Eltern (1 und 2)
Informationsobjekt-ID:663
Kategorie:Personen
Allgemeines
Zugehöriges Register
Beschreibung
Bei der Beurkundung einer vertraulichen Geburt entfallen Angaben zu den Eltern des Kindes (§ 21 Abs. 2a PStG).
Merkmale
Familienrechtliche Bezeichnung
Familienname
Ausländische Namensart des Familiennamens
Geburtsname
Ausländische Namensart des Geburtsnamens
Vorname
Ausländische Namensart des Vornamens
Geschlecht
Religion
Geburtsdatum
Geburtsort
Nähere Kennzeichnung des Ortes
Staat der Geburt
Staatsangehörigkeit
Identität nicht nachgewiesen
Registerbehörde
Behördenname
Registernummer