Suchvermerke

Merkmal-ID:10027

Suchvermerke

Merkmal-ID:10027

Allgemeines

Zugehöriges Register

Ausländerzentralregister

Zugehöriges Informationsobjekt

Weitere Sachverhalte

Beschreibung

Auf Ersuchen einer öffentlichen Stelle zur Erfüllung ihrer Aufgaben wird ein Suchvermerk zur Feststellung des Aufenthalts eines Ausländers / einer Ausländerin im Register gespeichert, wenn sich die betroffene Person zum Zeitpunkt der Anfrage nicht im Geltungsbereich dieses Gesetzes aufhält oder ihr Aufenthaltsort unbekannt ist.
Weiterhin kann auch ein Suchvermerk zur Feststellung anderer Sachverhalte gespeichert werden.
Für Unionsbürger, bei denen eine Feststellung des Nichtbestehens oder des Verlusts des Freizügigkeitsrechts nicht vorliegt, ist ein Suchvermerk nur durch die mit ausländer- oder asylrechtlichen Aufgaben betrauten Behörden und nur zur Durchführung solcher Aufgaben zulässig.

Pflichtangabe

Quelle

Ein Suchvermerk kann durch alle öffentlichen Stellen übermittelt werden.
Ein Suchvermerk zur Feststellung anderer Sachverhalte kann durch die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, den Bundesnachrichtendienst, den militärischen Abschirmdienst oder das Bundeskriminalamt übermittelt werden.
Ein Suchvermerk für Unionsbürger wird durch die mit ausländer- oder asylrechtlichen Aufgaben betrauten Behörden übermittelt.

Verwaltungsdaten-Informationsplattform
Kontakt
Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Deutschland
Seite teilen