Geburtsort
Merkmal-ID:11337
Allgemeines
Zugehöriges Register
Zugehöriges Informationsobjekt
Beschreibung
Das Merkmal enthält bei natürlichen Personen und bei benannten Vertretern einer Vereinigung den Geburtsort. Lässt sich der Geburtsort für den Halter nicht feststellen, ist das Geburtsland anzugeben. Der Geburtsort ist im Zusammenhang mit einer Verfügungsberechtigung, Veräußerungsanzeige sowie Sicherstellung als optionale Angabe möglich.
Pflichtangabe
Quelle
Zulassungsbehörden