Übermittlungssperre
Merkmal-ID:10090
Allgemeines
Zugehöriges Register
Zugehöriges Informationsobjekt
Pflichtangabe
Quelle
Die Übermittlung erfolgt durch die für das Asylverfahren zuständige Organisationseinheit im BAMF, die Ausländerbehörden, die Meldebehörden, die Polizeibehörden des Bundes und der Länder als Zeugenschutzdienststellen.