Verpflichtungserklärungen
Merkmal-ID:10058
Allgemeines
Zugehöriges Register
Zugehöriges Informationsobjekt
Beschreibung
Es wird erfasst, ob und wann eine Verpflichtungserklärung nach § 66 Absatz 2 AufenthG abgegeben wurde. Weiterhin wird gespeichert, bei welcher Stelle die Erklärung vorliegt.
Pflichtangabe
Quelle
Die Übermittlung erfolgt durch die Ausländerbehörden und die mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betrauten öffentlichen Stellen oder durch die mit grenzpolizeilichen Aufgaben betrauten Behörden.