Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege
Informationsobjekt-ID:403
Kategorie:Objekte
Allgemeines
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Beschreibung
Pflegebedürftige haben im Rahmen des § 40 SGB XI unter anderem Anspruch auf Pflegehilfsmittel, die zur Erleichterung der Durchführung pflegerischer Maßnahmen beitragen, soweit diese Pflegehilfsmittel helfen, eine Überforderung der Pflegenden oder des Pflegenden oder der Pflegebedürftigen oder des Pflegebedürftigen zu verhindern.
Zu den Pflegehilfsmitteln zur Erleichterung der Pflege gehören Pflegebetten, Pflegebettenzubehör, Einlegerahmen zur Pflegeerleichterung, spezielle Pflegebetttische/-schränke, Sitzhilfen zur Pflegeerleichterung, Rollstühle mit Sitzkantelung, Positionierungshilfen, Treppenfahrzeuge und Rampensysteme .
Merkmale
Hilfsmittelpositionsnummer
Artikelnummer
Produktbezeichnung
Hersteller
Aufnahmedatum
Änderungsdatum
Produkt-Details