Firmen des Handelsregisters B
Informationsobjekt-ID:805
Kategorie:Wirtschaftlich Tätige
Allgemeines
Zugehöriges Register
Beschreibung
In die Abteilung B des Handelsregisters (HRB) werden die Kapitalgesellschaften eingetragen: Aktiengesellschaften, SE, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, inländische Zweigniederlassungen von Kapitalgesellschaften mit Hauptniederlassung im Ausland.
Neben der Eintragung der einzelnen Merkmale werden dort auch die sich jeweils darauf beziehenden Änderungen und Löschungen eingetragen.
Merkmale
Firma keyboard_arrow_down
- Merkmal-ID
- 8907
- Beschreibung
- Eingetragen wird die Firma der Kapitalgesellschaft, unter der sie ihre Geschäfte betreibt. Sie muss zur Kennzeichnung geeignet sein, Unterscheidungskraft besitzen und darf keine Angaben enthalten, die geeignet sind, über geschäftliche Verhältnisse irrezuführen. Je nach Rechtsform muss in der Firma eine Bezeichnung wie z. B. Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien oder eine allgemein verständliche Abkürzung enthalten sein. Bei Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit soll die Firma den Sitz des Vereins erkennen lassen und in der Firma oder in einem Zusatz ausdrücken, dass Versicherung auf Gegenseitigkeit betrieben wird.
- Pflichtangabe
- Verpflichtend
Sitz, Niederlassung keyboard_arrow_down
- Merkmal-ID
- 8928
- Beschreibung
- Eingetragen wird der Ort der Niederlassung bzw. der Sitz.
- Pflichtangabe
- Verpflichtend
Inländische Geschäftsanschrift keyboard_arrow_down
- Merkmal-ID
- 8947
- Beschreibung
- Bei einer Aktiengesellschaft, SE, Kommanditgesellschaft auf Aktien oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird die inländische Geschäftsanschrift eingetragen.
- Pflichtangabe
- Verpflichtend
Empfangsberechtigte Person keyboard_arrow_down
- Merkmal-ID
- 8967
- Beschreibung
- Ist eine empfangsberechtigte Person bestellt worden, wird diese in das Handelsregister mit Familiennamen und Vornamen oder ihrer Firma und Rechtsform sowie der inländischen Anschrift eingetragen.
- Pflichtangabe
- Verpflichtend
Zweigniederlassungen keyboard_arrow_down
- Merkmal-ID
- 8987
- Beschreibung
- Eingetragen werden die Errichtung oder Aufhebung von Zweigniederlassungen unter Angabe des Ortes einschl. der Postleitzahl und, falls der Firma für eine Zweigniederlassung ein Zusatz beigefügt ist, unter Angabe dieses Zusatzes.
- Pflichtangabe
- Verpflichtend
Gegenstand des Unternehmens keyboard_arrow_down
- Merkmal-ID
- 9007
- Beschreibung
- Der Gegenstand des Unternehmens wird bei Kapitalgesellschaften in das Handelsregister eingetragen. Er bestimmt den sachlichen Bereich, in welchem die Gesellschaft tätig werden soll. Der Gegenstand ist konkret und individuell anzugeben, sodass der Schwerpunkt der Gesellschaftstätigkeit für die beteiligten Kreise hinreichend erkennbar wird.
- Pflichtangabe
- Verpflichtend
Grund- oder Stammkapital keyboard_arrow_down
- Merkmal-ID
- 9029
- Beschreibung
- Angegeben werden bei Aktiengesellschaften, bei einer SE oder bei Kommanditgesellschaften auf Aktien die jeweils aktuelle Höhe des Grundkapitals, bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung die Höhe des Stammkapitals und bei Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit die Höhe des Gründungsfonds.
- Pflichtangabe
- Verpflichtend
Allgemeine Vertretungsregelung keyboard_arrow_down
- Merkmal-ID
- 9049
- Beschreibung
- Anzugeben ist die nach der Satzung oder dem Gesellschaftsvertrag geltende allgemeine Regelung zur Vertretung des Rechtsträgers durch die Mitglieder des Vorstands, das Leitungsorgan, die geschäftsführenden Direktoren, die persönlich haftenden Gesellschafter, bei Kreditinstituten die gerichtlich bestellten vertretungsbefugten Personen, die Geschäftsführer oder die Abwickler oder Liquidatoren.
- Pflichtangabe
- Verpflichtend
Besondere Vertretungsbefugnis keyboard_arrow_down
- Merkmal-ID
- 9070
- Beschreibung
- Hier wird bei der jeweiligen Person eine von der allgemeinen Vertretungsregelung abweichende Vertretungsbefugnis vermerkt.
- Pflichtangabe
- Verpflichtend
Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte keyboard_arrow_down
- Merkmal-ID
- 9092
- Beschreibung
- Eingetragen werden jeweils mit Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnort oder ggf. mit Firma, Rechtsform, Sitz oder Niederlassung: bei Aktiengesellschaften und Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit die Mitglieder des Vorstands und ihre Stellvertreter (bei Aktiengesellschaften unter besonderer Bezeichnung des Vorsitzenden), bei einer SE die Mitglieder des Leitungsorgans und ihre Stellvertreter (unter besonderer Bezeichnung ihres Vorsitzenden) oder die geschäftsführenden Direktoren, bei Kommanditgesellschaft auf Aktien die persönlich haftenden Gesellschafter, bei Kreditinstituten die gerichtlich bestellten vertretungsbefugten Personen, bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung die Geschäftsführer und ihre Stellvertreter oder die Abwickler oder Liquidatoren unter der Bezeichnung als solche.Ferner werden hier jeweils mit Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnort unter Angabe ihrer Befugnisse vermerkt: bei ausländischen Versicherungsunternehmen die nach § 68 Abs. 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes bestellten Hauptbevollmächtigten, bei einer Zweigstelle eines Unternehmens mit Sitz in einem anderen Staat, die Bankgeschäfte in dem in § 1 Abs. 1 des Gesetzes über das Kreditwesen bezeichneten Umfang betreibt, die nach § 53 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes über das Kreditwesen bestellten Geschäftsleiter oder bei einer Zweigniederlassung einer Aktiengesellschaft, SE oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz im Ausland die ständigen Vertreter nach § 13e Abs. 2 Satz 5 Nr. 3 des Handelsgesetzbuchs.
- Pflichtangabe
- Verpflichtend
Prokura keyboard_arrow_down
- Merkmal-ID
- 9115
- Beschreibung
- Sind Prokuristen bestellt, werden diese aufgrund einer Anmeldung durch die Vertretungsberechtigten mit ihrem Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnort der Prokuristen einschließlich des Umfangs der Prokura (Einzel- / Gesamtprokura, Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB, Befugnis zur Belastung und Veräußerung von Grundstücken) in das Handelsregister eingetragen.
- Pflichtangabe
- Verpflichtend
Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag keyboard_arrow_down
- Merkmal-ID
- 9138
- Beschreibung
- Eingetragen wird unter dem Buchstaben a) die Rechtsform und der Tag der Erstellung und jeder Änderung der Satzung bzw. des Gesellschaftsvertrages.
- Pflichtangabe
- Verpflichtend
Sonstige Rechtsverhältnisse keyboard_arrow_down
- Merkmal-ID
- 9160
- Beschreibung
- Eingetragen werden unter dem Buchstaben b) die sonstigen Rechtsverhältnisse; diese können sein: die besonderen Bestimmungen der Satzung oder des Gesellschaftsvertrages über die Zeitdauer der Gesellschaft oder des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit, eine Eingliederung einschließlich der Firma der Hauptgesellschaft sowie das Ende der Eingliederung, sein Grund und sein Zeitpunkt, das Bestehen und die Art von Unternehmensverträgen einschließlich des Namens des anderen Vertragsteils, beim Bestehen einer Vielzahl von Teilgewinnabführungsverträgen alternativ anstelle des Namens des anderen Vertragsteils eine Bezeichnung, die den jeweiligen Teilgewinnabführungsvertrag konkret bestimmt, außerdem die Änderung des Unternehmensvertrages sowie seine Beendigung unter Angabe des Grundes und des Zeitpunktes, die Auflösung, die Fortsetzung und die Nichtigkeit der Gesellschaft oder des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit, Eintragungen nach dem Umwandlungsgesetz und nach dem Sanierungs- und Abwicklungsgesetz, das Erlöschen der Firma, die Löschung einer Aktiengesellschaft, SE, Kommanditgesellschaft auf Aktien, Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit sowie Löschungen von Amts wegen, das Bestehen eines bedingten Kapitals unter Angabe des Beschlusses der Hauptversammlung und der Höhe des bedingten Kapitals, das Bestehen eines genehmigten Kapitals unter Angabe des Beschlusses der Hauptversammlung oder Gesellschafterversammlung, der Höhe des genehmigten Kapitals und des Zeitpunktes, bis zu dem die Ermächtigung besteht, bei Investmentaktiengesellschaften mit variablem Kapital das in der Satzung festgelegte Mindestkapital und Höchstkapital, der Beschluss einer Übertragung von Aktien gegen Barabfindung (§ 327a des Aktiengesetzes) unter Angabe des Tages des Beschlusses, der Abschluss eines Nachgründungsvertrages unter Angabe des Zeitpunktes des Vertragsschlusses und des Zustimmungsbeschlusses der Hauptversammlung sowie der oder die Vertragspartner der Gesellschaft, bei Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit der Tag, an dem der Geschäftsbetrieb erlaubt worden ist.
- Pflichtangabe
- Verpflichtend
Tag der Eintragung keyboard_arrow_down
- Merkmal-ID
- 9181
- Beschreibung
- Bei jeder Eintragung ist der Tag der Eintragung anzugeben.
- Pflichtangabe
- Verpflichtend