Übermittlungssperren
Informationsobjekt-ID:462
Kategorie:Dokumente & Vorgänge
Allgemeines
Zugehöriges Register
Beschreibung
Übermittlungssperren beinhalten die Daten, die im Zusammenhang mit einer Übermittlungssperre stehen. Dies bedeutet insbesondere, dass der Veranlasser / die Veranlasserin sowie Änderungs- und Bearbeitungszeitpunkt erkennbar sein müssen. Hierbei gibt es keine automatische Zuordnung einer Übermittlungssperre zu einem bestimmten Registerinhalt, z. B. zu Kennzeichen nach § 30 Abs. 6 FZV. Die Sperre soll die Offenbarung von Halterdaten verhindern, damit fallen auch "personen-bestimmbare" Daten unter die Sperre.
Merkmale
Änderungszeitpunkt
Verarbeitungszeitpunkt
Aktenzeichen der sperrenden Stelle
Verfügungsdatum
Hinweis Übermittlungssperre
Schlüssel der bearbeitenden Stelle
Auskunftssperre
Inhaber des gesperrten Kennzeichens