Künstlersozialkasse sowie der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Träger der Minijob-Zentrale eingerichteten Einzugsstellen führen eine Bestandsdatei, mit der sie die eingehenden Meldungen der Arbeitgeber mit dieser abgleichen und an die zuständigen Sozialversicherungsträger weiterleiten, die Einreichung der Beitragsnachweise überwachen und die Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosenversicherung, die Umlagen für die Entgeltfortzahlung, das Mutterschaftsgeld und die Insolvenzgeldumlage abwickeln.
Zusätzlich wird bei der Minijob-Zentrale die Pauschsteuer für Minijobs erhoben und für Minijobs in Privathaushalten Beiträge zur Unfallversicherung eingezogen.
Zweck und Zielsetzung der Registerführung
Die Bestandsdateien werden zur Sicherstellung des Beitragsverfahrens im Rahmen der gesetzlichen Meldepflichten sowie Abführung der Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber gem. §§ 28a ff. und 28h ff. SGB IV benötigt.
Rechtsgrundlagen
Gesetzliche Ebene
Bundesrecht
Rechtsgrundlagen
Inhalte des Registers
Qualität
Nach § 28a SGB IV und DEÜV sind die Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, insbesondere bei Beginn und Ende einer Beschäftigung, gegenüber der Einzugsstelle maschinell eine Meldung zu erstatten sowie nach Abs. 2 auch Jahresmeldungen. Der Abdeckungsgrad der Bestandsdateien ist daher als hoch einzustufen.
Eingehende Sozialversicherungsmeldungen der Arbeitgeber werden mit den Daten der Bestandsdateien automatisch abgeglichen.
Die Einzugsstellen haben dafür Sorge zu tragen, dass die Daten vollständig und richtig sind, bevor sie an die zuständigen Sozialversicherungsträger weitergeleitet werden.
Periodizität und Aktualität
Für die arbeitgeberseitige Meldung zur Sozialversicherung bestehen je nach Meldegrund verschiedene Fristen.
Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)
Administrative Registerführung
Vergleichbare Verwaltungsebene
Land
Ressort
Zuständigkeiten
Die Dateien werden bei den Einzugsstellen der Sozialversicherungsbeiträge geführt:
- Annahmestellen aller Krankenkassen,
- Künstlersozialkasse,
- Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Träger der Minijob-Zentrale.
Öffentliche Datenbereitstellung
Kein
Datenlieferungen (eingehend/ ausgehend)
Beschäftigungsangaben im gewerblichen Bereich und im Privathaushalt gehen per elektronischer Meldung mittels Datensatz, Post, Digitalisierung bzw. per Onlineeingaben ein, werden verarbeitet und entsprechende Rückmeldungen an die Arbeitgebende / Arbeitnehmende, die Rentenversicherung und das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt.
Verwendung der Registerdaten
Die Daten werden zur Bereitstellung von Zahlen sowie Erstellung von Statistiken verwendet, die internen Zwecken dienen bzw. auf Anfrage externen Stellen wie Ministerien oder der Presse zur Verfügung gestellt werden.
Technische Informationen
Standards zum Datenaustausch (Werte)
Standards zum Datenaustausch
Das gesamte Meldeverfahren zur Sozialversicherung findet elektronisch im eXtra-Standard statt.