Zentrales Fahrzeugregister (ZFZR)

Register-ID:151

Redaktioneller Stand:08.08.2024

Zentrales Fahrzeugregister (ZFZR)

Register-ID:151

Redaktioneller Stand:08.08.2024

Allgemeines

Beschreibung

Das ZFZR speichert alle zum Verkehr zugelassenen Fahrzeuge, denen ein Kennzeichen bzw. Versicherungskennzeichen zugeteilt ist.

Die Übermittlung der Fahrzeug- und Halterdaten erfolgt von den örtlichen Zulassungsbehörden oder im Falle der Versicherungskennzeichen von den Versicherungsunternehmen. Von den Technischen Überwachungsorganisationen werden die Prüfberichte aller durchgeführten Hauptuntersuchungen und Sicherheitsüberprüfungen übermittelt. Daneben werden Suchvermerke (Hinweise auf Diebstahl und sonstiges Abhandenkommen) und Anzeigenvorfälle (Hinweise auf z. B. Nichtbestehen eines Kfz-Versicherungsverhältnisses) in den Datenbestand zu einzelnen Fahrzeugen aufgenommen.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Die im ZFZR gespeicherten Daten werden für die Zulassung und Überwachung von Fahrzeugen genutzt. Ebenso werden die Daten für verschiedene Maßnahmen wie z. B. im Rahmen der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung oder dem -steuerrecht herangezogen. Außerdem werden die Daten für die Erteilung von Auskünften zu Fahrzeugen, Fahrzeugdaten und Fahrzeughaltern herangezogen.

Kontext der Registerführung und -nutzung

Grundlage der Speicherung im ZFZR ist die Datenübermittlung der örtlichen Zulassungsbehörden. Als Zentrales Bundesregister für Kraftfahrzeuge ist das ZFZR über EUCARIS mit anderen EU-Kfz-Registerbehörden vernetzt. Hierüber werden Anfragen und Auskünfte mit den EU-Ländern ausgetauscht.

Absehbare Entwicklung, geplanter Ausbau

Aktuell werden die Zulassungsdaten sowohl im zentralen als auch in den örtlichen Fahrzeugregistern gespeichert. Diese redundante Datenhaltung soll bis 2025 aufgelöst und die Aufgabe allein vom Zentralen Fahrzeugregister wahrgenommen werden.

Die Daten des ZFZR sind als ein für die OZG-Umsetzung relevantes Verwaltungsregister im Registermodernisierungsgesetz identifiziert. Daher wird die steuerliche Identifikationsnummer künftig als zusätzliches eindeutiges Ordnungsmerkmal eingeführt bzw. verwendet, um die Zuordnung und den Abgleich von Datensätzen einer Person im Zusammenhang mit der Erbringung von digitalen Verwaltungsleistungen zu ermöglichen

Rechtsgrundlagen

Gesetzliche Ebene

Bundesrecht

Inhalte des Registers

Qualität

Das ZFZR beinhaltet einen Bestand von rund 67 Millionen zugelassenen Fahrzeugen. Der Abdeckungsgrad beträgt 100 %.

Periodizität und Aktualität

Daten werden unverzüglich übermittelt bei Neuzulassungen, Besitzumschreibungen (zulassungsrechtlich Halterwechsel), Änderungen in den persönlichen Verhältnissen des Halters / der Halterin, Wechsel des Kfz-Versicherungsunternehmens, Außerbetriebsetzungen und bautechnischen Veränderungen von Fahrzeugen.

Parallel zum Zulassungsgeschehen in den örtlichen Zulassungsbehörden wird das ZFZR tagesaktuell geführt. Daten zu zulassungsfreien, aber kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen (z. B. Versicherungskennzeichen) werden binnen 7 Tagen übermittelt.

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Bund

Ressort

Datenhaltende Stellen

Zuständigkeiten

Für die inhaltliche und technische Führung des Zentralen Fahrzeugregisters ist das Kraftfahrt-Bundesamt zuständig.

Öffentliche Datenbereitstellung

Kein

Nicht-öffentlicher Datenzugang

Die Erteilung von Auskünften aus dem ZFZR erfolgt zunächst an Behörden oder sonstige öffentliche Stellen im Inland und zuständige Stellen im Ausland. §§ 35 ff. Straßenverkehrsgesetz (StVG) regelt nähere Übermittlungsvorschriften.

Bürger und Unternehmen können gegen Gebühr einfache Registerauskünfte nach § 39 Abs. 1 StVG oder erweiterte Registerauskünfte nach § 39 Abs. 2 StVG erhalten.

Für den Zugriff auf das Register im Wege eines automatisierten Datenabrufs sind nur die in § 36 StVG genannten Stellen, wie z. B. Zulassungsbehörden, Polizei oder Zollverwaltung berechtigt.

Datenlieferungen (eingehend/ ausgehend)

Die örtlichen Zulassungsbehörden, Versicherer und technischen Überwachungsinstitutionen liefern dem KBA alle zu übermittelnden Daten. Zusätzlich erhält das KBA Daten des Bundeskriminalamts (sog. Suchvermerke).

Daten aus dem ZFZR werden über das Zentrale Verkehrsinformationssystem (ZEVIS) und EUCARIS von berechtigten Stellen online abgerufen. Auskünfte können zusätzlich über teilautomatisierte Verfahren erteilt werden.

Verwendung der Registerdaten

Die Registerdaten werden genutzt für: Maßnahmen nach dem Bundesleistungsgesetz, dem Verkehrssicherstellungsgesetz, dem Verkehrsleistungsgesetz oder den darauf beruhenden Rechtsvorschriften, Maßnahmen des Katastrophenschutzes, Maßnahmen zur Durchführung des Altfahrzeugrechts sowie Maßnahmen zur Durchführung der Datenverarbeitung bei Kraftfahrzeugen mit hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktion nach dem StVG oder nach den darauf beruhenden Rechtsvorschriften.

Das Kraftfahrt-Bundesamt veröffentlicht statistische Auswertungen von Fahrzeugen.

Open Data-Tauglichkeit (Wert)

Nein

Open Data-Tauglichkeit

Aufgrund von Ausnahmetatbeständen nach § 12a EGovG (Schutz personenbezogener Daten) ist der Datenbestand nicht Open Data-tauglich. Aggregierte Informationen des Datenbestandes sind auf GovData verzeichnet und werden in der Mobilithek des BMV als Open Data bereitgestellt.

Technische Informationen

Datenbanken (Werte)

Schnittstellen (Werte)

Standards zur Datenhaltung (Werte)

Standards zur Datenhaltung

Eigenversicherer, die Halter- und Fahrzeugdaten von Elektrokleinstfahrzeugen an das KBA zu übermitteln haben, müssen ein Word-Formular ausfüllen und dieses per De-Mail an das KBA übersenden.

Standards zum Datenaustausch (Werte)

Standards zum Datenaustausch

xMeld und DSMeld werden angestrebt.

Bezug zur amtlichen Statistik

Nutzungen des Datenbestands

  • Vorbereitung Registerzensus (EVAS 12911)
  • Straßengüterverkehrsstatistik (EVAS 46231)
  • Klimaschutzausgabenrechnung (EVAS 85412)
  • Verkehr und Umwelt (EVAS 85521)

Ziele der Nutzung

Vorbereitung Registerzensus (EVAS 12911)

Verfolgte Ziele:

Zwecke der Qualitätssicherung / Qualitätsverbesserung

Nicht verfolgte Ziele:

Ersetzen von Erhebungen / Erhebungsmerkmalen, Ergänzen der Erhebung / Schaffung neuer Analysemöglichkeiten, Definition / Pflege des Berichtskreises

Klimaschutzausgabenrechnung (EVAS 85412)

Verfolgte Ziele:

Ersetzen von Erhebungen / Erhebungsmerkmalen, Ergänzen der Erhebung / Schaffung neuer Analysemöglichkeiten

Nicht verfolgte Ziele:

Zwecke der Qualitätssicherung / Qualitätsverbesserung, Definition / Pflege des Berichtskreises

Verkehr und Umwelt (EVAS 85521)

Verfolgte Ziele:

Ersetzen von Erhebungen / Erhebungsmerkmalen, Ergänzen der Erhebung / Schaffung neuer Analysemöglichkeiten, Zwecke der Qualitätssicherung / Qualitätsverbesserung

Nicht verfolgte Ziele:

Definition / Pflege des Berichtskreises
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