Seeschiffe
Informationsobjekt-ID:808
Kategorie:Objekte
Allgemeines
Zugehöriges Register
Beschreibung
Seeschiffe, deren Rumpflänge, gemessen zwischen den äußersten Punkten des Vorstevens und des Hinterstevens, 15 Meter übersteigt müssen, eingetragen werden. Für kleinere Schiffe kann eine Eintragung auf Antrag erfolgen.
Merkmale
Name des Schiffes
Gattung des Schiffes
Hauptbaustoff
Heimathafen bzw. Registerhafen
Jahr des Stapellaufs
Bauwerft
Schiffsidentifikationsnummer (IMO-Nummer)
Unterscheidungssignal
Ergebnisse der amtlichen Vermessung
Leistung des Antriebs
Datum der Eintragung
Eintragung zur Löschung
Eigentümer
Rechtsgrund für den Erwerb des Eigentums
Die Grundlage der Eintragung
Angabe zu Verzicht auf das Eigentum
Übertragung einer Schiffspart
Schutzvermerke
Vormerkungen, Widersprüche und Beschränkungen
Die das Recht zur Führung der Bundesflagge begründende Tatsachen
Korrespondenzreeder
Zeitraum, während dessen das Recht zur Führung der Bundesflagge nicht ausgeübt werden darf