Emissionshandelsregister
Register-ID:167
Redaktioneller Stand:05.02.2021
Allgemeines
Beschreibung
Das Europäische Emissionshandelssystem (EU-ETS) ist das zentrale Klimaschutzinstrument, um klimaschädliche Treibhausgasemissionen von Energie- und Industrieanlagen sowie des innereuropäischen Luftverkehrs kosteneffizient in der Europäischen Union (EU) zu reduzieren. Mit dem EU-ETS werden etwa 40 Prozent der gesamten Treibhausgasemissionen der EU erfasst. Das Emissionshandelssystem ist europaweit einheitlich geregelt und umgesetzt. Es basiert auf handelbaren Emissionsberechtigungen, mit denen die maximale Emissionsmenge insgesamt für alle Teilnehmer in den einbezogenen Branchen festgelegt wird.
Im Unionsregister haben alle 28 Mitgliedstaaten der EU sowie Island, Norwegen und Liechtenstein eigene Bereiche, in denen sie die in ihrer Zuständigkeit befindlichen Konten verwalten. Die Verantwortung für die Entwicklung und den Betrieb des Registers liegt zentral bei der Europäischen Kommission. Die Verwaltung der Konten erfolgt durch die jeweiligen Mitgliedstaaten indem sie Kontoanträge bearbeiten, erforderliche Nachweise zur Kontoeröffnung prüfen und auch Ansprechpartner der Nutzer bei auftretenden Fragen sind. In Deutschland ist hierfür die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt verantwortlich.
Das Register ist unterteilt in einen EU-ETS Bereich sowie einen Bereich für die jeweiligen nationalen Kyoto-Register. Die Unterscheidung der Bereiche beruht hauptsächlich auf den dort zum Handel zugelassenen Zertifikatstypen.
Insgesamt unterliegen dem Europäischen Emissionshandel rund 11.000 stationäre Anlagen sowie Luftfahrzeugbetreiber, die Flüge innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) durchführen. Bis 2023 werden zunächst nur innereuropäische Flüge mit Starts und Landungen im EWR einbezogen.
Zweck und Zielsetzung der Registerführung
Das Register ist ausdrücklich keine Handelsplattform, auf der Angebot und Nachfrage vermittelt werden. Es ist ein elektronisches Verzeichnis, in dem der Besitz von Emissionszertifikaten auf Konten erfasst wird. Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt veröffentlicht jährlich eine aktuelle Liste der emissionshandelspflichtigen, stationären Anlagen in Deutschland. Spätestens bis zum 31. März des auf das Berichtsjahr folgenden Jahres senden die Anlagenbetreiber den elektronischen Emissionsbericht, der die Überwachung und Berechnung der Emissionsmengen dokumentiert, an die DEHSt. Die Angaben im Emissionsbericht sind jeweils von unabhängigen, akkreditierten Prüfstellen verifiziert. Der Anlagenbetreiber muss bis zum 30. April eine Anzahl an Emissionsberechtigungen abgeben, die der Emissionsmenge der Anlage im Vorjahr entspricht. Die im Bericht der DEHSt und der Anlagenliste verwendete Datengrundlage wird jeweils Anfang Mai erstellt.
Weiterhin dienen die Konten der Durchführung von Transaktionen von Zertifikaten, sowie zum Nachweis der Erfüllung der europäischen und einzelstaatlichen Minderungsverpflichtungen entsprechend dem Kyoto-Protokoll.
Absehbare Entwicklung, geplanter Ausbau
Auf Grundlage des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) soll ab 2021 ein nationales Emissionshandelssystem (nEHS) eingeführt werden, welches die Inverkehrbringer von allen grundsätzlich auf dem Markt gebräuchlichen CO2-Emissionen verursachenden Brennstoffen einbezieht. Ein eigener Antrag auf Kontoerstellung kann entfallen, wenn bereits alle nötigen Daten in aktueller Form in einem von der DEHSt verwalteten EU-ETS Konto vorliegen.
Internetauftritt, Quellen
Rechtsgrundlagen
Gesetzliche Ebene
EU-Recht
Rechtsgrundlagen
Inhalte des Registers
Qualität
Betreiber von Anlagen, im Sinne des TEHG, sowie die Anlagen selbst werden vollständig im Register erfasst. Andere Akteure, wie z. B. Prüfstellen oder Händler von Emissionsberechtigungen, werden nur erfasst, wenn dies für die Ausübung ihrer Tätigkeit notwendig ist.
Bei Antragstellung zur Eröffnung eines Kontos werden die Angaben durch die DEHSt geprüft. Bei Mängeln kann ein Antrag abgelehnt werden.
Periodizität und Aktualität
Innerhalb von 20 Arbeitstagen nach Erhalt der vollständigen Angaben eröffnet die DEHSt im Unionsregister für jeden Antragsteller ein Konto oder sie teilt dem angehenden Kontoinhaber gemäß mit, dass die Kontoeröffnung abgelehnt wird.
Alle Kontoinhaber teilen dem nationalen Verwalter innerhalb von zehn Arbeitstagen jede Änderung der Kontoangaben mit. Darüber hinaus bestätigen Kontoinhaber der DEHSt bis zum 31. Dezember jedes Jahres, dass ihre Kontoangaben nach wie vor vollständig, aktuell, richtig und exakt sind.
Mindestens einmal alle drei Jahre überprüft die DEHSt, ob die Kontoangaben nach wie vor vollständig, aktuell, richtig und exakt sind, und fordert den Kontoinhaber auf, etwaige Änderungen gegebenenfalls zu melden. Für Anlagenbetreiberkonten, Luftfahrzeugbetreiberkonten und Prüfstellen findet die Überprüfung mindestens alle fünf Jahre statt.
Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)
Administrative Registerführung
Vergleichbare Verwaltungsebene
EU
Ressort
Datenhaltende Stellen
Zuständigkeiten
Den laufenden Betrieb des Europäischen Emissionshandels stellen die Europäische Kommission und die zuständigen nationalen Behörden sicher. Dabei stellt die Kommission das EU-Emissionshandelsregister zur Verfügung und sie prüft und genehmigt die kostenlosen Zuteilungen in den europäischen Staaten. Die Ausgabe der Berechtigungen erfolgt durch die zuständigen nationalen Stellen.
Als national zuständige Behörde ist die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) für die Verwaltung der deutschen Konten im Unionsregister, die kostenlose Zuteilung von Berechtigungen an deutsche Anlagen- und Luftfahrzeugbetreiber, die Überwachung des Emissionshandels mit allen Regeln und Pflichten für die Anlagen- und Luftfahrzeugbetreiber sowie die Steuerung der deutschen Versteigerungen und vielem mehr verantwortlich. Jährlich im ersten Quartal überprüft die DEHSt die Emissionsberichte der Unternehmen und verwaltet die deutschen Konten im Unionsregister. Sie untersteht der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN).
Öffentliche Datenbereitstellung
Teilweise
Öffentlicher Datenzugang
Einige der Merkmale sind auf dem öffentlichen Teil der EUTL Website einsehbar.
Nicht-öffentlicher Datenzugang
Die Daten können folgenden Stellen zur Verfügung gestellt werden:
- der Polizei oder sonstigen Strafverfolgungs- oder Justizbehörden und Steuerbehörden eines Mitgliedstaats,
- dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung der Europäischen Kommission,
- dem Europäischen Rechnungshof,
- Eurojust,
- den für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zuständigen Behörden,
- den gemäß der „Finanzmarktrichtlinie“ (2014/65/EU) zuständigen Behörden,
- der gemäß der Marktmissbrauchsverordnung (596/2014/EU) zuständigen Behörde,
- der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde,
- der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden,
- den zuständigen nationalen Aufsichtsbehörden,
- den nationalen Verwaltern der Mitgliedstaaten und den zuständigen Behörden gemäß Emissionshandelsrichtlinie (2003/87/EG),
- den gemäß Richtlinie 98/26/EG genannten für Insolvenzverfahren zuständigen Behörden,
- dem Europäischen Datenschutzbeauftragten und den zuständigen nationalen Datenschutzbehörden.
Europol hat einen ständigen Lesezugriff auf die Daten und unterrichtet die EU Kommission regelmäßig über die Verwendung dieser Daten.
Datenlieferungen (eingehend/ ausgehend)
Anlagen- oder Luftfahrzeugbetreiber haben 20 Tage nach Erhalt ihrer jeweils notwendigen Genehmigung ein Konto zu eröffnen und der DEHSt die dafür notwendigen Angaben zu übermitteln.
Händler und Prüfstellen können ein Konto auf Antrag eröffnen.
Die nationalen Verwalter können sich untereinander, sowie dem Zentralverwalter auf EU-Ebene, Daten zur Verfügung stellen. Die betroffenen Personen müssen hierüber unterrichtet werden und haben die Möglichkeit, Einspruch zu erheben. Die DEHSt veröffentlicht jährlich eine Liste mit Angaben zu den emissionshandelspflichtigen, stationären Anlagen in Deutschland.
Technische Informationen
Datenbanken
Technischer Betrieb: Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) beim Umweltbundesamt (UBA)
Schnittstellen (Werte)
Schnittstellen
Die elektronische Kommunikation ist durch das TEHG vorgeschrieben.
Jeder Anwender benötigt ein eigenes Postfach in der virtuellen Poststelle (VPS) der DEHSt. Zur Nutzung dieses Postfaches muss die Java-Software „DEHSt-VPSMail“ der Governikus GmbH & Co. KG genutzt werden. Sie ist eine Client-Anwendung, mit der Daten über einen OSCI (Online Services Computer Interface) Manager von und mit anderen Clients ausgetauscht werden können. OSCI ist der Standard für die sichere Datenübermittlung in Deutschland. DEHSt-VPSMail überträgt die Daten in Form von OSCI-Nachrichten. Dabei werden entsprechend der Rollen Betreiber, Sachverständige, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Landesbehörden jeweils unterschiedliche Clients zur Verfügung gestellt.
Portale
Einsicht in einen Teil der erhobenen Merkmale sowie in abgewickelte Transaktionen sind über das Portal des EUTL möglich.
Bezug zur amtlichen Statistik
Nutzungen des Datenbestands
- Einnahmen und Ausgaben des Staates (EVAS 81311)
- Das Register dient als Datenquelle für die Berechnung der Einnahmen des Staates aus der Versteigerung von CO2-Emissionsrechten in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR).