Vorliegen von Pass- oder Personalausweisversagungsgründen
Merkmal-ID:10656
Allgemeines
Merkmalserhebung
Dieses Merkmal wird in den folgenden Gebieten erhoben:
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Dieses Merkmal wird in den folgenden Gebieten erhoben:
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
Zugehöriges Register
Zugehöriges Informationsobjekt
Beschreibung
Es ist die Tatsache angegeben, dass nach den Vorschriften des Passgesetzes Gründe bestehen, die der Ausstellung eines Passes entgegenstehen, oder dass der Pass versagt oder entzogen worden ist. Angegeben ist ferner die Tatsache, dass nach den Vorschriften des Personalausweisgesetzes Gründe bestehen, dass der Personalausweis oder der Vorläufige Personalausweis versagt oder entzogen oder eine Anordnung nach § 6 Abs. 7 des Personalausweisgesetzes getroffen worden ist.