Beitragskonten des ARD/ZDF/Deutschlandradio Beitragsservice

Register-ID:99

Redaktioneller Stand:19.07.2024

Beitragskonten des ARD/ZDF/Deutschlandradio Beitragsservice

Register-ID:99

Redaktioneller Stand:19.07.2024

Allgemeines

Beschreibung

Der Beitragsservice führt Beitragskonten, in welchen die zur Feststellung der Beitragspflicht sowie zum Einzug der Rundfunkbeiträge notwendigen Daten erfasst sind.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Die Hauptaufgaben des Beitragsservice sind der Einzug des Rundfunkbeitrags und die Verwaltung der rund 45,9 Millionen Beitragskonten (Stand 31. Dezember 2020) sowie die Abrechnung der eingehenden Rundfunkbeiträge mit den Rundfunkanstalten.

Der Rundfunkbeitrag dient der funktionsgerechten Finanzausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Sinne von § 34 Abs. 1 des Medienstaatsvertrages sowie der Finanzierung der Aufgaben nach § 112 des Medienstaatsvertrages. Die eingezogenen Rundfunkbeiträge leitet der Beitragsservice entsprechend den staatsvertraglichen Regelungen an die Landesrundfunkanstalten der ARD, des ZDF und des Deutschlandradios weiter.

Kontext der Registerführung und -nutzung

Der Beitragsservice ist eine Gemeinschaftseinrichtung von ARD, ZDF und Deutschlandradio mit Sitz in Köln. Er ging im Januar 2013 aus der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) hervor, die im Jahr 1973 gegründet wurde und bis Ende 2012 für den Einzug der Rundfunkgebühr zuständig war.

Absehbare Entwicklung, geplanter Ausbau

Zur Sicherstellung der Aktualität des Datenbestandes übermittelt jede Meldebehörde alle vier Jahre beginnend ab dem Jahr 2022 für einen bundesweit einheitlichen Stichtag automatisiert gegen Kostenerstattung in standardisierter Form die nachfolgenden Daten aller volljährigen Personen an die jeweils zuständige Landesrundfunkanstalt:

1. Familienname,

2. Vornamen unter Bezeichnung des Rufnamens,

3. frühere Namen,

4. Doktorgrad,

5. Familienstand,

6. Tag der Geburt,

7. gegenwärtige und letzte Anschrift von Haupt­ und Nebenwohnungen, einschließlich aller vorhandenen Angaben zur Lage der Wohnung, und

8. Tag des Einzugs in die Wohnung.

Die Daten der Beitragskontendatenbank sind als ein für die OZG-Umsetzung relevantes Verwaltungsregister im Registermodernisierungsgesetz identifiziert. Daher wird die steuerliche Identifikationsnummer künftig als zusätzliches eindeutiges Ordnungsmerkmal eingeführt bzw. verwendet, um die Zuordnung und den Abgleich von Datensätzen einer Person im Zusammenhang mit der Erbringung von digitalen Verwaltungsleistungen zu ermöglichen.

Rechtsgrundlagen

Gesetzliche Ebene

Bundesrecht

Rechtsgrundlagen

Inhalte des Registers

Qualität

Der Datenbestand umfasst ungefähr 45,9 Millionen Beitragskonten (Stand 31. Dezember 2020) mit unterschiedlichen Status (z. B. befreit).

Grundlegend wird eine Person pro Wohnung als Beitragskontoinhaber identifiziert. Mögliche weitere Bewohner werden nicht erfasst. Selbiges gilt für mögliche weitere Inhaber eines Betriebes oder Kraftfahrzeuges.

Periodizität und Aktualität

Die Meldebehörden übermitteln nach den Meldegesetzen der Bundesländer im Falle einer Veränderung (z. B. Umzug oder Todesfall) die Daten der volljährigen Personen automatisch an den Beitragsservice (anlassbezogene Meldedatenübermittlung).

Der bundesweite Meldedatenabgleich ist in § 11 Abs. 5 RBStV gesetzlich verankert und soll sicherstellen, dass der Datenbestand des Beitragsservice auf dem aktuellen Stand bleibt. Zusätzlich hat jede Landesrundfunkanstalt eine Beitragssatzung erlassen. Die Satzungen sind im Wesentlichen wortgleich. Zu dem jeweiligen Stichtag übermittelten die Einwohnermeldeämter die Meldedaten zu allen volljährigen Bürgerinnen und Bügern an den Beitragsservice. Er findet - vorbehaltlich einer Beurteilung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) - ab dem Jahr 2022 alle vier Jahre statt.

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Bund

Datenhaltende Stellen

Zuständigkeiten

Zuständig ist der ARD / ZDF / Deutschlandradio Beitragsservice.

Öffentliche Datenbereitstellung

Kein

Nicht-öffentlicher Datenzugang

Eine Einsicht und Bearbeitung ist im Rahmen der Sachbearbeitung des Beitragsservice möglich. Es existiert ebenfalls die Möglichkeit zur Auskunft über die beim Beitragsservice gespeicherten Daten von Beitragszahlenden im Rahmen der EU-DSGVO. Für Unternehmen existiert die Möglichkeit zur Einsicht und Bearbeitung ausgewählter Daten im dafür angebotenen Serviceportal.

Datenlieferungen (eingehend/ ausgehend)

Die Einwohnermeldeämter übermitteln Meldedaten an den Beitragsservice, wenn sich bei volljährigen Einwohnerinnen und Einwohnern Daten geändert haben. Ein Anlass für diese Übermittlung könnte z. B. ein Umzug oder ein Sterbefall sein.

Beim bundesweiten Meldedatenabgleich gleicht der Beitragsservice auf gesetzlicher Grundlage (§ 11 Abs. 5 RBStV) seine Bestandsdaten mit den Daten der Einwohnermeldeämter zu allen volljährigen Bürgerinnen und Bürgern ab. Dem Beitragsservice werden Angaben zu Name, Adresse, Doktorgrad, Familienstand und Geburtsdatum sowie der Tag des Einzugs in die Wohnung von den Einwohnermeldeämtern übermittelt.

Die Löschfrist richtet sich jeweils nach den der Datenübermittlung zugrundeliegenden Vorschriften. Für die regelmäßige Datenübermittlung sind dies die Meldegesetze beziehungsweise Meldedatenübermittlungsverordnungen der Länder; eine Löschung erfolgt spätestens nach sechs Monaten. Dem bundesweiten Meldedatenabgleich liegt § 11 Abs. 7 RBStV zugrunde, wonach die Daten spätestens nach zwölf Monaten zu löschen sind.

Technische Informationen

Datenbanken (Werte)

Schnittstellen (Werte)

Standards zum Datenaustausch (Werte)

Standards zum Datenaustausch

Die Datenkommunikation im XMeld-Kontext erfolgt über OSCI-Transport.

Portale (Werte)

Portale

DVDV Nummer: 490070030000

Als DVDV-Nummer wurde der DVDV-Behördenschlüssel des Beitragsservice angegeben, der für Melderegisteranfragen nach BMG verwendet wird.

Verwaltungsdaten-Informationsplattform
Kontakt
Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Deutschland
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