Familienname (vor Eheschließung)
Merkmal-ID:1123
Allgemeines
Merkmalserhebung
Dieses Merkmal wird in den folgenden Gebieten erhoben:
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
Zugehöriges Register
Zugehöriges Informationsobjekt
Beschreibung
Es muss der Familienname vor der Eheschließung beurkundet werden.
Bei angelegten Familienbüchern für Vertriebene und Spätaussiedler durften früher die Namen vor der Eheschließung nicht eingetragen werden. Es mussten die angenommenen Namen in der deutschen Form eingetragen werden. Die Worte "vor der Eheschließung" mussten gestrichen werden. Werden diese Familienbücher nacherfasst, sind die Familiennamen vor der Eheschließung nicht bekannt.
Pflichtangabe
Quelle
Datenabruf aus dem Geburtseintrag / aus dem Eheeintrag der zuvor aufgelösten Ehe oder Lebenspartnerschaft, Geburtsurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtseintrag, ggf. Eheurkunde der zuvor aufgelösten Ehe oder Lebenspartnerschaft, ggf. Namensbescheinigung
Verifizierung
Datenabruf aus dem Geburtseintrag / aus dem Eheeintrag der zuvor aufgelösten Ehe oder Lebenspartnerschaft, Geburtsurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtseintrag, ggf. Eheurkunde der zuvor aufgelösten Ehe oder Lebenspartnerschaft, ggf. Namensbescheinigung