Gemeindeschlüssel
Merkmal-ID:4796
Allgemeines
Zugehöriges Register
Zugehöriges Informationsobjekt
Beschreibung
Das Merkmal beinhaltet die Gemeindeschlüsselnummer des Wohnortes. Die Gemeindeschlüsselnummer wird von den Statistischen Landesämtern festgelegt und ist von den Zulassungsbehörden anzugeben.
Der Gemeindeschlüssel setzt sich wie folgt zusammen: 1. bis 2. Stelle: Landesschlüssel-Nr. 3. bis 5. Stelle: Kreisschlüssel-Nr. des Zulassungsbezirks 6. bis 8. Stelle: Gemeinde des Wohnortes
Pflichtangabe
Quelle
Zulassungsbehörden