Prüfer
Informationsobjekt-ID:831
Kategorie:Personen
Allgemeines
Zugehöriges Register
Beschreibung
Prüferkonten dienen ausschließlich dem Zugang von Prüfstellen zum Unionsregister. Auf diesen Konten können keine Berechtigungen gehalten werden. Nur akkreditierte Prüfstellen können ein Prüferkonto im Unionsregister eröffnen. Anlagen- oder Luftfahrzeugbetreiber müssen ihrem Konto eine Prüfstelle zuordnen. Diese Zuordnung muss dann von der Prüfstelle bzw. deren kontobevollmächtigten Personen im Unionsregister bestätigt werden. Erst wenn dies erfolgt ist, kann die Prüfstelle bei den entsprechenden Anlagen- und Luftfahrzeugbetreiberkonten die geprüften Emissionen im Unionsregister eintragen beziehungsweise bestätigen.
Merkmale
Kontokennung
Kontotyp
Datum der Kontoeröffnung
Datum der Kontoschließung
Verpflichtungszeitraum
Kontoinhaber-Kennung
Name
Kontoname
Land
Region oder Bundesland des Kontoinhabers
Stadt
Postleitzahl
Registrierungsnummer des Unternehmens des Kontoinhabers
Telefonnummer
E-Mail-Adresse
Geburtsdatum
Geburtsort
Art des Ausweisdokuments
Nummer des Ausweisdokuments
Ausweisdokument gültig bis
MwSt.-Nr. mit Landescode