Bewachungsunternehmen

Informationsobjekt-ID:566

Kategorien:Wirtschaftlich Tätige

Bewachungsunternehmen

Informationsobjekt-ID:566

Kategorie:Wirtschaftlich Tätige

Allgemeines

Beschreibung

Unternehmen, die Bewachungsaufgaben auf Seeschiffen seewärts der Begrenzung der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone wahrnehmen wollen (§ 2 Abs. 1 Seeschiffbewachungsverordnung).

Zugelassene Bewachungsunternehmen werden nur dann im Register geführt bzw. auf der Internetseite des BAFA veröffentlicht (Liste zugelassener Unternehmen), wenn diese zuvor zugestimmt haben. Die Angaben für die Veröffentlichung sind somit immer freiwillig. Die Angabe im Rahmen des Zulassungsantrags ist jedoch verpflichtend.

Merkmale

Verwaltungsdaten-Informationsplattform
Kontakt
Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Deutschland
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