Zentrales Betriebsregister Agrarstatistiken (zeBRA)
Register-ID:209
Redaktioneller Stand:18.06.2025
Allgemeines
Beschreibung
Im zentralen Betriebsregister für die Agrarstatistiken (zeBRA) werden alle agrarwirtschaftlichen Betriebe und Unternehmen geführt, die zu bestimmten im Agrarstatistikgesetz (AgrStatG) geregelten Statistiken auskunftspflichtig sind.
Zweck und Zielsetzung der Registerführung
Das zeBRA dient der Vorbereitung und Unterstützung der Erhebungsprozesse für die Agrarstatistiken. Es listet agrarwirtschaftliche Betriebe und Unternehmen (Brütereien, Geflügelschlachtereien, Legehennenhalter, Weinerzeuger), die zu bestimmten Erhebungen nach dem Agrarstatistikgesetz auskunftspflichtig sind. Im Register werden zu diesen Einheiten Merkmale geführt, die laufend durch Erhebungen oder Verwaltungsdaten dezentral in den Statistischen Landesämtern aktualisiert und gepflegt werden. Die Daten des Registers können zur Feststellung und zum Nachweis der Erhebungseinheiten, zur Ziehung von Stichproben, zur Aufstellung von Rotationsplänen, zur Begrenzung der Belastung zu Befragender, zum Versand der Erhebungsunterlagen, zur Eingangskontrolle und zu Rückfragen bei den Befragten, zur Durchführung von Erhebungen im Fortschreibeverfahren, zur Überprüfung der Ergebnisse auf ihre Richtigkeit, zur Hochrechnung bei Stichproben und zur agrarstatistischen Auswertung verwendet werden.
Kontext der Registerführung und -nutzung
Der politische Kontext des zeBRA lässt sich aus aus vielen Perspektiven ableiten:
1. Die rechtliche Grundlage: Agrarstatistikgesetz
Das zeBRA basiert auf dem Agrarstatistikgesetz (AgrStatG), einem Bundesgesetz, das die Grundlage für die amtliche Agrarstatistik in Deutschland bildet. Es verpflichtet bestimmte Betriebe zur Auskunft, um:
die Landwirtschaftspolitik datengestützt steuern zu können,
die EU-rechtlichen Berichtspflichten (z. B. an Eurostat) zu erfüllen,
Fördermaßnahmen zielgerichtet gestalten zu können.
2. Das Ziel: Evidenzbasierte Agrarpolitik
Politik braucht verlässliche Daten, um Entscheidungen zu treffen. Das Register ist ein Instrument für eine evidenzbasierte Agrar- und Umweltpolitik, z. B. bei Fragen wie:
Wie viele landwirtschaftliche Betriebe gibt es noch?
Wo sind welche Tierhaltungsformen verbreitet?
Wie entwickeln sich die Strukturen im Weinbau?
3. EU-Anforderungen und Harmonisierung
Deutschland ist als EU-Mitglied verpflichtet, regelmäßig Daten an Eurostat zu liefern. Das zeBRA erleichtert:
die Harmonisierung der Agrardaten auf europäischer Ebene,
die Vergleichbarkeit zwischen Mitgliedsstaaten,
die Umsetzung von EU-Verordnungen wie der Integrated Farm Statistics (IFS).
4. Datenschutz und Transparenz
Das Register berührt sensible Daten landwirtschaftlicher Betriebe. Daher:
wird großer Wert auf Datensicherheit gelegt,
erfolgt die Verarbeitung dezentral durch die Statistischen Landesämter,
gelten klare gesetzliche Regelungen zur Datenverwendung und Zweckbindung.
5. Entlastung der Betriebe
Politisch gewollt ist auch die Reduzierung der Belastung der Landwirte. Das Register dient dazu, Mehrfachbefragungen zu vermeiden und:
Stichproben effizient zu ziehen,
gezielte Befragungen zu ermöglichen,
Erhebungsfrequenzen sinnvoll zu rotieren.
6. Digitalisierung und Modernisierung der Verwaltung
Das zeBRA steht auch im Kontext der Verwaltungsmodernisierung und des E-Governments:
Es unterstützt die Digitalisierung der Statistikprozesse.
Es fördert eine effizientere staatliche Datenerhebung.
Absehbare Entwicklung, geplanter Ausbau
Das zeBRA wird aktuell von einer Client-Server-Anwendung auf eine Web-Client-Anwendung umgestellt. Das Projekt wird voraussichtlich Ende des Jahres 2024 abgeschlossen werden. Im Rahmen dieses Projektes wird der Adressänderungsworkflow und eine Schnittstelle zum Geokodierungsdienst eingebunden.
Das AGRAR-VDM wird zukünftig um weitere Verwaltungsdatenquellen erweitert.
Inhalte des Registers
Qualität
Im Register sind alle agrarwirtschaftlichen Betriebe und Unternehmen verzeichnet, die zu bestimmten im AgrStatG geregelten Statistiken auskunftspflichtig sind. Dadurch, dass das Register und seine Merkamle sowohl durch die Rückläufe aus den zahlreichen Erhebungen als auch durch Verwaltungsdaten laufend aktualisiert werden, existieren keine Lücken. Plausibilisierungen finden im Fachverfahren AGRA2010 statt, bevor die Daten aus Erhebungen in das Register eingespielt werden.
Periodizität und Aktualität
Es finden über das Jahr hinweg mehrere Erhebungen statt, mit denen das Register aktualisiert wird. Lieferungen von Verwaltungsdaten, wie etwa den Daten der SVLFG, der HI-Tier-Datenbank oder Daten der InVeKoS-Stellen werden einmal jährlich zur Aktualisierung des Registers herangezogen.
Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)
Administrative Registerführung
Vergleichbare Verwaltungsebene
Bund
Ressort
Datenhaltende Stellen
Zuständigkeiten
Die Statistischen Ämter der Länder sind für die Führung einheitlicher Betriebsregister im Bereich der Bodennutzungshaupterhebung (mit Ausnahme der Flächenerhebung), der Erhebung über Viehbestände, der Strukturerhebungen in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, der Ernteerhebung, der Erhebung in Unternehmen mit Hennenhaltung, der Aquakulturstatistik, der Erhebung der Weinerzeugung und der Erhebung in forstlichen Erzeugerbetrieben zuständig. Das Statistische Bundesamt ist für die Führung des Betriebsregisters im Bereich der Erhebung in Brütereien und Geflügelschlachtereien zuständig.
Die technische Registerführung wird vom Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID) durchgeführt.
Öffentliche Datenbereitstellung
Kein
Öffentlicher Datenzugang
Das zeBRA ist nicht öffentlich zugänglich.
Nicht-öffentlicher Datenzugang
Das Statistische Bundesamt und die Statistischen Ämter der Länder sind zum Zugriff auf das Register berechtigt.
Datenlieferungen (eingehend/ ausgehend)
Eingehend: Daten aus Erhebungen werden aus dem Fachverfahren online übermittelt. Verwaltungsdaten werden in das AGRAR-VDM eingelesen.
Ausgehend: die StLÄ haben die Möglichkeit Registerauszüge zu erstellen und diese per DVE zu versenden.
Technische Informationen
Schnittstellen
Das zeBRA beinhaltet aktuell Schnittstellen zu den Eingangskontrollsystemen und der Fachanwendungen der Agrarstatistiken.
Fachanwendungen & Anbieter
Das zeBRA verfügt über Schnittstellen zur Fachanwendung AGRA2020 und dem Fachverfahren ERNTE.
Bezug zur amtlichen Statistik
Nutzungen des Datenbestands
- Agrarstrukturerhebung (ASE) (EVAS 41121)
- Gemeinschaftliche Agrarstrukturerhebung (EG-ASE) (EVAS 41123)
- Landwirtschaftszählung - Haupterhebung (EVAS 41141)
- Allgemeine Zierpflanzenerhebung (EVAS 41213)
- Erhebung über Speisepilze (EVAS 41214)
- Gemüseerhebung (EVAS 41215)
- Baumschulerhebung (EVAS 41221)
- Baumobstanbauerhebung (EVAS 41231)
- Erhebung über Strauchbeeren (EVAS 41232)
- Ernte- und Betriebsberichterstattungen (EBE): Feldfrüchte und Grünland (einschließlich Anbauflächen und Vorräte) (EVAS 41241)
- Ernte- und Betriebsberichterstattungen (EBE): Baumobst (EVAS 41243)
- Ernte- und Betriebsberichterstattungen (EBE): Reben und Weinmost (EVAS 41244)
- Besondere Ernte- und Qualitätsermittlung (EVAS 41246)
- Prüfung einer methodisch angepassten Ernteertragsabschätzung im statistischen Verbund (SatAgraStat) §72 BStatG (EVAS 41247)
- Holzeinschlagsstatistik (Erhebung in forstlichen Erzeugerbetrieben) (EVAS 41261)
- Bodennutzungshaupterhebung (EVAS 41271)
- Viehbestandserhebung Schweine (EVAS 41313)
- Viehbestandserhebung Schafe (EVAS 41314)
- Geflügelstatistik: Erhebung in Unternehmen mit Legehennenhaltung (EVAS 41323)
- Erhebung über die Erzeugung in Aquakulturbetrieben (EVAS 41362)
- Preiserhebung in Aquakulturbetrieben (EVAS 41363)