Familienname (vor Eheschließung)

Merkmal-ID:1123

Familienname (vor Eheschließung)

Merkmal-ID:1123

Allgemeines

Merkmalserhebung

Dieses Merkmal wird in den folgenden Gebieten erhoben:
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen

Dieses Merkmal wird in den folgenden Gebieten erhoben:

Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen

Zugehöriges Register

Eheregister

Zugehöriges Informationsobjekt

Ehegatten (1 und 2)

Beschreibung

Es muss der Familienname vor der Eheschließung beurkundet werden.

Bei angelegten Familienbüchern für Vertriebene und Spätaussiedler durften früher die Namen vor der Eheschließung nicht eingetragen werden. Es mussten die angenommenen Namen in der deutschen Form eingetragen werden. Die Worte "vor der Eheschließung" mussten gestrichen werden. Werden diese Familienbücher nacherfasst, sind die Familiennamen vor der Eheschließung nicht bekannt.

Pflichtangabe

Quelle

Datenabruf aus dem Geburtseintrag / aus dem Eheeintrag der zuvor aufgelösten Ehe oder Lebenspartnerschaft, Geburtsurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtseintrag, ggf. Eheurkunde der zuvor aufgelösten Ehe oder Lebenspartnerschaft, ggf. Namensbescheinigung

Verifizierung

Datenabruf aus dem Geburtseintrag / aus dem Eheeintrag der zuvor aufgelösten Ehe oder Lebenspartnerschaft, Geburtsurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtseintrag, ggf. Eheurkunde der zuvor aufgelösten Ehe oder Lebenspartnerschaft, ggf. Namensbescheinigung