Fahrtenschreiberkartenregister (FKR)

Register-ID:153

Redaktioneller Stand:10.04.2025

Fahrtenschreiberkartenregister (FKR)

Register-ID:153

Redaktioneller Stand:10.04.2025

Allgemeines

Beschreibung

Das Fahrtenschreiberkartenregister dient der Speicherung von Fahrtenschreiberkarten (z. B. Fahrerkarten), die zur Bedienung des Fahrtenschreibers in Lastkraftwagen und Bussen benötigt werden.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Das Register dient hauptsächlich der Speicherung von Fahrerkarten, die vom Lkw- und Busfahrpersonal zur Bedienung des Fahrtenschreibers benötigt werden. Dadurch wird eine zuverlässige Aufzeichnung und Kontrolle der Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals ermöglicht. In diesem Zusammenhang sind weitere Arten von Fahrtenschreiberkarten erforderlich, deren Daten ebenfalls im Register gespeichert werden: Kontrollkarten, Unternehmenskarten und Werkstattkarten.

Durch die zentrale Registrierung wird sichergestellt, dass das Fahrpersonal nur im Besitz einer Fahrerkarte ist.

Kontext der Registerführung und -nutzung

Aufgrund der Verordnung (EG) 2135/98 wurden die nationalen Rechtsvorschriften erlassen, welche am 01. Mai 2005 zur Einführung des FKR geführt haben. Aktuell gilt die Richtlinie über den Führerschein (VO (EU) 165/2014) und ihre Umsetzung in nationales Recht.

Das Fahrtenschreiberkartenregister wird seit 2005 beim Kraftfahrt-Bundesamt geführt.

Im Zuge der Änderung des Gesetzes über das Fahrpersonal von Kraftfahrzeugen und Straßenbahnen (FPersG) sowie des Gesetzes über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes 2017 wurde das Zentrale Kontrollgerätkartenregister (ZKR) umbenannt in Fahrtenschreiberkartenregister (FKR). Damit wurden die Begrifflichkeiten aus dem europäischen Recht, in dem das Kontrollgerät als Fahrtenschreiber bezeichnet wird, in deutsches Recht übernommen.

Rechtsgrundlagen

Gesetzliche Ebene

EU-Recht

Rechtsgrundlagen

§§ 2 und 4 Fahrpersonalgesetz (FPersG)
§ 11 ff. Fahrpersonalverordnung (FPersV)

Inhalte des Registers

Qualität

Die Produktion der Fahrtenschreiberkarten erfolgt zentral in der Personalisierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Im Rahmen der Produktion werden die jeweils erforderlichen Daten zu den unterschiedlichen Fahrtenschreiberkarten in das Fahrtenschreiberkartenregister geschrieben und dort gespeichert. Es ist also von einem vollständigen Datenbestand auszugehen.

Gleichwohl werden im Rahmen der Mitteilungsverarbeitung die übermittelten Datensätze fachlich auf Plausibilitäten geprüft, z. B. vollständige und korrekte Angaben der Personendaten. Diese Prüfungen entbinden die Fahrerlaubnisbehörden jedoch nicht von ihrer Verantwortung, daher werden diese in vielen Fällen vergleichbare Prüfungen in ihren Verfahren implementiert haben.

Periodizität und Aktualität

Die im Fahrtenschreiberkartenregister erfassten Daten werden im Rahmen der Personalisierung direkt übermittelt. Aktualisierungen erfolgen lediglich bei Ersatz- oder Erneuerungsbestellungen.

Gemäß § 13 FPersV werden die im Fahrtenschreiberkartenregister gespeicherten Daten fünf Jahre nach Ablauf der Gültigkeit gelöscht.

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Bund

Ressort

Datenhaltende Stellen

Zuständigkeiten

Das Fahrtenschreiberkartenregister wird beim KBA geführt.

Öffentliche Datenbereitstellung

Kein

Nicht-öffentlicher Datenzugang

Die im Fahrtenschreiberkartenregister gespeicherten Daten dürfen an die hierfür zuständigen Behörden und Stellen durch Abruf im automatisierten Verfahren übermittelt werden, soweit dies erforderlich ist: für Verwaltungsmaßnahmen auf Grund der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 oder darauf beruhender Rechtsvorschriften, für Verkehrs- oder Grenzkontrollen sowie für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten.

Die im Fahrtenschreiberkartenregister über Fahrerkarten und Werkstattkarten gespeicherten Daten dürfen an die hierfür zuständigen Behörden und Stellen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder den Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum durch Abruf im automatisierten Verfahren übermittelt werden, soweit dies erforderlich ist:

  • für Verwaltungsmaßnahmen auf Grund der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 oder darauf beruhender Rechtsvorschriften,
  • für Verkehrskontrollen,
  • zur Verfolgung von Zuwiderhandlungen gegen Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Straßenverkehrs oder
  • zur Verfolgung von Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen.

Datenlieferungen (eingehend/ ausgehend)

Eintragungen ins Fahrtenschreiberkartenregister werden durch die zuständigen Stellen im automatisierten Verfahren vorgenommen.
Die im Register gespeicherten Daten werden von den zugriffsberechtigten Behörden und Stellen im automatisierten Verfahren abgerufen.

Verwendung der Registerdaten

Das Kraftfahrt-Bundesamt veröffentlicht jährlich auf Basis des Registers eine Statistik zu Fahrtenschreiberkarten.
Die Eintragungen in das Fahrtenschreiberkartenregister dienen zur Kontrolle, welche Karten im Besitz von Personen, Unternehmen oder Kontrollbehörden sind.

Open Data-Tauglichkeit (Wert)

Nein

Open Data-Tauglichkeit

Aufgrund von Ausnahmetatbeständen nach § 12a EGovG (Schutz personenbezogener Daten) ist der Datenbestand nicht Open Data-tauglich. Aggregierte Informationen des Datenbestandes werden online als Open Data bereitgestellt.

Technische Informationen

Schnittstellen (Werte)

Schnittstellen

Die Datenübermittlung über das TCP/IP-Protokoll von und zu den zentralen Registern des Kraftfahrt-Bundesamtes per File-Transfer sowie die Nutzung der Online-Dialogverfahren des KBA erfolgt auf Basis der jeweils gültigen Datenübermittlungsstandards.

Die Nutzung der Online-Dialogverfahren des KBA ist über das NdB-Verbindungsnetz mit dem Protokoll HTTPS in Verbindung mit clientseitigen Zertifikaten möglich.

Standards zur Datenhaltung (Werte)

Standards zum Datenaustausch (Werte)

Standards zum Datenaustausch

Datenfernübertragung durch Direkteinstellung (§ 53 StVG - verpflichtend elektronisch).

Zum Datenaustausch mit der öffentlichen Verwaltung wird der XKfz-Standard genutzt.

Fachanwendungen & Anbieter

Die Fahrtenschreiberkartenregister-Verfahren können von Externen auch über die Portalseite des Kraftfahrt-Bundesamtes angesprochen und genutzt werden.

Dafür sind vorher Zugriffsberechtigungen mit Benutzername und Kennwort erforderlich.

Verwaltungsdaten-Informationsplattform
Kontakt
Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Deutschland
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