Pflegehilfsmittel zur Körperpflege / Hygiene und zur Linderung von Beschwerden
Informationsobjekt-ID:404
Kategorie:Objekte
Allgemeines
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Beschreibung
Versicherte im Sinne der §§ 14, 15 SGB XI haben im Rahmen des § 40 SGB XI unter anderem Anspruch auf Pflegehilfsmittel zur Körperpflege und Hygiene, die zur Erleichterung der Pflege dienen oder zur selbständigeren Lebensführung beitragen und auf Pflegehilfsmittel zur Linderung von Beschwerden.
Pflegehilfsmittel zur Körperpflege und Hygiene und zur Linderung von Beschwerden sind Produkte zur Hygiene im Bett sowie Waschsysteme und Lagerungsrollen.
Merkmale
Hilfsmittelpositionsnummer
Artikelnummer
Produktbezeichnung
Hersteller
Aufnahmedatum
Änderungsdatum
Produkt-Details