Willkommen auf der
Verwaltungsdaten-Informationsplattform!

Die Verwaltungsdaten-Informationsplattform (VIP) bietet Ihnen einen Überblick über die Daten der deutschen Verwaltung in Registern, Katastern, Listen und sonstigen Datenbanken, um Transparenz zu schaffen und Mehrfachdatenverwendung zu fördern.

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Themenübersicht

Hier finden Sie die Register

In vielen Lebensbereichen werden Daten durch die Verwaltung erhoben. Um Ihnen die Suche zu erleichtern, haben wir eine Kategorisierung nach Themenbereichen vorgenommen. Alternativ können Sie auch oben im Suchfenster direkt nach einem Register suchen.

Aktuelles

24.06.2025

Nach ihrem Relaunch präsentiert sich die VIP in neuem Look und bietet Ihnen erweiterte Funktionen und Inhalte. Im Folgenden stellen wir Ihnen einige der wichtigsten Neuerungen vor:

  • Das neue Website-Design ist die sichtbarste Veränderung. Unsere neue Seite ist aufgeräumt und intuitiv zu bedienen, egal ob Sie die VIP auf dem Desktop oder auf mobilen Geräten nutzen.
  • Die Suche bleibt als zentraler Einstieg zu den Inhalten der VIP erhalten, wurde aber übersichtlicher gestaltet und um neue Filter erweitert. Ab sofort können Sie Verwaltungsdatenbestände beispielsweise nach der datenhaltenden Stelle, dem zuständigen Ressort oder hinsichtlich der verwendeten Datenbanken und Schnittstellen filtern. So gelangen Sie schnell und unkompliziert zu den gesuchten Informationen.
  • Neue Datenfelder in den Registerprofilen ermöglichen es Ihnen, sich noch detaillierter zu informieren. Zum Beispiel hinsichtlich länderspezifischer Unterschiede bei der Registerführung zwischen verschiedenen Bundesländern.
  • Auch hinter den Kulissen hat sich einiges getan. Die Metadaten der VIP liegen nun in einer neuen, leistungsfähigen Datenbank und sind Teil eines gemeinsam mit dem Bundesverwaltungsamt (BVA) gepflegten Metadatenbestands.
    Weitere neue Funktionen, z. B. beim Datenexport, werden in den nächsten Monaten folgen. Hierzu halten wir Sie selbstverständlich an dieser Stelle auf dem Laufenden.
    Sollten Sie Fragen oder Anregungen rund um die Neugestaltung der VIP haben, erreichen Sie uns per E-Mail unter VIP@destatis.de oder telefonisch unter +49 (0) 611 / 75 2250.
08.10.2026

Das Bundesverwaltungsamt (BVA) verwaltet einen zentralen, personenbezogenen Datensatz für die Verwaltung und den Einzug von Staatsdarlehen nach dem BAföG.

07.10.2026

Das Eheregister wird beim jeweiligen Standesamt geführt und ist Teil des Personenstandsregisters. Es enthält originär die im eigenen Standesamt beurkundeten Eheschließungen. Zusätzlich werden Registereinträge von aufgelösten ('verwalteten') Standesämtern weiter geführt sowie Beurkundungen dritter Standesämter, für die das Standesamt aufgrund besonderer Regelungen zuständig geworden ist (Nachbeurkundungen ausländischer Eheschließungen sowie bei anderen Standesämtern angelegte 'Familienbücher auf Antrag'). Das Eheregister enthält auch alle späteren Änderungen des Status der Ehe oder der personenstandsrechtlichen Daten der Ehepartner, wie Berichtigung, Auflösung der Ehe z. B. durch Tod des erstverstorbenen Ehegatten oder Scheidung der Ehe. Ferner werden z. B. ein Hinweis auf Wiederverheiratung eines Ehegatten nach Auflösung der Ehe oder eine Namensänderung vor, während und auch nach der Auflösung der Ehe eines Ehegatten eingetragen. Zudem können im Eheregister im Ausland erfolgte Eheschließungen oder Eheschließungen, die in Deutschland vor einer ermächtigten Person (Sonderform nach Art. 13 Abs. 4 EGBGB) geschlossen wurden, von Personen mit deutschem Personalstatut (im Zeitpunkt der Nachbeurkundung) nachbeurkundet werden. Auch werden Umwandlungen von Lebenspartnerschaften in Ehen hier beurkundet.

Im Eheregister ist zwischen zu beurkundenden Daten (§ 15 Abs. 1 PStG), den als Folgebeurkundung einzutragenden Daten (§ 16 PStG) sowie den dortigen Fortführungsregelungen und den Hinweisdaten (§ 15 Abs. 2 PStG) zu unterscheiden. Erstere betreffen den Personenstand der beurkundeten Personen direkt, letztere verknüpfen andere Beurkundungen mit dem genutzten Eintrag oder weitere Angaben beispielsweise zu einer nachgewiesenen ausländischen Staatsangehörigkeit eines Ehegatten, zur Bestimmung eines Ehenamens oder zum der Beurkundung zugrundeliegenden Namensrecht.

Service

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