Prüfer

Informationsobjekt-ID:831

Kategorien:Personen

Prüfer

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Kategorie:Personen

Allgemeines

Zugehöriges Register

Emissionshandelsregister

Beschreibung

Prüferkonten dienen ausschließlich dem Zugang von Prüfstellen zum Unionsregister. Auf diesen Konten können keine Berechtigungen gehalten werden. Nur akkreditierte Prüfstellen können ein Prüferkonto im Unionsregister eröffnen. Anlagen- oder Luftfahrzeugbetreiber müssen ihrem Konto eine Prüfstelle zuordnen. Diese Zuordnung muss dann von der Prüfstelle bzw. deren kontobevollmächtigten Personen im Unionsregister bestätigt werden. Erst wenn dies erfolgt ist, kann die Prüfstelle bei den entsprechenden Anlagen- und Luftfahrzeugbetreiberkonten die geprüften Emissionen im Unionsregister eintragen beziehungsweise bestätigen.

Merkmale

Verwaltungsdaten-Informationsplattform
Kontakt
Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Deutschland
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