Inhaber von Fahrerkarten

Informationsobjekt-ID:156

Kategorien:Personen

Inhaber von Fahrerkarten

Informationsobjekt-ID:156

Kategorie:Personen

Allgemeines

Beschreibung

Die Fahrerkarte ist nötig bei Fahrten mit Fahrzeugen oder Gespannen zur Personen- oder Güterbeförderung mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen, soweit keine Ausnahme vorliegt. Dazu bekommt der Fahrer / die Fahrerin eine persönliche Fahrerkarte, auf der die Identifizierungsdaten des Fahrers / der Fahrerin gespeichert sind und für 28 Tage seine / ihre Lenk- und Ruhezeiten sowie die gefahrenen Geschwindigkeiten der letzten 24 Stunden registriert werden.

Bei Angabe der Fahrerlaubnisnummer zusätzlich die Angabe des Ausgabestaates.

Merkmale

Verwaltungsdaten-Informationsplattform
Kontakt
Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Deutschland
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