Agrarwirtschaftliche Betriebe und Unternehmen
Informationsobjekt-ID:503
Kategorie:Wirtschaftlich Tätige
Allgemeines
Zugehöriges Register
Beschreibung
Im zentralen Betriebsregister für die Agrarstatistiken sind nach Art. 97 Absatz 1 Satz 1 AgrStatG agrarwirtschaftliche Betriebe und Unternehmen verzeichnet. Hierzu zählen:
Bodennutzungshaupterhebung:
Betriebe, deren Flächen und Viehbestände mindestens eine der folgenden Grenzen erreichen:
Fünf Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche, zehn Rindern, 50 Schweinen oder zehn Zuchtsauen, 20 Schafen, 20 Ziegen, 1 000 Haltungsplätzen für Geflügel, 0,5 Hektar Hopfenfläche, 0,5 Hektar Tabakfläche, ein Hektar Dauerkulturfläche im Freiland, jeweils 0,5 Hektar Rebfläche, Baumschulfläche oder Obstfläche, 0,5 Hektar Gemüse- oder Erdbeerfläche im Freiland, 0,3 Hektar Blumen- oder Zierpflanzenfläche im Freiland, 0,1 Hektar Fläche unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen, 0,1 Hektar Produktionsfläche für Speisepilze, in Bayern: gemeinschaftlich genutzte Flächen von mindestens fünf Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche.
Zierpflanzenerhebung:
Betriebe, deren Flächen, auf denen Blumen oder Zierpflanzen oder deren jeweilige Jungpflanzen angebaut werden, mindestens 0,3 Hektar im Freiland oder mindestens 0,1 Hektar unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen betragen.
Gemüseerhebung:
Betriebe mit Flächen von mindestens 0,5 Hektar im Freiland oder mindestens 0,1 Hektar unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen, auf denen Gemüse oder Erdbeeren oder deren jeweilige Jungpflanzen angebaut werden.
Speisepilzerhebung:
Betriebe mit Produktionsflächen für Speisepilze von mindestens 0,1 Hektar.
Baumschulerhebung:
Betriebe mit Baumschulflächen von mindestens 0,5 Hektar; nicht mit einzubeziehen sind Pflanzgärten in Forstbetrieben.
Baumobstanbauerhebung:
Betriebe, deren Baumobstflächen mindestens 0,5 Hektar betragen.
Strauchbeerenerhebung:
Betriebe mit Strauchbeerenflächen von mindestens 0,5 Hektar im Freiland oder mindestens 0,1 Hektar unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen.
Erhebungen über die Viehbestände:
Betriebe mit Tierbeständen, die für die jeweilige Tierart mindestens zehn Rinder, 50 Schweine oder zehn Zuchtsauen oder 20 Schafe erreichen.
Agrarstrukturerhebung / Landwirtschaftszählung:
Siehe Bodennutzungshaupterhebung.
Forststrukturerhebung:
Betriebe mit mindestens zehn Hektar Waldfläche.
Ernteerhebung:
Siehe Bodennutzungshaupterhebung.
Erhebung in Unternehmen mit Hennenhaltung:
Unternehmen mit mindestens 3 000 Hennenhaltungsplätzen.
Aquakulturstatistik:
Betriebe, die Aquakultur im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Nummer 25 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 betreiben.
Bestandserhebung der Weinstatistik:
Betriebe, die in der Weinbaukartei erfasst sind, soweit sie zum Berichtszeitpunkt über einen Weinbestand von mindestens 100 Hektolitern verfügen.
Unternehmen, die Wein und Traubenmost zum Verkauf herstellen, soweit sie zum Berichtszeitpunkt über einen Weinbestand von mindestens 100 Hektolitern verfügen.
Unternehmen des Großhandels mit Wein und Traubenmost, soweit sie zum Berichtszeitpunkt über einen Weinbestand von mindestens 100 Hektolitern verfügen.
Erhebung in forstlichen Erzeugerbetrieben:
Betriebe, die Rohholz erzeugen.